.
Hier ist auch ein guter Kommentar:
Wann der gestört ist, lässt sich nicht allgemeingültig sagen. Das hängt vom Einzelfall und den Gerichten ab. Dabei wird strafrechtlicher Schutz religiöser Überzeugungen gegen Spott und Satire in Deutschland eher selten gewährt. Ein Beispiel dafür ist die Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten aus dem Sommer 2011. Die Schmähung der katholischen Kirche als "Kinderficker-Sekte" war dem Richter nicht einmal die Eröffnung eines Hauptverfahrens wert.
Jüngst schreckte sogar der Papst vor der gerichtlichen Klärung der Frage zurück, was er sich alles gefallen lassen muss. Auf dem Titel der Satirezeitschrift "Titanic" war der Heilige Vater mit einem gelben Fleck auf der Soutane abgebildet. Es sah aus, als sei Benedikt inkontinent. Vor der Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht zog der Papst seine Zivilklage wegen einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte zurück – der Ausgang des Verfahrens war ihm wohl zu ungewiss. Schließlich hatte bereits der Staatsanwalt Ermittlungen abgelehnt.
Im Februar 2006 dagegen wurde ein Frührentner aus Lüdinghausen nach Paragraf 166 Strafgesetzbuch zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte Toilettenpapier mit dem Schriftzug "Koran, der heilige Qur’an" bedruckt, es mit beleidigenden Schreiben an Moscheen verschickt und zum Verkauf angeboten. Bei Demonstrationen der rechtspopulistischen "Pro NRW"-Partei, die bei ihren Aufzügen gern Plakate mit den Mohammed-Karikaturen zeigt, entschieden die Gerichte differenziert: In der Regel wurden die Protestzüge erlaubt. War eine Moschee als Ort der Kundgebung angegeben, wurde mit Verweis auf den öffentlichen Frieden ein Verbot ausgesprochen.
Der Würzburger Strafrechtler Eric Hilgendorf hält diese aktuelle Rechtslage für "problematisch". Denn sie stelle diejenigen schlechter, die auf verletzende Meinungsäußerungen ruhig und besonnen reagieren. Gruppen dagegen, von denen gewalttätige Reaktionen zu erwarten sind, würden im Ergebnis strafrechtlich besser geschützt. "Das Recht muss besser an die heutige gesellschaftliche Wirklichkeit angepasst werden", schlussfolgert der Professor.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/seite3/article109289399/Zeigen-oder-nicht-zeigen.htmlWird also nicht nur hier kontrovers diskutiert.
Sollte der Film verboten werden ,dann muss entsprechendes auch für andere Religionen gelten,eine Extrawurst kann es nicht geben...
Ist das sinnvoll. Und wo ist dann die Grenze?