Bündnis 90/Die Grünen
um 10:30Nein, machen Sie nicht. Die CDU hat damals den Antrag eingebracht. Haben die Grünen den Antrag eingebracht?WolfgangT schrieb:Sie machen genau das, was sie der CDU vorgeworfen haben. Oder nicht?
Siehe z.B. hier:WolfgangT schrieb:Kann ein aufgelöster Bundestag zusammen treten? Der Wähler wundert sich nur noch.
Die Wahlperiode des Bundestags dauert bis zur konstituierenden ersten Sitzung des neu gewählten Parlaments. Diese muss spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl stattfinden. So steht es im Grundgesetz. In diesem Fall wäre das spätestens der 25. März. Zu dieser Sitzung lädt die noch amtierende Bundestagspräsidentin Bärbel Bas von der SPD ein.Sie kann aber auch vorher noch einmal den alten Bundestag einberufen. Dort würden sich die Abgeordneten des bisherigen Bundestags treffen. Der alte Bundestag ist bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Parlaments nicht nur vorübergehend oder "geschäftsführend" im Amt."Es gibt keine parlamentsleere Zeit", so Hans-Detlef Horn, Jura-Professor an der Universität Marburg, gegenüber der ARD-Rechtsredaktion. "Der Wortlaut des Grundgesetzes ist in Artikel 39 Grundgesetz eindeutig und lässt keinen Spielraum für Interpretation." Soll heißen: Der alte Bundestag ist nach wie vor voll handlungs- und beschlussfähig.Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/finanzpaket-rechtliche-aspekte-100.html
Ein aufgeklärter Wähler wundert sich nicht.