@kofi Danke für das @tten, das ist wirklich eine wichtige Frage.
Ich würde zunächst mal davon ausgehen, dass bei einer Trennung von Religion, Tradition und Staat, und eindeutig über den Religionsgesetzen und Traditionen stehenden staatlichen Gesetzen, die Anstiftung zum Mord oder der gemeinschaftliche Mord genau so geahndet werden muss, wie in anderen Fällen.
Auch Mitglieder einer Rockergang oder Angehörige von Sekten oder streng patriarchalisch-autoritären Familien unterliegen Gruppenzwängen.
Allerdings gesteht man auch anderen Angeklagten in einer solchen Konstellation zu, dass sie nicht frei entscheiden konnten, es gibt also durchaus strafmildernde Aspekte zu berücksichtigen.
Diese können aber nur dann zum Tragen kommen (meines Erachtens), wenn die Möglichkeit, das Opfer/die Tochter vor der Gefahr zu warnen, ausgeschöpft wurde.
Da mir auch aus solchen Familien einige Fälle bekannt sind, kann ich nicht glauben, dass Mutter, Tante oder Schwester nichts im Vorfeld wussten und weder warnen (wie es sonst oft passiert), noch den Mord anzeigen konnten.
Immer dann, wenn religiöse Vorschriften oder Traditionen unseren Gesetzen wiedersprechen, müssen eindeutige Prioritäten gesetzt werden.
Aus welchem Grund sich jemand einem solchen Zwang fügt, muss zweitrangig sein. Da kann die Religion/Tradition nicht mehr zählen als lebenslanger Psychoterror o.ä..