der Schwachsinn wurde hier noch mit keinem Verbot verbannt. Nur Aufklärung wird es (gerade bei solchen Dingen) richten können
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Aber natürlich
Nach deutschem Recht erfüllt die Verstümmelung weiblicher Genitalien den Straftatbestand der Gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB). Ob eine Strafbarkeit auch als schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) gewertet wird, ist noch nicht abschließend geklärt.[206][83][207] In Frage käme bei § 226 StGB das Merkmal „in erheblicher Weise dauernd entstellt“.[206] Bisher kam es in Deutschland mangels Anzeige zu keiner Rechtsprechung.[208]
Eine Erhöhung des Strafrahmens kommt in Frage, wenn (insbesondere bei der Verstümmelung der Geschlechtsteile minderjähriger Frauen beziehungsweise Mädchen) auch noch eine Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225 StGB in Idealkonkurrenz gegeben sein sollte.
Eine wirksame (also rechtfertigende) Einwilligung ist auszuschließen.[207][209] Falls ein Arzt das infibulierte Genital einer Frau für die Geburt operativ öffnet und danach wieder zunäht (Refibulation), macht er sich strafbar.[210] Zu klären bleibt, ob die ärztliche Schweigepflicht zu Gunsten des Schutzes gefährdeter Mädchen gebrochen werden darf, so wie es bislang der Fall ist.[18]
Eltern, die ihr Kind ins Ausland verbringen, um es dort mit Hilfe eines Dritten an den Genitalien verstümmeln zu lassen, machen sich in Deutschland nur dann strafbar, wenn das Opfer Deutsche ist oder die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht ist. Es kann also der Fall vorkommen, dass ausländische, in Deutschland lebende Eltern ihre Kinder, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, in ein Land (z. B. den Sudan), in dem Genitalverstümmelung nicht verboten ist, bringen und dort seine Genitalien verstümmeln lassen, ohne dass sie deswegen in Deutschland strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Landgerichtsurteil zur Beschneidung eines Vierjährigen aus religiösen Motiven sprach sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder dafür aus, die weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland rechtssicher auszuschließen, da diese ein Verbrechen sei
und das sollte bei Männern ähnlich gehandhabt werden.