@Befen @Heide_witzka @Mailo @Bone02943 @Zerox @SethSteiner "Welche Gesetze gibt es zur Beschneidung?
Ganz so schnell wird es nun offenbar doch kein Gesetz geben, das religiöse Beschneidungen bei Minderjährigen ausdrücklich erlaubt. Denn die Stimmen von Abgeordneten, die den Ritus für strafwürdig halten, werden immer lauter. Der Graben verläuft – ähnlich wie bei der Diskussion um das Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen – quer durch die Bundestagsfraktionen. Religiöse Toleranz trifft auf Kinderschutz; für fast alle Parteien ist das ein Problem. Die Debatte in Deutschland ist aber auch deshalb so schwierig, weil es kaum Beispiele gibt, an denen man sich orientieren könnte.
Das Völkerrecht, zunächst einmal, liefert in Sachen Beschneidung wenig Orientierung. Wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes mit dem Erziehungsrecht der Eltern zu vereinbaren ist und wie zudem die Religionsfreiheit der Eltern und die des Kindes zu gewichten seien, darauf haben die Vereinten Nationen noch keine Antwort gegeben. Der Ausschuss für Religionsfreiheit hält die Beschneidung Minderjähriger für nicht menschenrechtswidrig, also für erlaubt. Der UN-Ausschuss für Kinderrechte hat zwar schon öfter unhygienische Bedingungen bei Beschneidungen in einzelnen Ländern kritisiert, aber nie die Beschneidung von Minderjährigen an sich.
Bleibt als Anhaltspunkt die UN-Kinderrechts-Charta, die 193 Staaten ratifiziert haben. Dort steht zwar insgesamt das Kindeswohl im Vordergrund. In Artikel 14, der die Religionsfreiheit garantiert, wird aber das Elternrecht betont: »Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern (...), das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.« Nach der Werteskala der UN ließe sich ein Verbot der Beschneidung also schwerer rechtfertigen als nach dem Grundgesetz. Dort heißt es über das Recht und die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen: »Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.«
Auch die meisten europäischen Länder haben sich noch nicht grundsätzlich die Frage gestellt, ob und wie sie religiös motivierte Beschneidung Minderjähriger erlauben wollen. Im laizistischen Frankreich etwa scheint niemand Interesse daran zu haben, mit einer Diskussion über Verbote die größte jüdische und die größte muslimische Gemeinde Europas in Aufregung zu versetzen.
Bislang haben vor allem die skandinavischen Staaten die Beschneidung diskutiert – und teilweise gesetzlich geregelt. In Norwegen fordern Vertreter der Zentrums-Partei gerade, die Beschneidung Minderjähriger zu verbieten. In Dänemark gab es Versuche, die Beschneidung erst ab dem 15. Lebensjahr zuzulassen. Der Vorschlag kommt zwar nur für Muslime infrage (nach jüdischem Ritus müssen Jungen am achten Lebenstag beschnitten werden), wird aber trotzdem auch hierzulande diskutiert. Schweden hat als bisher einziges Land in Europa ein Gesetz zur Beschneidung. Seit dem Jahr 2001 darf der Eingriff dort nur noch unter Betäubung in Krankenhäusern und von Ärzten oder ausgesuchten Beschneidern ausgeführt werden. Die Kritik der jüdischen und muslimischen Verbände war ähnlich scharf wie jetzt in Deutschland. Inzwischen haben sie sich mit der Regelung abgefunden. Ein Verbot, so ein übergreifender Gedanke, könnte letztlich zu heimlicher, unsachgerechter Chirurgie führen und damit dem Kindeswohl schaden.
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http://www.zeit.de/2012/31/Analyse-Beschneidung-Gesetz