Ist ja klar, dass jede noch so hirnrissige Aussage der Kita Bundesregierung von der Cutting Crew bejubelt wird, sobald sie in den Kram passt und die völlig überschätzte Tätigkeit des Nachdenkens ein wenig aufschiebt.^^
Im Moment scheinen die Rückgratlosen ihre Rosetten ja willfährig in jegliche Richtung zu schwenken aus der gerade ein Luftzug kommt.
Irgendwelche Ausschüsse, von Unwilligen ernannt und mit Unfähigen besetzt um sich Gedanken über Unnötiges zu machen (wofür haben wir eigentlich das GG) sind also anscheinend zu dem Entschluss gekommen
nurunalanur schrieb:Danach sollen auch „besonders ausgebildete“ Geistliche den Eingriff vornehmen dürfen.
Da gilt es dann die "Ausbildung" vernünftig zu regeln.
Aus nurus Link
Für die Durchführung einer Beschneidung bedarf es aber einer besonderen, der ärztlichen Befähigung vergleichbaren Ausbildung.
Der Urologe studiert erst einmal 5 Jahre, stellt sich den Staatsexamina und macht nach Bestehen nochmal etwa 3 Jahre weiter seinen Facharzt.
Soweit muss man ja nicht gehen, aber interessant wäre schon zu erfahren, was die Bundesregierung unter
einer besonderen, der ärztlichen Befähigung vergleichbaren Ausbildung.
Das gilt es jetzt adäquat mit Leben zu füllen.
Bin schon jetzt auf die Schulbank drückende Moglis (o. s. ä.) gespannt, die sich, an Schweine- oder Rinderpenissen übend, auf ihren grossen Auftritt vorbereiten.
:DMit dieser Formulierung
einer besonderen, der ärztlichen Befähigung vergleichbaren Ausbildung
hat sich Bundesregierung ein Ei ins Nest gelegt, das ihr beim Ausbrüten noch so manchen Schmerz bescheren wird.