Beschneidung ist Körperverletzung
13.12.2012 um 13:04Anzeige
ja, nur seit über 40 Jahren besteht kein Abtreibungverbot mehr. Mit sozialen Missständen entwickelt sich eine sehr gefährliche Mischung.Fedaykin schrieb:Ja, in Indien siehst du eine ganze andere Problematik. Die Wertigkeit des Geschlechtes.
Mmh, wie traurig bist du eigentlich bei einem Samenerguss?pere_ubu schrieb:wer sowenig achtung vor dem leben hat und abtreibungen gutheisst,der sollte besser nicht über die entfernung von ein wenig vorhaut urteilen.
Das Baby wird ja nun nicht direkt nach der Geburt selbstständig, insofern kann man das doch nicht als Unterscheidungskriterium nutzen...Fedaykin schrieb:Ich meine Leben und Leben ist Definitionssache, vor allem Selbständiges Leben, oder Gebundenes Leben.
Da wäre ich vorsichtig. Laut BGB ist das Baby ab Geburt träger von Rechten. Aber, dann dürfte deiner Logik nach, Verstümmelungen im Mutterleib legal sein, da man zu diesem Zeitpunkt dem Baby keine Rechte zuspricht.Fedaykin schrieb:Und bei der Vorhaut verstümmelt man nunmal Irreparabel Lebewesen die schon träger von Rechten sind. Das Kind ist nach der Geburt eine eigene Person im Sinne des Gesetzes. Vor der Geburt ist die Lage anders weil man Mutter und Kind nicht "trennen" kann.
es geht nicht um Emotionale Bindung, aber rechtlich ist das Kind nunmal ein eigene Person.vincent schrieb:Das Baby wird ja nun nicht direkt nach der Geburt selbstständig, insofern kann man das doch nicht als Unterscheidungskriterium nutzen...
Nicht diskussionswürdiger .. auch diskussionwürdig.vincent schrieb:Geistige und sonstige körperliche Gesundheit des Kindes sind doch wohl diskussionswürdiger als die alleinige Betrachtung der Vorhaut....
Zudem erscheint es wirklich paradox, dass man die Beschneidung mit der Begründung "Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes" verbieten wollte, während man gleichzeitig Abtreibungen gestattet.vincent schrieb:Ja, aber auch verdammt scheinheilig. Die Diskussion ist so dermaßen politisch aufgeheizt, dass man anderer Körperverletzung fast schon verharmlost. Ich schrieb es schon einmal...
Das Recht auf Körperliche Unversehrtheit beinhaltet auch, während der Schwangerschaft kein Alkohol/Nikotin/schädliche Substanzen zu konsumieren etc.
Alles das ist "egal", aber das Stück Haut ist Anlass zu 10 tsd Beiträgen...
Geistige und sonstige körperliche Gesundheit des Kindes sind doch wohl diskussionswürdiger als die alleinige Betrachtung der Vorhaut....
Ist ne Hypothetsiche Frage. Da müsste man Schauen was das Abtreibungsgesetz und Embryonenschuggesetz sagt.vincent schrieb:Da wäre ich vorsichtig. Laut BGB ist das Baby ab Geburt träger von Rechten. Aber, dann dürfte deiner Logik nach, Verstümmelungen im Mutterleib legal sein, da man zu diesem Zeitpunkt dem Baby keine Rechte zuspricht.