sacredheart schrieb:Die Par 109-115 sind ja auch Teil des Grundgesetzes und da wird es für SPD und Grüne eher eng.
Die "Schuldenbremse"? Da wird es nicht nur für SPD und Grüne eng (scheint irgendwie so ein Feindbild zu sein, weil oft nur diese Kombination erwähnt wird - so ein "Gott bleib bei uns!") eng. Sondern genauso für die FDP (die stellen glaube ich den Finanzminister und ohne die gibt es kein Haushaltsgesetz) und die CDU/CSU, die bis 2021 an der Regierung war.
Die "Schuldenbremse" war 2009 ein neoliberales populistisches Projekt der 1. GroKo. Die Fachwelt war damals uneinig, je nachdem, ob man der Neoklassik oder dem Keyensianismus anhing. Heute wird die Schuldenbremse in ihrer aktuellen Ausgestaltung als starrer eingeordnet als es für die Aufrechterhaltung der (Schulden-)Tragfähigkeit in Deutschland notwendig wäre. Das betrifft die in der Corona-Zeit gewährten Hilfen genauso wie die im Ukraine-Krieg aufgewendeten Gelder.
Das Bundesverfassungsgericht hat die in der jetzigen Fassung des GG vorliegenden Regelungen 2023 nochmals verschärft ausgelegt - und damit enger gemacht, als es bis dahin - seit 2009 - Praxis war.. Damit laufen Bundesregierungen Gefahr, nicht mehr auf Krisensituationen fiskalisch reagieren zu können. Das hätte unabsehbare Folgen.
Im Übrigen, nicht jede Bundesregierung ist verfassungswidrig, weil eine ihrer Maßnahmen verfassungswidrig ist. Das gleiche gilt für die sie tragenden Parteien.
Ilian schrieb:Bezüglich Abschiebungen nach Afghanistan scheint aktuell ein Stein in‘s Rollen gekommen zu sein. Aber das wird sicher auch nicht einfach. Früher hieß es schließlich mal „mit Terroristen verhandelt man nicht“..
Abschiebungen in Länder wie Afghanistan scheitern in der Praxis oft aus mehreren Gründen:
- Richtig, mit wem verhandle ich und gibt es vor Ort Verwaltungsstrukturen, die das Vereinbarte umsetzen. Wer stellt Pässe aus, wie wird die Person identifiziert und wie sieht in Praxis ihr Schicksal vor Ort aus.
- Marokko und Tunesien sind relativ stabile Staaten, sind zuverlässig und nicht Libyen, Syrien oder Afghanistan.
- Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland mit Leib und Leben gefährdet sind, unterliegen oft einem Abschiebeverbot. Da kann man dann wollen, nur geht es nicht.
- Ich halte Scholz' Getöse in dieser Sache für Wahlkampf - zumal hier die Bundesländer ein wichtiger Mitspieler sind.
- Gleiches gilt für Clan-Mitglieder, wenn diese die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Im Übrigen interessieren wir uns viel zu wenig über die (zukünftigen) Krisenherde dieser Welt und die Ursachen von Flucht und Migration. Ob Mali, Nigeria, Gaza oder die Ukraine - der Druck auf den (vermeintlich) sicheren Hafen EU und dort vorrangig nach Deutschland wird nicht geringer werden. Kommt noch der Klimawandel hinzu, wird es eh eng. Da müssen ja schon die Brandenburger aus ihrer vertrockneten Sandbüchse auswandern. Todesschützen am Grenzzaun werden nicht helfen, auch nicht das vorsätzliche im Mittelmeer ersaufen lassen.
Die EU hat es 2015 verpasst, eine gemeinsame Flüchtlingspolitik auf die Beine zu stellen. Meiner Ansicht war das auch die Rache dafür, dass Merkel kurz vorher bei der Euro-Krise in Griechenland als vermeintlicher Musterknabe hoch zu Ross die Griechen der Faulheit bezichtigt hatte. Am deutschen Wesen soll die Welt genesen? Darauf haben die meisten EU-Partner schlicht keinen Bock gehabt. Und uns mit 1 Mio. Flüchtlingen hängen lassen.