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Welche Partei kann man noch wählen?

1.053 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wahlen, Partei, Bundestagswahl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Welche Partei kann man noch wählen?

um 14:37
Zitat von DesperadooDesperadoo schrieb:Woher nehmen wir aber diese Spezialisten, wer wählt diese dann aus? Und wie willst du sicherstellen, das die Proportionen der politischen Einstellungen der Bürger abgebildet werden? Das wir (Achtung Extrembeispiel) nicht auf einmal Mehrheiten von Extremisten haben? Denn das Losverfahren fragt ja garnicht ab, ob in meiner Heimatstadt 30% für die CDU, 20% für die SPD, etc. sind.
Ja, das sind natürlich schon auch berechtige Einwände, und auch dazu hat der Autor meines lustigen Blogs, auf den ich mich hier immer wieder gerne berufe, weil dieser Mensch das offenbar schon sehr intensiv betreibt, und da eine beindruckende Datensammlung zum Thema angehäuft hat, bereits einige aus meiner Sicht recht stimmige Gedanken anzubieten.. also reiße ich mir jetzt mal kein Bein aus, es selbst noch mal zu tippen, sondern bringe einfach den Link.
Gerne explizit kritisieren; ich stelle das hier zur Diskussion, um es auch zu prüfen, nicht nur deshalb, weil es mir sympathisch und plausibel erscheint, und ich es nur promoten will. ^^

https://wyriwif.wordpress.com/2017/10/12/demokratie-durch-wahlen-und-durch-los-zur-sinnvollen-verbindung-beider-verfahren/
Zitat von WardenWarden schrieb:Ist "der Durchschnittsbürger" denn informiert?
Genau darum geht es ja zunächst bei dieser ganzen Idee der Los-Demokratie. Den Bürger möglichst tief und breit zu politisieren. Also ein ganz neues Bewusstsein in der Bevölkerung für Politik und ihre Mechanismen zu schaffen, um eine mündigere Gesellschaft zu bekommen.

Auch gerne hier weiter zum Nachlesen:

https://wyriwif.wordpress.com/2018/07/28/buergertum-buergerschaft-buergerstatus/
https://wyriwif.wordpress.com/2019/01/15/buergerschaft-als-evolution-des-menschen/
https://wyriwif.wordpress.com/2018/11/15/der-staat-die-verfassung-die-burger-selbst/
https://wyriwif.wordpress.com/2018/05/10/der-unpolitische-buerger/


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Welche Partei kann man noch wählen?

um 16:37
Zitat von DesperadooDesperadoo schrieb:Aber bitte zeige doch mal auf, wo genau im Falle der Wiedervereinigung im GG ein Volksentscheid über eine neue Verfassung vorgeschrieben, oder auch nur vorgesehen ist?
Schau mal in die Präambel zur alten Verfassung (vor dem Beitritt der neuen Bundesländer).
Ansonsten habe ich keine Lust mich hier endlos über die Frage zu streiten ob irgendwas dazu geeignet ist Gegenstand einer Abstimmung zu werden oder nicht weil man darüber immer gegenteiliger Ansicht werden kann.
Tatsache ist dass Abstimmungen nicht stattfinden. Was ich bedauere. Aber auch darüber kann man natürlich anderer Meinung sein.


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Welche Partei kann man noch wählen?

um 17:19
Zitat von Lupo54Lupo54 schrieb:Schau mal in die Präambel zur alten Verfassung (vor dem Beitritt der neuen Bundesländer).
Okay, here we go:

Präambel des GG 1949:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk
in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.
Da steht nichts von einer Volksabstimmung, geschweige denn der Pflicht, eine neue Verfassung erstellen zu müssen. Es wird nur das Ziel der Wiedervereinigung und Einheit DEs festgelegt. Aber gut, weiter zur

Präambel des GG 1990:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Quelle

Auch hier keine Erwähnung einer Volksabstimmung oder einer neuen Verfassung. Nur die Feststellung der Vollendung der Wiedervereinigung und für wen das GG gilt.

Aber gut, da ist ja noch

Artikel 146 GG:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,
Man hat also damals schon festgelegt, das, im Falle eines Beitritts der DDR zur BRD das GG gültig ist. Ergibt sich auch aus der Präambel von 1949 "Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war."(siehe oben)
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Hier wird eine Volksabstimmung, in welcher Form auch immer, erwähnt. Nur steht auch hier nicht ansatzweise etwas von einer Pflicht, eine neue Verfassung zu erarbeiten! Nur unter welchen Voraussetzungen das bestehende GG seine Gültigkeit verliert und wie man ein neues inkraft setzen kann!


Quelle

Zitat von Lupo54Lupo54 schrieb:Tatsache ist dass Abstimmungen nicht stattfinden. Was ich bedauere. Aber auch darüber kann man natürlich anderer Meinung sein.
Im Gegenteil, Tatsache ist daß sehr wohl Abstimmungen stattfinden! Diese Seite gibt an, das es seit 1946 416 Volksinitiativen bzw. Anträge auf Volksbegehren gegeben hat. Daraus entstanden 104 Volksbegehren und 26 Volksentscheide. Das mag nicht viel sein zeigt aber das deine Behauptung nicht wahr und somit deine Meinung faktisch falsch ist.

Solche Abstimmungen kann man auf jeder Ebene selber ins Rollen bringen. Kostet eben Zeit und Aufwand und vorallem braucht man genügend Unterstützer. Das widerum ist auch gut so. Ansonsten müßten sich Parlamente !salop ausgedrückt! mit jedem quersitzenden Furz beschäftigen. Und das will wohl niemand....
Zitat von Lupo54Lupo54 schrieb:Ansonsten habe ich keine Lust mich hier endlos über die Frage zu streiten ob irgendwas dazu geeignet ist Gegenstand einer Abstimmung zu werden oder nicht weil man darüber immer gegenteiliger Ansicht werden kann.
Ich wollte mich nicht über den Sinn von Anliegen streiten, über die du gerne Abstimmen lassen würdest. Hätte mich nur interessiert.


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