Zum Glück leben wir hier nicht im "wilden Westen". Nur die wenigsten Verbrechen geschehen tatsächlich mit Waffengewalt. Das erkennt man auch daran, das auch nur die wenigsten mit einer kugelsicheren Weste aus dem Haus gehen.
Straftaten gegen das Leben
Die Straftaten gegen das Leben bezeichnen die §§ 211 - 222 des deutschen Strafgesetzbuches (16. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches). Der Begriff der Tötungsdelikte ist nicht damit identisch, da die Tötungsdelikte im engeren Sinne nur den Mord, den Totschlag, die Tötung auf Verlangen und die fahrlässige Tötung (ggfs. auch der Völkermord) beschreiben. Wobei Straftaten gegen das Leben nicht unbedingt mit Waffen geschehen muß. Ich erinnere da mal an den § 218 Schwangerschaftsabbruch. Jede 6. Schwangerschaft wird durch Abtreibung unterbrochen.
Körperverletzung [Bearbeiten]
Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert:
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.Das sind in den meisten Fällen Schlägereien mit Händen und Füßen oder Gegenstände die gerade griffbereit sind. Jeder von uns hat sich schon mal geprügelt oder wurde Augenzeuge, aber in den wenigsten Fällen wurden dabei Waffen eingesetzt.
Schwerer Raub [Bearbeiten]
Qualifiziert wird der Raub, wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt (Nr. 1a), wenn er als Mitglied einer Bande handelt (Nr. 2) oder eine andere Person in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung (Nr. 3) bringt. (§ 250 StGB). Des Weiteren ist auch der Raub unter Zuhilfenahme eines Mittels in diesem Strafrahmen erfasst, das den Widerstand einer anderen Person brechen soll (Nr. 1b). Dies kann auch eine Scheinwaffe sein, also ein Gegenstand, der lediglich bedrohlich aussieht, zum Beispiel eine Spielzeugpistole, wenn nicht zu erkennen ist, dass es sich um eine solche handelt.
Wie ich bereits geschrieben habe leben wir nicht im "wilden Westen" und daher ist bei uns Selbst- oder Lynchjustiz verboten.
Selbstjustiz
Selbstjustiz bezeichnet das außergesetzliche Vorgehen von nicht dazu Berufenen gegen eine Straftat oder eine andere als rechtswidrig oder ungerecht empfundene Handlung. Die Selbstjustiz widersetzt sich dem Gewaltmonopol des Staates und ist in diesem Rahmen strafbar. Der Staat behält sich das Recht der Bestrafung als Dritter selbst vor.
Lynchjustiz
Mit Lynchjustiz wird die eigenmächtige, illegale Exekution tatsächlicher oder vermeintlicher Verbrecher oder unliebsamer Personen ohne anerkanntes richterliches Verfahren bezeichnet.Wer andere Lynchen will soll gefälligst in den "wilden Westen" fahren. Dort scheint es in einigen Gegenden immer noch üblich zu sein.
Lynchen als Instrument der Einschüchterung [Bearbeiten]
Nach dem amerikanischen Bürgerkrieg wurde „Lynching“ immer mehr zu einem Instrument der Einschüchterung gegen Afroamerikaner, oft praktiziert von Mitgliedern des Ku-Klux-Klans, aber auch von der weißen Bevölkerung der Südstaaten. Oft wurden von Fotos der Lynchopfern Postkarten angefertigt. Diese dienten sowohl der Belustigung der weißen Bevölkerung als auch zur Abschreckung und Einschüchterung der afroamerikanischen Bevölkerung.
Als Lynchen bezeichnet man seither die Bestrafung (insbesondere mit dem Tod) ohne richterliches Urteil meist durch eine (unter Umständen von einem Agitator aufgebrachte) Volksmenge (Mob).Wikipedia: Lynchjustiz