"Türkische Medien im NSU-Prozess: Verfassungsbeschwerde hätte Chance auf ErfolgDas Gericht in München stellt sich stur, will nachträglich keine türkischen Medien beim NSU-Prozess zulassen. Jetzt hat eine türkische Zeitung eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Ihre Chancen stehen nicht schlecht.
Schon in der Vergangenheit haben betroffene Medien - meist Rundfunkanstalten - immer wieder erfolgreich ihr Recht auf Berichterstattung über Gerichtsverfahren direkt beim Bundesverfassungsgericht eingeklagt.
Verfassungsgericht einzige Instanz
So verlangte das Verfassungsgericht schon im Jahr 1992, bezüglich des Prozesses gegen den ehemaligen DDR-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker vor dem Landgericht Berlin, dass ein Fernsehteam vor dem Beginn und nach dem Ende der Verhandlung "in angemessenem zeitlichen Umfang" filmen darf, und andere Teams dann auf diese Bilder zurückgreifen können. Dies war der Beginn der sogenannten Pool-Lösung, die heute gang und gäbe ist.
Dabei ist es an sich ungewöhnlich, dass sich Betroffene unmittelbar ans Bundesverfassungsgericht wenden können, ohne vorherige Instanzen bemühen zu müssen. Doch gegen sogenannte Sitzungsverfügungen eines Gerichts gibt es keine anderen Rechtsmittel - damit kann nach dem Grundgesetz Rechtsschutz direkt beim Bundesverfassungsgericht gesucht werden kann.
Türkische Medien können sich auf Pressefreiheit berufen
Außerdem, auch das eine Besonderheit solcher Verfahren, geht es meistens um Eilentscheidungen - und dabei gelten eigene Regeln: Wenn tatsächlich eine Grundrechtsverletzung in Betracht kommt, entscheidet das Verfassungsgericht zunächst nicht die eigentliche Rechtsfrage, sondern trifft eine sogenannte Folgenabwägung. Es prüft also, was schlimmer wäre: wenn der Antragsteller abgewiesen würde, und später dann doch recht bekäme. Oder wenn sein Anliegen zunächst befriedigt würde, sich dann aber später herausstellt, dass dies zu Unrecht geschah.
Auch türkische Medien können sich in Deutschland auf die Pressefreiheit berufen - Artikel 5 des Grundgesetzes ist ein sogenanntes Jedermann-Grundrecht. Dass ein Journalist den Gerichtssaal wegen Überfüllung nicht betreten kann, ist zwar für sich genommen, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat, kein Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit. Auch die Regeln, nach denen Journalisten Zugang gewährt wird, liegen im Ermessen des Gerichts.
Dennoch könnten türkische Journalisten nun mindestens zwei Dinge geltend machen.
Das vom OLG München gewählte Verfahren benachteiligt ausländische Medien: Da sie naturgemäß einer nur auf Deutsch veröffentlichten, reichlich komplizierten (und darüber hinaus stellenweise sogar irreführenden) Aufforderung zur Akkreditierung nicht so schnell Folge leisten konnten wie deutschsprachige Medien.
Das OLG hätte von vornherein ein Verfahren wählen müssen, das sicherstellt, dass türkische Medien bei der Platzvergabe nicht völlig leer ausgehen.So hat etwa das Landgericht Mannheim im Verfahren gegen den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann zehn Plätze für Schweizer Journalisten reserviert. Und das Verfassungsgericht hat bereits in einer Entscheidung zu einem der Hamburger Qaida-Verfahren darauf hingewiesen (wo die ausländische Presse ebenfalls ein eigenes Kontingent bekommen hatte), dass es Fälle geben könne, in denen "eine Differenzierung zwischen verschiedenen Typen der Medien oder verschiedenen Medienunternehmen verfassungsrechtlich zulässig und zugleich geboten ist". http://www.spiegel.de/panorama/justiz/streit-ueber-nsu-prozess-verfassungsbeschwerde-mit-chancen-auf-erfolg-a-892726.htmlTraurig, dass man so schickaniert und benachteiligt wird, dass man gedrängt wird den Schritt zur Verfassungsbeschwerde zu gehen.
Da werden Türken ermordet und man schließt die Türksiche Presse aus. wiederlich!