borabora schrieb:Bis zu einem gewissen Grad ist das ja auch so, in der Medizin größtenteils ist es gern gesehen wenn überall die gleichen (optimalen) Standarts herrschen, da bist Du sicher mit mir eine Meinung, nicht wahr?
Die Verbesserung der Gesundheit aller Menschen ist das Hauptziel medizinischer Lehre, aber der Weg dahin kann sehr unterschiedlich sein. Soweit mir bekannt ist gibt es eine Weltorganisation, die bestrebt ist die medizinischen Ausbildung zu standardisieren. Ein Unterfangen bisher ohne erkennbares Ziel. Jede nationale Ärztevereinigung verwaltet ihr Königreich und ist höchst mistrauisch wenn Ärzte aus dem Ausland zu uns kommen und hier praktizieren wollen. Eine gegenseitige Anerkennung existiert nur ansatzweise, meist müssen Ärzte ihre Prüfungen in dem jeweiligen Land wiederholen.
borabora schrieb:Es kann aber teilweise auch nur funktionieren, wenn man zumindest ein stückweit aufeinander zugeht.
yenredrose schrieb:
. Ohne zu wissen wie groß er mal sein wird schneiden sie schon einmal etwas ab:-)
Es würde vollkommen reichen, wenn alte Zöpfe abgeschnitten werden ;)
Haben wir doch erfolgreich bei der Knabenbeschneidung regeln können.
BGB §1631
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll.
Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.Ich sehe die Regulierung als großen Fortschritt an, weil wie du richtig schreibst " Es kann aber teilweise auch nur funktionieren, wenn man zumindest ein stückweit aufeinander zugeht."
Dieser Schritt war notwendig geworden, nachdem immer mehr Kinder im einsichts- und urteilsfähigen Alter beschnitten wurden, die Kinder jedoch noch nicht geschäftsfähig waren. Das bedeutet, dass die Eltern trotzdem über die Interessen des Kindes hinweg entscheiden durften. Das geht jetzt nicht mehr. Ein riesiger Fortschritt.
Was dort auch verankert ist, dass die Beschneidung durch einen Arzt vorgenommen werden muss. Ein riesiger Fortschritt.
Und schließlich können Ärzte das Elternrecht aushebeln, wenn sie der Ansicht sind die Beschneidung findet nicht zum Kindeswohl statt, wenn die Kinder nicht im einsichts- und urteilsfähigen Alter sind. Ein riesiger Fortschrit.
Ein riesiger Fortschritt, weil die Knaben-Beschneidung dann eben in der Illegalität stattfinden würde, oder im Ausland. Sie finden jetzt wenigstens zum Kindeswohl in einer regulierten Umgebung statt.
Womit wir wieder am Anfang unserer Debatte wären. Die Erweiterung des BGB um den §1631 fand zum Kindeswohl statt.
Amen