@Luminarah Wie schonmal geschrieben:
Der Film ist reine Provokation. Für mich gibt es nicht einen Grund Provokanten zu unterstützen indem ich Ihnen eine Plattform biete und Ihnen erlaube Dinge zu publizieren, die rund 1.3 Mrd. Menschen provozieren sollen... es geht nur um das. Ich zitiere da mal
@dasewige sinngemäß: Jeder der meint es geht um Religion sitzt im falschen Zug.
Kritik am Islam ist zwar die Fassade aber Provokation ist die Intention diese "Werkes"...
Es geht auch nicht um einknicken, sondern um Vernunft... wie meinst du sähe die Welt aus wenn sich die USA und die UDSSR in der Kubakrise zu fein zum einknicken gewesen wären? Vernunft hat dort das Chaos verhindert...
Wir haben, auf Grund der Geschichte (Stichwort: Imperialismus) einen recht schlechten Stand in den arabischen Ländern und auf dem afrikanischen Kontinent. Wir tuen auch nix das irgendwie zu verbessern... im Gegenteil, einige völlig verdummte "Filmemacher" und Karikaturisten dürfen sich nach herzenslust austoben und wissen ganz genau was sie schreiben/malen/drehen müssen um Gewalt zu erreichen... das ist fahrlässig und in meinen Augen Vorsatz.
Wir schaffen uns da ein Pulverfass ungeahnten Ausmaßes und was sagt ihr euren Kindern in 10 Jahren falls sich der Konflikt mit dem Islam weiter so zuspitzt?
"Wir konnten das Chaos nicht verhindern. Es ging um die Meinungsfreiheit."
Ich verstehe die Argumente pro Meinungsfreiheit sehr gut und ünterstütze sie auch... allerdings nicht auf Kosten von Menschenleben...
Ich finde auch den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, aber da bin ich jetzt juristisch nicht so fest...
Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, [/b] böswillig verächtlich macht[/b] oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Juristisch mag das alles ok sein, moralisch für mich jedenfalls nicht.
LG