navi12.0 schrieb:Für eine fehlerarme Beweislage brauchst du den Prozess, der heute üblich ist. Der ist auch nicht einfach so vom Himmel gefallen, sondern hat sich in Tausenden von Jahren Rechtsprechung als "der Gerechtigkeit" besonders zuträglich heraus gestellt.
da hast du durchaus Recht, was die Entwicklung "unseres" kodifizierten Rechtes anbelangt.
Diese Rechtssprechung beruht vorallem auf einem als für alle Gesellschaftsmitglieder als allgemeiverbindlich und gültig angesehenen Wertekanon und der gesellschaftlichen Übereinkunft, dass Verstöße gegen diesen "Wertekanon" von einer staatl legitimierten Macht sanktioniert werden.
schwierig wird es, wenn neben diesem als verbindlich erachtetem Wertekanons und seiner Ausgestaltung andere Wertvorstellung in einer mehr oder minder geschlossenen paralellwelt existieren
bezugnehmend zum threadtitel
Kapituliert der dt. Rechtsstaat vor einem Berliner Familienclan?
solange sowas in Deutschland möglich ist:
Die Beerdigung des kriminellen Clan-Mitglieds Nidal R. im vergangenen Sommer in Berlin war auch ein Aufmarsch der organisierten Kriminalität und der arabischstämmigen Großfamilien. 128 Besucher der Beerdigung seien „direkt der organisierten Kriminalität (OK) zuzuordnen“, antwortete die Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber.
..
Sie seien durch szenekundige Polizisten „zweifelsfrei namentlich identifiziert“ worden. 101 dieser Männer gehörten zur Clankriminalität und 27 zum Bereich der Rockerkriminalität. 18 Teilnehmer würden zudem der islamistischen Szene zugerechnet.
1. man sollte die Frage anders, u. zwar allgemeiner formulieren. es geht nicht um EINEN, BERLINER clan, sondern um mehrere
2. für das Schaulaufen krimineller Clanmitglieder bei der Beerdigung des Intensivstraftäters Nidal R. * kann man die Frage mMn eindeutig mit JA beantworten.
seitens Polizei, Justiz und GEsamt-GEsellschaft wurde diese Entwicklung allerdings massiv begünstigt
1 (meine Meinung).
*Nidal R. :
Mit acht Jahren kam Nidal R. 1990 als Flüchtling aus dem Libanon nach Deutschland. Zwei Jahre später fiel er der Polizei zum ersten Mal auf, als er ein anderes Kind schlug und zwei Tage später ein Computerspiel bei Hertie klaute. Bis zu seinem 14. Geburtstag sammelte der kleine Nidal insgesamt 20 Einträge bei den Behörden – und legte dann er erst richtig los.
Im Jahr 2002, da war er gerade mal 20, hatte R. bereits über 80 Eintragungen in seiner Akte – die ein leitender Polizeibeamter im selben Jahr leicht anonymisiert in der Fachzeitschrift Kriminalistik veröffentlichte, um den laxen Umgang der Justiz mit dem Wiederholungstäter anzuprangern. Tatsächlich hatten die Gerichte Nidal R. in 52 von 60 Fällen Haftverschonung oder Bewährung erteilt. Als Reaktion auf den Artikel gründete der Justizsenator daraufhin die Intensivtäterabteilung bei der Staatsanwaltschaft...
Nidal R. machte währenddessen weiter wie bisher – mit Raubüberfällen, Diebstählen, Schlägereien und Messerstechereien. Eine Staatsanwältin bezeichnete R. einmal als einen "absolut gewaltbereiten, hoch aggressiven Menschen", bei dem es offenbar völlig unmöglich sei, "ihn in die Gesellschaft zu integrieren". Insgesamt verbrachte R. rund vierzehn Jahre seines Lebens im Gefängnis.
https://www.vice.com/de/article/3ke83w/nidal-r-das-wahnsinnige-leben-des-berliner-schwerkriminellen-der-am-sonntag-erschossen-wurde1
Schon als Kind beging der im Libanon geborene Junge, dessen Staatsangehörigkeit mit „Staatenloser Palästinenser“ angegeben wird, Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch. Erste Versuche, den Jungen in einer speziellen Betreuungseinrichtung für auffällige Kinder unterzubringen, scheiterten zumeist an einer Stadträtin des damals noch eigenständigen Bezirks Tiergarten. Sie erklärte, eine solche Maßnahme sei nicht notwendig, denn „Mahmoud“ habe ihr im persönlichen Gespräch versprochen, keine weiteren Straftaten zu begehen
Quelle: ebenda