Das bedingungslose Grundeinkommen - wie entscheidet ihr euch?
10.10.2012 um 16:35@kleinundgrün
Es wird kein Kino-Budget geben, da dies Luxus ist. Für den Luxus sehe ich den schon mir vorgeschlagenen Spitzensatz vor, der einen reinen Geld-Betrag darstellt. Auch soll ja durch ein BGE gerade nur das Nötige gedeckt werden, was jeder zum Leben braucht plus eben den kleinen reinen Geldbetrag. Mit Karten für Bildung beispielsweise jedoch übt der Staat indirekt gleich eine Steuereinheit aus, die die Bürger dahinzieht. Und meiner Meinung nach trägt der Staat eine Verantwortung der Erziehung hin zum Humanismus.
Das hat nichts mit Einschränkung der Freiheit zutun, da das Geld ja vom Staat kommt und nicht von der Person selbst. Es ist etwas Geschenktes. Eingriff in die Freiheitsrechte wäre es erst, würde das von mir Genannte bei jemandes eigen Verdienten erfolgen. Das ist aber nicht der Fall.
Außerdem: Würde man wahrlich konsequent argumentieren, dass der Staat nämlich die Maximierung der negativen Freiheit zur Aufgabe hat und sonst keine, so mutiert der Staat zum reinen Nachtwächterstaat und Sozialleistungen gäbe es gar nicht, da diese darüberhinaus gehen. Diese müssten sodann eher privat zu erbringen sein. Man kann nicht mit dem Argument einer Freiheitsbeschränkung argumentieren, wenn der Staat doch gerade einseitig die Freiheit für diverse Bürger garantiert, indem er ihnen im positiven Freiheitsverständnis Leistungen ohne Gegenleistungen schenkt und sie mit Gütern eindeckt.
Es wird kein Kino-Budget geben, da dies Luxus ist. Für den Luxus sehe ich den schon mir vorgeschlagenen Spitzensatz vor, der einen reinen Geld-Betrag darstellt. Auch soll ja durch ein BGE gerade nur das Nötige gedeckt werden, was jeder zum Leben braucht plus eben den kleinen reinen Geldbetrag. Mit Karten für Bildung beispielsweise jedoch übt der Staat indirekt gleich eine Steuereinheit aus, die die Bürger dahinzieht. Und meiner Meinung nach trägt der Staat eine Verantwortung der Erziehung hin zum Humanismus.
Das hat nichts mit Einschränkung der Freiheit zutun, da das Geld ja vom Staat kommt und nicht von der Person selbst. Es ist etwas Geschenktes. Eingriff in die Freiheitsrechte wäre es erst, würde das von mir Genannte bei jemandes eigen Verdienten erfolgen. Das ist aber nicht der Fall.
Außerdem: Würde man wahrlich konsequent argumentieren, dass der Staat nämlich die Maximierung der negativen Freiheit zur Aufgabe hat und sonst keine, so mutiert der Staat zum reinen Nachtwächterstaat und Sozialleistungen gäbe es gar nicht, da diese darüberhinaus gehen. Diese müssten sodann eher privat zu erbringen sein. Man kann nicht mit dem Argument einer Freiheitsbeschränkung argumentieren, wenn der Staat doch gerade einseitig die Freiheit für diverse Bürger garantiert, indem er ihnen im positiven Freiheitsverständnis Leistungen ohne Gegenleistungen schenkt und sie mit Gütern eindeckt.