Wahlrechtsreform '11
23.06.2011 um 12:18@GermanVVatcher
Altbekannte Problematik.
Geltungsdauer des Grundgesetzes
§ 146 Grundgesetz
Argumentierte man so, dass wir keine gültige Verfassung (oder ein gültiges Grundgesetz) haben, wären sowieso alle Wahlen hinfällig. Nimmt man das Grundgesetz als gültige Rechtsgrundlage (was im Allgemeinen auch gemacht wird), kann man durchaus von Verfassungswidrigkeit reden. In oben genannten Threads steht übrigens was zu dem von Dir genannten Thema.
Hier in BaWü werden auch soetwas ähnliches wie "Ausgleichsmandate" verteilt. Das Wahlgesetz hat zwar auch eine Problematik, doch wird durch diese Verteilung dem Gesamtverhältnis der Stimmen Rechnung getragen (was auch nötig ist, da die CDU ansonsten machen könnte, was sie wollte).
@Klartexter
@Kc
Ein Mehrheitswahlrecht zerstörte den politischen Pluralismus in Deutschland. Als Beispiel: Schaut man sich an, wie der momentane Bundestag bei der Anwendung des Mehrheitswahlrechtes aussähe, hätte die FDP garkeinen, die Grünen einen Abgeordneten und die Linken 17, den Rest der Sitze teilten sich CDU und SPD auf, wobei die CDU die absolute Mehrheit innehätte.
CDU und SPD würden über ihre gewählen Verhältnisse heraus repräsentiert, die anderen Parteien würden unterpräsentiert. Meiner Meinung nach ist das nicht demokratisch.
Hier ein paar interessante Artikel/Meinungen zum Thema:
http://verfassungsblog.de/nhert-sich-das-ende-des-mehrheitswahlrechts/
http://www.wahlrecht.de/systeme/mwgegenvw.htm
Was interessant ist, ist das sogenannte Alternative-Vote-System, welches die britischen LibDems vorschlugen, hier würde der Wählerwille deutlich besser repräsentiert werden. Ein Kommentar zum Thema:http://politik-und-gesellschaft.bloggemeinschaft.net/2011/05/25/das-alternative-vote-system-im-vergleich-zum-klassischen-relativen-mehrheitswahlrecht/
Altbekannte Problematik.
Geltungsdauer des Grundgesetzes
§ 146 Grundgesetz
Argumentierte man so, dass wir keine gültige Verfassung (oder ein gültiges Grundgesetz) haben, wären sowieso alle Wahlen hinfällig. Nimmt man das Grundgesetz als gültige Rechtsgrundlage (was im Allgemeinen auch gemacht wird), kann man durchaus von Verfassungswidrigkeit reden. In oben genannten Threads steht übrigens was zu dem von Dir genannten Thema.
25h.nox schrieb:das kostet die cdu massiv sitze, bzw vernichtet ihren vorteil durch die überhangmandate...Momentan schadete es der CDU, vor zehn Jahren hätte es der SPD geschadet. Man sieht doch klar, dass die Abgeordneten ihr eigenes Wohlergehen (schönes Mandat im warmen Bundestag plus tolle Diäten und Angestellte) über das der BRD oder des Volkes stellen. Das ist traurig.
Hier in BaWü werden auch soetwas ähnliches wie "Ausgleichsmandate" verteilt. Das Wahlgesetz hat zwar auch eine Problematik, doch wird durch diese Verteilung dem Gesamtverhältnis der Stimmen Rechnung getragen (was auch nötig ist, da die CDU ansonsten machen könnte, was sie wollte).
@Klartexter
@Kc
Ein Mehrheitswahlrecht zerstörte den politischen Pluralismus in Deutschland. Als Beispiel: Schaut man sich an, wie der momentane Bundestag bei der Anwendung des Mehrheitswahlrechtes aussähe, hätte die FDP garkeinen, die Grünen einen Abgeordneten und die Linken 17, den Rest der Sitze teilten sich CDU und SPD auf, wobei die CDU die absolute Mehrheit innehätte.
CDU und SPD würden über ihre gewählen Verhältnisse heraus repräsentiert, die anderen Parteien würden unterpräsentiert. Meiner Meinung nach ist das nicht demokratisch.
Hier ein paar interessante Artikel/Meinungen zum Thema:
http://verfassungsblog.de/nhert-sich-das-ende-des-mehrheitswahlrechts/
http://www.wahlrecht.de/systeme/mwgegenvw.htm
Was interessant ist, ist das sogenannte Alternative-Vote-System, welches die britischen LibDems vorschlugen, hier würde der Wählerwille deutlich besser repräsentiert werden. Ein Kommentar zum Thema: