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25.06.2017 um 15:51neugierchen schrieb:Automatische Vaterschaft besteht doch nur in der Ehe, es ist schon durchaus komisch das man durch die Heirat ein Kind akzeptieren soll das von einem anderen gezeugt ist, oder?Musst du nicht. Du kannst nach heutigem Recht die Vaterschaft anzweifeln. Dafür braucht man keine "Liberalen Jungs in der FDP"
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25.06.2017 um 15:53RosaBlock schrieb:Ich sag ja, entweder ist das, was die schreiben unsinnig, weil es Gesetze dafür eh schon gibtWenn man sich mit der Rechtspraxis beschäftigt, dann weiss man, das das nicht so einfach ist. Der Weg führt in der Regel über das Klagewesen, insbesondere bei unehelichen Kindern, hat man es als Scheinvater eben nicht leicht, sich gegen Ansprüche zu wehren.
Was spricht dagegen, die Vaterschaft einvernehmlich zu gestalten? Wie gesagt, der Klageweg ist davon unbenommen.
Zudem scheint es bisher einfach nicht in deinen Intellekt vorgedrungen zu sein, das deine Interpretation auf den Worten des TAZ Artikels beruht. Aber es ist in unserer Gesellschaft Normalität geworden, das sobald eine Stimme nach den Rechten von Männern und insbesondere Vätern fragt,sofort die Warnung vor der raktionären Konterrevolution ausgerufen wird.
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25.06.2017 um 15:57@RosaBlock
@Obrien
Aber was tun, wenn es Zweifel über die leibliche Vaterschaft gibt, wenn z.Bsp. ein Ehemann daran zweifelt, dass er auch der leibliche Vater des Kindes ist. Für diese Situation gibt es den gegenseitigen Anspruch zwischen rechtlichem Vater, Mutter und Kind auf die Einwilligung zur Einholung eines genetischen Abstammungsgutachtens. Verweigert das Kind oder eines der Elternteile die Zustimmung, so gibt es die Möglichkeit hierzu einen Antrag beim Familiengericht zu stellen. Dieses kann dann die fehlende Einwilligung ersetzen. Ergänzend gelten gewisse Bestimmungen zum Schutze des Kindes. So kann der Mann seinen Anspruch auf Zustimmung nur dann geltend machen, wenn nicht gewisse Lebenslagen oder Entwicklungsphasen des Kindes dagegen sprechen.
http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/vaterschaft.html
Da besteht schon eine größere Einschränkung die die Liberalen Jungs ausmerzen möchten.
@Obrien
Aber was tun, wenn es Zweifel über die leibliche Vaterschaft gibt, wenn z.Bsp. ein Ehemann daran zweifelt, dass er auch der leibliche Vater des Kindes ist. Für diese Situation gibt es den gegenseitigen Anspruch zwischen rechtlichem Vater, Mutter und Kind auf die Einwilligung zur Einholung eines genetischen Abstammungsgutachtens. Verweigert das Kind oder eines der Elternteile die Zustimmung, so gibt es die Möglichkeit hierzu einen Antrag beim Familiengericht zu stellen. Dieses kann dann die fehlende Einwilligung ersetzen. Ergänzend gelten gewisse Bestimmungen zum Schutze des Kindes. So kann der Mann seinen Anspruch auf Zustimmung nur dann geltend machen, wenn nicht gewisse Lebenslagen oder Entwicklungsphasen des Kindes dagegen sprechen.
http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/vaterschaft.html
Da besteht schon eine größere Einschränkung die die Liberalen Jungs ausmerzen möchten.
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25.06.2017 um 16:01Obrien schrieb:Was spricht dagegen, die Vaterschaft einvernehmlich zu gestalten? Wie gesagt, der Klageweg ist davon unbenommen.Es spricht dagegen, dass die Mutter als Standardfall allein da steht, selbst wenn der Mann der leibliche Vater ist. Denn dann muss die Mutter sich darum kümmern per Gericht einen Vaterschaftstest anordnen zu lassen.
Obrien schrieb:Zudem scheint es bisher einfach nicht in deinen Intellekt vorgedrungen zu sein, das deine Interpretation auf den Worten des TAZ Artikels beruht.Nein. Sprich mir nicht meine Fähigkeit ab, das Programm selbst zu lesen.
Obrien schrieb:Aber es ist in unserer Gesellschaft Normalität geworden, das sobald eine Stimme nach den Rechten von Männern und insbesondere Vätern fragt,sofort die Warnung vor der raktionären Konterrevolution ausgerufen wird.Als Intersektionelle Feministin trete ich auch für Männerrechte ein. Das Recht ein Kind ablehnen zu können ist jedoch eines, was nicht dazu gehört. Die Jungs in der FDP sollten sich mal lieber mit echten Problemen beschäftigen, wie z.B. dass Häusliche Gewalt gegen Männer vor Gericht weniger stark bestraft wird als andersherum.
neugierchen schrieb:Da besteht schon eine größere Einschränkung die die Liberalen Jungs ausmerzen möchten.Dann hätten die das mal so schreiben sollen. Denn das haben die nicht getan. Und das zeigt schon allein der Verweis auf die Abtreibung, denn die ist, wenn es um Vaterschaftstests geht am Thema vorbei.
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25.06.2017 um 16:07RosaBlock schrieb:Es spricht dagegen, dass die Mutter als Standardfall allein da steht,Das ist ein ziemlich sexistisches Vorurteil, das einfach nicht stimmt. Im Normalfall ist die Vaterschaft unstrittig.
RosaBlock schrieb:Als Intersektionelle Feministin trete ich auch für Männerrechte ein.Ja, merkt man.
RosaBlock schrieb:Sprich mir nicht meine Fähigkeit ab, das Programm selbst zu lesen.Ich messe dich nur an deinen Worten.
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25.06.2017 um 16:16Obrien schrieb:Das ist ein ziemlich sexistisches Vorurteil, das einfach nicht stimmt. Im Normalfall ist die Vaterschaft unstrittig.Nein. Ich gehe davon aus, dass es bereits dazu gekommen ist, dass der Vater die Vaterschaft anzweifelt. Unter dem, was die Jungs fordern wäre dann der Standardfall, dass der Mann nichts bezahlt und die Frau muss klagen, um zu zeigen, dass der Mann der Vater ist.
Dass ich nicht meine, dass bei jeder Schwangerschaft die Vaterschaft abgestritten wird solltest du eigentlich verstehen ...
Obrien schrieb:Ich messe dich nur an deinen Worten.Das solltest du mal bei diesen "Männern in der FDP" tun. Denn wenn die wirklich das aussagen wollten, was du da hineinliest, dann haben die sich ganz schön bei der Formulierung vergriffen.
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25.06.2017 um 16:19@RosaBlock
Das finanzielle Problem der anerkannten Vaterschaft würde automatisch mit dem bedingungslosen Grundeinkommen wegfallen. Natürlich wird es immer "schlechte" Väter geben die die Vaterschaft abstreiten, genau so in dem Maße wie sich die "schlechte" Mutter den finanziell potenteren Vater für die gesetzliche Vaterschaft aussuchen wird.
Das finanzielle Problem der anerkannten Vaterschaft würde automatisch mit dem bedingungslosen Grundeinkommen wegfallen. Natürlich wird es immer "schlechte" Väter geben die die Vaterschaft abstreiten, genau so in dem Maße wie sich die "schlechte" Mutter den finanziell potenteren Vater für die gesetzliche Vaterschaft aussuchen wird.
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25.06.2017 um 16:25neugierchen schrieb:Das finanzielle Problem der anerkannten Vaterschaft würde automatisch mit dem bedingungslosen Grundeinkommen wegfallen.Da kann man wenn es nach der FDP geht lange drauf warten...
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25.06.2017 um 16:35RosaBlock schrieb:Da kann man wenn es nach der FDP geht lange drauf warten...Naja einem liberalen Bürgergeld stehen sie nicht so ablehnend gegenüber. Ich habe noch Hoffnung weil es wirkliche Liberalität möglich machen würde.
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25.06.2017 um 16:36RosaBlock schrieb:Dass ich nicht meine, dass bei jeder Schwangerschaft die Vaterschaft abgestritten wird solltest du eigentlich verstehen ...Das ging aus deinen Worten allerdings nicht hervor.
RosaBlock schrieb:Ich gehe davon aus, dass es bereits dazu gekommen ist, dass der Vater die Vaterschaft anzweifelt. Unter dem, was die Jungs fordern wäre dann der Standardfall, dass der Mann nichts bezahlt und die Frau muss klagen, um zu zeigen, dass der Mann der Vater istWenn der Mann nicht zahlt, springt bei Gegenwärtiger Rechtslage das Jugendamt ein. Ich gehe davon aus, das das auch weiterhin geschieht. Das Jugendamt fordert auch heute schon den Unterhalt zurück, wenn zu Unrecht nicht gezahlt wird. ich denke mal, das das auch weiterhin Männer davon abhjält, allzu leichtfertig die Vaterschaft abzulehnen.
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25.06.2017 um 17:26neugierchen schrieb:Naja einem liberalen Bürgergeld stehen sie nicht so ablehnend gegenüber.Da das Bürgergeld der FDP der "Leistungsbelohnung" gehorcht wird es wohl kaum über das Existenzminimum hinausgehen.
Obrien schrieb:Das ging aus deinen Worten allerdings nicht hervor.Ach komm. Wir reden hier schon seit Seiten darüber, dass es darum geht, dass Männer die Vaterschaft ablehnen können wollen und jetzt plötzlich stehen meine Beiträge nicht mehr in dem Kontext?
Du tust diesen Männern gerade unrecht. Die Frauen können sich entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder nicht und die Männer haben kein Recht, sich für oder gegen ein Kind zu entscheiden. Die MidF möchten das ändern. Ich zitiere dir gerne nochmal das Programm von denen:
Jeder Vater hat ein Informationsrecht über die Vaterschaft, die Mutter eine Informationspflicht. Frauen können eine Schwangerschaft regulieren, ggf. sogar abtreiben. Auch Männer müssen das Recht auf Ablehnung einer Kindschaft bekommen.
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25.06.2017 um 17:29@RosaBlock
Das dies Schwachsinn ist kann ich nur unterstreichen. Männer haben auch die Wahl....einfach nicht reinspr.....
Das dies Schwachsinn ist kann ich nur unterstreichen. Männer haben auch die Wahl....einfach nicht reinspr.....
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25.06.2017 um 17:38@RosaBlock
RosaBlock schrieb:Ach komm. Wir reden hier schon seit Seiten darüber, dass es darum geht, dass Männer die Vaterschaft ablehnen können wollen und jetzt plötzlich stehen meine Beiträge nicht mehr in dem Kontext?Nein, wir reden die ganze Zeit darüber, das du nicht verstanden hast, worum es eigentlich geht. Der Text ist keineswegs so zu verstehen, das ein tatsächlicher Vater seine Vaterschaft ablehnt und somit von allen Rechten und Pflichten befreit.
Obrien schrieb:Das ging aus deinen Worten allerdings nicht hervor.Diese Aussage bezog sich darauf, das es für manchen Leser so aussehen könnte, das du den meisten Väter unterstellen möchtest, sie würden sich aus der Verantwortung stehlen wollen. Gut, das hast´du jetzt ja klargestellt.
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25.06.2017 um 17:54Obrien schrieb:Der Text ist keineswegs so zu verstehen, das ein tatsächlicher Vater seine Vaterschaft ablehnt und somit von allen Rechten und Pflichten befreit.Du hast mir noch immer nicht gesagt, warum dann im Satz davor, auf den sich der letzte Satz eindeutig bezieht ("Auch") davon die Rede ist, dass sich Frauen entscheiden können, ob sie ein Kind bekommen wollen oder nicht.
Es ergibt einfach keinen Sinn, den Absatz so zu interpretieren, wie du es tust, denn dazu muss man
- Einen der drei Sätze ignorieren
- Das Wort "Ablehnung" mit "Anzweifeln" interpretieren
- Davon ausgehen, dass die Männer noch nicht das Recht besitzen, die Kindschaft anzuzweifeln, denn es wird gefordert, dass die Männer dieses Recht bekommen sollen.
- Man muss sich fragen, wenn man das "Auch" liest, inwiefern Frauen das Recht haben (mit deiner Interpretation) die Kindschaft anzuzweifeln.
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25.06.2017 um 18:46Tripane schrieb:Nur weil man in einer Gesellschaftsstruktur ein paar historische Ansätze oder Absichtserklärungen irgendeiner politischen Richtung vermuten könnte, heißt das nicht, dass die aktuell vorhandenen Ausprägungen nicht subjektiv wären.Was heisst hier "vermuten könnte"? Entspricht der moderne Rechtstaat mit seinen Institutionen etwa nicht den Entwürfen von Mill, Montesquieu und co.? Bewegen wir uns bei der Interpretation von ökonomischen Zusammenhängen nicht ganz eindeutig in einer Traditionslinie, die von den Paradigmen einer liberalen Weltanschauung geprägt ist?
Die Hegemonie der liberalen Ideologie, bei der Rechtfertigung der bestehenden gesellschafltichen Verhältnisse, ist soziale Realität. Im übrigen ist auch die Tendenz des Relativismus ein Bestandteil dieses Bewusstseins, welches sich selbst nicht einmal mehr als solches erkennen kann, da das Bestehende allgemein als umittelbar und alternativlos wahrgenommen wird.
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25.06.2017 um 19:21RosaBlock schrieb:Du hast mir noch immer nicht gesagt, warum dann im Satz davor, auf den sich der letzte Satz eindeutig bezieht ("Auch") davon die Rede ist, dass sich Frauen entscheiden können, ob sie ein Kind bekommen wollen oder nicht.Doch habe ich.
RosaBlock schrieb:Es ergibt einfach keinen Sinn, den Absatz so zu interpretieren, wie du es tustDoch, auch das habe ich dir erklärt. Mehrfach. Wenn du es immer noch nicht raffst, kann man dir echt nicht mehr helfen :D
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26.06.2017 um 01:28@paranomal
Ich kann deine letzten Beiträge weder richtig, noch wesentlich für unsere Diskussion finden. Mein Standpunkt ist nach wie vor, dass die Einschätzung, wie liberal Deutschland ist, subjektiv ist. Zu trivial in meinen Augen, dass es sich lohnen würde, darauf weiter herumzureiten.
Ich kann deine letzten Beiträge weder richtig, noch wesentlich für unsere Diskussion finden. Mein Standpunkt ist nach wie vor, dass die Einschätzung, wie liberal Deutschland ist, subjektiv ist. Zu trivial in meinen Augen, dass es sich lohnen würde, darauf weiter herumzureiten.
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26.06.2017 um 01:39Obrien schrieb:Doch, auch das habe ich dir erklärt. Mehrfach.Die einzige "Erklärung", die ich von dir erhalten habe ist die folgende:
Obrien schrieb:Der Satz sagt aus, das eine Frau das Recht hat, im Einzelfall sogar über das Leben des ungeborenen Kindes entscheiden zu können, während der Vater nichtmal das Recht hat, zu erfahren ob der biologische Vater des Kindes ist oder nicht.und
Obrien schrieb:Was im juristischen Sinne genau darauf hinausläuft. Der Mann bekommt das Recht, die Vaterschaft anzustreiten.Der rot markierte Teil ist einfach falsch, weil jeder Mann in Deutschland ein Recht hat, die Vaterschaft überprüfen zu lassen, wenn er der Meinung ist, nicht der Vater zu sein.
Der gelb markierte Teil ist eine Phrase, mit der du dir den Satz hindrehst, so wie du ihn gerne hättest. Noch nichtmal im 'juristischen Sinne' steht "Ablehnen einer Kindschaft" für "Anzweifeln einer Kindschaft". Wenn du mir nicht belegen kannst, dass deine Interpretation die einzig juristisch richtige ist, ist deine Aussage nichts weiter als eine leere Behauptung.
So. Mehr "Erklärung" kam von dir zu diesem Satz nicht. Schon gar nicht mehrfach. Der Rest sind Erklärungsversuche für Konzepte, die mir durchaus klar sind (Vaterschaft, Kindschaft) und die auch nicht im Mittelpunkt der Diskussion stehen. Du hast mir nicht erklärt, warum "Anzweifeln" die einzig gültige Interpretation des Wortes "Ablehnen" ist und warum Bezug auf das "Recht der Frau, die Kindschaft abzulehnen" (sprich: Entscheidung über Abtreibung oder Schwangerschaft) genommen wird. Diese Erklärungen bist du mir noch immer schuldig --- und wenn du der Meinung bist, dass du diese in den elf Posts, die du an mich gerichtet hast, bereits beantwortet hast, dann kannst du diese gerne zitieren.
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26.06.2017 um 11:23@RosaBlock
@Obrien
Obrien hat es Dir richtig erklärt.
Wenn ein Mann eine 'Kindschaft ablehnt' ist das der juristische Begriff dafür, dass er behauptet, erhebliche Zweifel an der biologischen Vaterschaft zu haben. Es bedeutet nicht, der biologische Vater eines Kindes zu sein, das man zB plötzlich nicht mehr leiden kann.
Bisher kann der Vater einen Vaterschaftstest verlangen, der eine Genanalyse von ihm (ohne juristische Hürden) und dem Kind (hohe juristische Hürden, falls die Mutter nicht zustimmt), erfordert. Verweigert die Mutter jedoch den Test beim Kind, muss der Vater nachweisen, wie sich seine Zweifel begründen. Ein vager Verdacht, Kommentare von Freunden (die hat doch damals öfter an die Decke geguckt als Michelangelo) reichen da nicht aus. Die Mutter kann dies also oft verhindern.
Heimliche Tests stehen unter einer hohen Strafe. Damit ein Mann also die Möglichkeit haben soll, seine vielleicht auch nur subjektiven Zweifel zu objektivieren, sollen die Hürden für den Test beim Kind herabgesetzt werden.
Ist er dann der biologische Vater, kann er die Kindschaft natürlich nicht abgeben oder Ähnliches. Ist er aber nicht der Vater, muss die Mutter sich dann an den richtigen Vater wenden. Somit kann in Fällen von Kuckuckskindern eine Schädigung des Mannes unter Ausnutzung einer Gutgläubigkeit verhindert werden.
Ich sehe auch keinen Grund, warum ein Vater dies nicht überprüfen können soll. Das wäre ja auch staatliche Beihilfe zu einem Betrug.
Das bedeutet es und nichts anderes.
@Obrien
Obrien hat es Dir richtig erklärt.
Wenn ein Mann eine 'Kindschaft ablehnt' ist das der juristische Begriff dafür, dass er behauptet, erhebliche Zweifel an der biologischen Vaterschaft zu haben. Es bedeutet nicht, der biologische Vater eines Kindes zu sein, das man zB plötzlich nicht mehr leiden kann.
Bisher kann der Vater einen Vaterschaftstest verlangen, der eine Genanalyse von ihm (ohne juristische Hürden) und dem Kind (hohe juristische Hürden, falls die Mutter nicht zustimmt), erfordert. Verweigert die Mutter jedoch den Test beim Kind, muss der Vater nachweisen, wie sich seine Zweifel begründen. Ein vager Verdacht, Kommentare von Freunden (die hat doch damals öfter an die Decke geguckt als Michelangelo) reichen da nicht aus. Die Mutter kann dies also oft verhindern.
Heimliche Tests stehen unter einer hohen Strafe. Damit ein Mann also die Möglichkeit haben soll, seine vielleicht auch nur subjektiven Zweifel zu objektivieren, sollen die Hürden für den Test beim Kind herabgesetzt werden.
Ist er dann der biologische Vater, kann er die Kindschaft natürlich nicht abgeben oder Ähnliches. Ist er aber nicht der Vater, muss die Mutter sich dann an den richtigen Vater wenden. Somit kann in Fällen von Kuckuckskindern eine Schädigung des Mannes unter Ausnutzung einer Gutgläubigkeit verhindert werden.
Ich sehe auch keinen Grund, warum ein Vater dies nicht überprüfen können soll. Das wäre ja auch staatliche Beihilfe zu einem Betrug.
Das bedeutet es und nichts anderes.
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