Wahlrechtsreform '11
09.04.2011 um 14:562008 verurteilte das Bundesverfassungsgericht das bestehende Wahlrecht aufgrund des sogenannten negativen Stimmgewichtes für verfassungswidrig, es muss laut dem Urteil bis 2011 geändert werden.
Diese paradoxe Situation ist durch zwei Besonderheiten des deutschen Wahlrechts möglich: die Überhangmandate und die sogenannten verbundenen Listen. Alle Direktmandate, die eine Partei augrund ihrer Erststimmen in einem Bundesland gewinnt, darf sie behalten. Für die Sitzverteilung ausschlaggebend sind aber grundsätzlich die Zweitstimmen. Wenn eine Partei in einem Bundesland bereits mehr Direktmandate gewinnt, als sie aufgrund ihres Zweitstimmenergebnisses zustehen, dann kommt es zu Überhangmandaten. Der Effekt des negativen Stimmgewichts ergibt sich aber nur, weil zugleich die Parteien mit verbundenen Listen in den Bundesländern antreten.
Bundesweit wird die Zahl der Sitze einer Partei ermittelt. Anhand des Zweitstimmenergebnisses wird diese Mandatszahl dann auf die verschiedenen Listen in den einzelnen Bundesländern verteilt. Wenn eine Partei in einem Bundesland bereits Überhangmandate errungen hat, würde sie diese auch mit einem deutlich schlechteren Zweitstimmenergebnis behalten dürfen. Bei einem deutlich schlechteren Zweistimmenergebnis in diesem Bundesland, würde aber die bundesweite Umverteilung dann unter Umständen zu einem weiteren Sitz für die Partei in einem anderen Bundesland führen. Diese Effekte müssen laut Bundesverfassungsgericht durch die Reform künftig vermieden werden. Die Richter schrieben aber dabei nicht die Abschaffung der Überhangmandate vor, weil diese das Problem nur durch die Kombination mit den verbundenen Listen verursachen.
http://www.tagesschau.de/inland/wahlrecht104.html
Nun haben sich CDU und FDP auf eine Wahlrechtsreform geeinigt. Die Sitze im Bundestag sollen sich zukünftig an der Wahlbeteiligung in den einzelnen Ländern orientieren, die verbundenen Listen gibt es so dann nicht mehr. Aus Regierungskreisen wird argumentiert, das löste die Problematik des negativen Stimmgewichts.
Kritik gibt's aber von Wahlrecht.de, hier meint man, dass die Regelung die Problematik nicht entschärfe und noch einen weiteren Mechanismus für negatives Stimmgewicht installiere.
Der Vorschlag erreicht das schon sehr bescheidene Ziel der Beseitigung des negativen Stimmgewichts nicht, sondern baut einen zusätzlichen Mechanismus für deren Entstehung ein. Überhangmandate bleiben erhalten und die etwas andere Rundungsreihenfolge beeinträchtigt die Erfolgswertgleichheit zusätzlich durch eine zufällige Komponente. Im Prinzip wurde für den Vorschlag nur an der Rundung gespielt. Das hilft nicht. Genauso wenig hülfe es, nur die Listenverbindung abzuschaffen (auch wenn es das Bundesverfassungsgericht im Urteil andeutet). Ohne einen Eingriff in das Wahlsystem, der zumindest einige Überhangmandate beseitigt, kann negatives Stimmgewicht nicht verhindert werden.
http://www.wahlrecht.de/news/2011/11.htm
Ich verstehe nicht, warum man nicht auf den SPD-Vorschlag, Überhangmandate einfach durch Zusatzmandate für andere Parteien auszugleichen, eingegangen ist. Würde das doch durch das quasi-Abschaffen der Überhangmandate die Problematik deutlich entschärfen.
Den Grünen-Vorschlag, Überhangmandate einfach abzuerkennen, erachte ich für nicht verfassungskonform, da man einem direkt gewählten Abgeordneten sein Mandat entzöge.
Eure Meinungen?
Diese paradoxe Situation ist durch zwei Besonderheiten des deutschen Wahlrechts möglich: die Überhangmandate und die sogenannten verbundenen Listen. Alle Direktmandate, die eine Partei augrund ihrer Erststimmen in einem Bundesland gewinnt, darf sie behalten. Für die Sitzverteilung ausschlaggebend sind aber grundsätzlich die Zweitstimmen. Wenn eine Partei in einem Bundesland bereits mehr Direktmandate gewinnt, als sie aufgrund ihres Zweitstimmenergebnisses zustehen, dann kommt es zu Überhangmandaten. Der Effekt des negativen Stimmgewichts ergibt sich aber nur, weil zugleich die Parteien mit verbundenen Listen in den Bundesländern antreten.
Bundesweit wird die Zahl der Sitze einer Partei ermittelt. Anhand des Zweitstimmenergebnisses wird diese Mandatszahl dann auf die verschiedenen Listen in den einzelnen Bundesländern verteilt. Wenn eine Partei in einem Bundesland bereits Überhangmandate errungen hat, würde sie diese auch mit einem deutlich schlechteren Zweitstimmenergebnis behalten dürfen. Bei einem deutlich schlechteren Zweistimmenergebnis in diesem Bundesland, würde aber die bundesweite Umverteilung dann unter Umständen zu einem weiteren Sitz für die Partei in einem anderen Bundesland führen. Diese Effekte müssen laut Bundesverfassungsgericht durch die Reform künftig vermieden werden. Die Richter schrieben aber dabei nicht die Abschaffung der Überhangmandate vor, weil diese das Problem nur durch die Kombination mit den verbundenen Listen verursachen.
http://www.tagesschau.de/inland/wahlrecht104.html
Nun haben sich CDU und FDP auf eine Wahlrechtsreform geeinigt. Die Sitze im Bundestag sollen sich zukünftig an der Wahlbeteiligung in den einzelnen Ländern orientieren, die verbundenen Listen gibt es so dann nicht mehr. Aus Regierungskreisen wird argumentiert, das löste die Problematik des negativen Stimmgewichts.
Kritik gibt's aber von Wahlrecht.de, hier meint man, dass die Regelung die Problematik nicht entschärfe und noch einen weiteren Mechanismus für negatives Stimmgewicht installiere.
Der Vorschlag erreicht das schon sehr bescheidene Ziel der Beseitigung des negativen Stimmgewichts nicht, sondern baut einen zusätzlichen Mechanismus für deren Entstehung ein. Überhangmandate bleiben erhalten und die etwas andere Rundungsreihenfolge beeinträchtigt die Erfolgswertgleichheit zusätzlich durch eine zufällige Komponente. Im Prinzip wurde für den Vorschlag nur an der Rundung gespielt. Das hilft nicht. Genauso wenig hülfe es, nur die Listenverbindung abzuschaffen (auch wenn es das Bundesverfassungsgericht im Urteil andeutet). Ohne einen Eingriff in das Wahlsystem, der zumindest einige Überhangmandate beseitigt, kann negatives Stimmgewicht nicht verhindert werden.
http://www.wahlrecht.de/news/2011/11.htm
Ich verstehe nicht, warum man nicht auf den SPD-Vorschlag, Überhangmandate einfach durch Zusatzmandate für andere Parteien auszugleichen, eingegangen ist. Würde das doch durch das quasi-Abschaffen der Überhangmandate die Problematik deutlich entschärfen.
Den Grünen-Vorschlag, Überhangmandate einfach abzuerkennen, erachte ich für nicht verfassungskonform, da man einem direkt gewählten Abgeordneten sein Mandat entzöge.
Eure Meinungen?