@Kc Katalonien ist Teil des spanischen Staates, dort gelten spanische Gesetze, die Region trägt zur spanischen Wirtschaft bei....Sagt Madrid nein, dann gilt das...Der spanische Staat hat ein Rechtssystem und ist in allen Belangen ein vollwertiger, souveräner Staat. Auch mit seinen einzelnen Regionen, die Teil von ihm sind und in denen spanisches Recht gilt.
Deine Worte in den Ohren der Serben
Das ändert nichts an der Tatsache, dass die katalanischen Separatisten sich selbst in den Hintern geschossen haben mit ihrem illegalen, wildromantischen Referendum
völkerrechtlich ist es alles andere als illegal.
Dann wäre nämlich die alte, sich rechtswidrig verhaltende katalanische Regierung abgesetzt und eine neue, legitime Regierung gewählt
Und wenn die neugewählte Regierung ähnliche Bestrebungen hat, dann ist diese auch illegal? Wenn die derzeitigen Volksvertreter nicht im Sinne deren Volkes handeln sollten, dann sollte es doch dem Referendum nichts entgegenstehen.
Andererseits enthält es meines Wissens aber auch Passagen, die der Regierung eines bereits bestehenden Staates natürlich erlauben, dessen Fortbestand zu schützen. Auch indem man Separatisten die Abspaltung verweigert.
Kannst Du denn so frei sein und mir diesbzgl. aus dem Völkerrecht zitieren? Weiß jetzt nicht welche Passagen Du meinst!?
Über Kosovo hab ich mir wenig Gedanken bisher gemacht. Nicht mein Interessengebiet
Um aber völkerrechtlich die Situation abzuwägen, wäre es gar nicht mal so verkehrt.
https://www.bundestag.de/blob/191664/b14ce4e8a3e1f73a92fe9d9b5aa99d30/kosovo-data.pdfMadrid MUSSTE dem nicht zustimmen, London auch nicht bei Schottland. Madrid hat nicht zugestimmt, London schon. Alles korrekt.
Katalonien durfte keine Abstimmung über die Zugehörigkeit zu Spanien durchführen, Schottland ja.
Ich zitiere:
Kraft des in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsatzes der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung
der Völker haben alle Völker das Recht, frei und ohne Einmischung von außen über ihren politischen Status
zu entscheiden und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu gestalten, und jeder Staat ist verpflichtet,
dieses Recht im Einklang mit den Bestimmungen der Charta zu achten.
Jeder Staat hat die Pflicht, sowohl gemeinsam mit anderen Staaten als auch jeder für sich, die Verwirklichung
des Grundsatzes der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker im Einklang mit den Bestimmungen der
Charta zu fördern und die Vereinten Nationen bei der Erfüllung der ihnen mit der Charta übertragenen Aufgaben hinsichtlich
der Anwendung dieses Grundsatzes zu unterstützen,
a) um freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten zu fördern und
b) um dem Kolonialismus unter gebührender Berücksichtigung des frei geäußerten Willens der betroffenen
Völker ein rasches Ende zu bereiten,
eingedenk dessen, dass die Unterwerfung von Völkern unter fremde Unterjochung, Herrschaft und Ausbeutung eine
Verletzung dieses Grundsatzes und eine Verweigerung grundlegender Menschenrechte darstellt und im Widerspruch
zur Charta steht.
Jeder Staat hat die Pflicht, sowohl gemeinsam mit anderen Staaten als auch jeder für sich die allgemeine Achtung
und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Einklang mit der Charta zu fördern.
Die Gründung eines souveränen und unabhängigen Staates, die freie Assoziation mit einem unabhängigen Staat,
die freie Eingliederung in einen solchen Staat oder der Eintritt in einen anderen, durch ein Volk frei bestimmten politischen
Status sind Möglichkeiten der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts durch das betreffende Volk.
Jeder Staat hat die Pflicht, jede Gewaltmaßnahme zu unterlassen, welche die Völker, auf die sich die Erläuterung
dieses Grundsatzes bezieht, ihres Rechts auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit beraubt. Bei ihren Maß-
nahmen und ihrem Widerstand gegen solche Gewaltmaßnahmen im Bemühen um die Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts
sind diese Völker berechtigt, im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta Unterstützung zu
suchen und zu erhalten.
http://www.un.org/depts/german/gv-early/ar2625.pdfWenn Du aber sagst, dass die Katalanen es nicht durften, kannst Du gerne mir den Passus aus dem Völkerrecht zitieren. Ich lasse mich dann eines besseren belehren.
Ansonsten gilt folgendes:
Der IGH geht in seinem Gutachten davon aus, dass eine Unabhängigkeitserklärung dann im Einklang
mit dem Völkerrecht steht, wenn sie gegen keine anwendbare Regel des Völkerrechts verstößt
https://www.bundestag.de/blob/191664/b14ce4e8a3e1f73a92fe9d9b5aa99d30/kosovo-data.pdfEs gibt nach spanischem Gesetz, das auch in Katalonien gilt, kein Recht auf Unabhängigkeit von Spanien
Muss es denn ein solches Recht geben? Kosovo durfte auch nicht nach der serbischen Verfassung sich abspalten und dennoch taten sie es
Man kann völlig im Rahmen des Gesetzes für eine Unabhängigkeit einer Region sein und sich dafür engagieren, das ist nicht verboten.
Aber man wird sein Ziel höchstwahrscheinlich nicht erreichen nach spanischem Recht.
Und wie sieht es mit dem Völkerrecht aus? Egal?
Das so genannte Selbstbestimmungsrecht der Völker existiert zwar, kollidiert aber mit diversen anderen Rechten, die wiederum Spanien das Recht einräumen, seinen Laden zusammen zu halten.
Welche Rechte wären es denn?
Oder dadurch, dass die Separatisten über genug Macht und Rückhalt verfügen, um ihre Unabhängigkeit zu erzwingen und zu halten.
Das haben die Katalanen nicht.
Warum denn nicht? Hat doch bei Kosovo auch gut funktioniert. Zur Not bombardiert die NATO dann einfach mal die Hauptstadt des Zentralstaates (soll sie nicht wirklich, aber nur der Form halber) oder man macht es eben so clever, wie die Volksvertreter auf der Krim und bittet einen Drittstaat um Schutz vor den Angriffen des Zentralstaates.
Die DDR-Bürger sagten nicht:,,Wir machen einen eigenen Staat auf", sondern:,,Wir wollen Teil der Bundesrepublikt Deutschland werden".
Gab es dazu überhaupt eine Volksabstimmung, denn sonst könnte man folgendes:
Aber als die DDR wiederum zusammenfiel, gab es ja keine Unabhängigkeitserklärung, sondern eine Angliederung
auch als Annexion interpretieren.
@wichtelprinz Schau, wenn das Völkerrecht eine Sezession nur vorsieht nachdem Blut geflosden ist sollte man den Fehler da suchen.
Das ist die alte Lehrmeinung. Nach Deinem eingebrachten Bsp. Kosovo ist es nicht mehr so, denn diese Teilregion durfte sich gemäß dem Völkerrecht deswegen abspalten, weil ihre Sezession nicht gegen das Völkerrecht verstoßen habe. Die Richter hatten auch nicht damit argumentiert, ob und wie viel da Blut vergoßen wurde. Macht ja auch wenig Sinn, denn wer legt dabei sonst die Maßstäbe fest und ist es überhaupt dann im Sinne des Völkerrechts, dass zuerst ein Massaker angerichtet wird, bevor man einem Volk das Recht auf Selbstbestimmung einräumt?
Der IGH geht in seinem Gutachten davon aus, dass eine Unabhängigkeitserklärung dann im Einklang
mit dem Völkerrecht steht, wenn sie gegen keine anwendbare Regel des Völkerrechts verstößt
https://www.bundestag.de/blob/191664/b14ce4e8a3e1f73a92fe9d9b5aa99d30/kosovo-data.pdfDas haben demokratische Staaten wie die Briten bewiesen
Vorsicht! Äpfel-Birnen-Vergleich. Bei den Briten gab es einen gegenseitigen Konsens über die Abstimmung. Dein Vergleich mit Kosovo ist da schon viel besser.
@mü im katalonischen Parlament wird vermutlich am heutigen Freitag ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der die katalanische Unabhängigkeit beschließen soll. Da die Unabhängigkeitsbefürworter eine Mehrheit im katalanischen Regionalparlament haben dürfte das Ergebnis zu einem solchen Gesetzesentwurf eine klare Sache sein.
Dann wünschen Wir den katalanischen Volksvertretern alles Gute bei der Umsetzung und hoffentlich keine weiteren Angriffe des Zentralstaates.
@Foss Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein Grundrecht des Völkerrechts! Den Katalanen ein Referendum darüber zu verbieten verstößt also gegen dieses Recht
Hätte nicht gedacht, dass Ich es mal sage, aber Ich muss Dir Recht geben.
@Fedaykin Recht auf Sezession bitte Einlesen
Solltest Du mal gewiss selber tun. Dann würdest Du Dir solches hier ersparen:
Die Territoriale Intigrität ist es auch
´
Begründung? Bitteschön:
Der Anwendungsbereich des Prinzips der territorialen Integrität ist auf die Beziehungen zwischen Staaten beschränkt
Wikipedia: Territoriale IntegritätMeinung hoher Richter des Völkerrechts:
Auch aus dem von einigen Beteiligten angeführten Prinzip der territorialen Integrität folgt nach
Auffassung des IGH kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen. Dieses Prinzip finde nur in
den zwischenstaatlichen Beziehungen, nicht aber im innerstaatlichen Bereich Anwendung.
https://www.bundestag.de/blob/191664/b14ce4e8a3e1f73a92fe9d9b5aa99d30/kosovo-data.pdfDas Recht auf Unabhängigkeit und Sezession
Erklär mal den Unterschied, wenn Du schon die Begriffe trennst!