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Wahlrechtsreform '11

72 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Wahlen, Wahlrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wahlrechtsreform '11

23.06.2011 um 15:31
@subgenius das eröffnet taktische möglichkeiten dennen sich nicht alle bewußt sein werden.


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Wahlrechtsreform '11

23.06.2011 um 15:33
@25h.nox
Welche ?

In der Tat kann durch guten Wahlkampf und/oder Beliebtheit ein in der Partei unbeliebter Politiker durch den Wähler nach vorne gepuscht werden. Das ist doch gut .. oder ?

Aber es gibt meines Wissens nur Taktiken welche Person gewählt wird aber keine die das Verhältniss zerschiesst.


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Wahlrechtsreform '11

23.06.2011 um 15:41
@Kc

Wie ist das eigentlich bei uns ?
Das Direktmandat ist an die Wahlberechtigten gekoppelt.. da reicht theoretisch ein Wähler aus.
Wie ist das aber bei Parteistimmen ? - ist da jede Stimme genau gleich gewichtet .. unabhängig von den Wahlberechtigten und Wählern der Kreise ?


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Wahlrechtsreform '11

23.06.2011 um 16:10
Wow, ihr habt bisher mehr Vorschläge auf die Beine gebracht, als unsere Berufspolitiker.
Ja, Direktmandate sollten abgeschafft werden.


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Wahlrechtsreform '11

23.06.2011 um 16:21
@collectivist
ICh weis nicht .. ich find den Gedanken das ein aufrechter Deutscher Wutbürger sich aufstellen läßt und sich dann gegen all die korrupten Parteibonzen durchsetzt sehr romantisch.

Mein Vorschlag hällt dieses Märchenbild aufrecht und verhindert dennoch die bekannten Probleme.

Ich würde halt die 1. Stimme mit dazu verwenden um die Kandidaten durch den Wähler zu sortieren ..


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Wahlrechtsreform '11

23.06.2011 um 16:28
@subgenius
Wenns nach mir ginge, tut es aber nicht, gäbe es ein knochendürres Parlament mit ein paar wenigen mageren Repräsentanten, die sich den komplexen Angelegenheiten widmen, wie Ökonomie.
Ansonsten wäre es eine direkte Bürgerdemokratie, ohne diese Vielfalt an Überhangsmandaten, die nur zur Erhaltung einer Regierungsposition dienen. Natürlich hat die CDU kein Interesse daran, das Wahlsystem zu reformieren, warum sollte sie sich auch ans eigene Bein pinkeln?


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Wahlrechtsreform '11

23.06.2011 um 17:30
@Kc
Du scheinst die Kritik nicht richtig aufgefasst zu haben, die Wahlbeteiligung kannst Du da außen vor lassen, ob die Prozente nun bei einer Beteiligung von 40%, 60% oder 90% zustande kommen, ist für's Prinzip vollkommen egal.
Das Problem ist, dass in einem Mehrheitswahlrecht die abgegebenen Stimmen (gut und gerne auch mal 30%) für einen unterlegenen Kandidaten komplett verloren gehen. Und so kann eine Partei, die deutschlandweit nur 35% der abgegebenen Stimmen erhält, trotzdem eine absolute Mehrheit (50%+x der Sitze) im Parlament erreichen. Was ich für demokratisch fragwürdig erachte. Da sind mir Koalitionsgezank und Kompromisse dann doch lieber. ;)

@subgenius
Dein vorgeschlagenes System hat entfernte Ähnlichkeit mit dem bestehenden Wahlrecht in Baden-Württemberg. Hier hat jeder auch nur eine Stimme und wählt damit sowohl den Kandidaten seines Wahlkreises als auch die Partei. Die Wahlkreis-Gewinner ziehen sicher in's Parlament ein, die restlichen der Partei zustehenden Sitze werden an die "stärksten" unterlegenen Wahlkreiskandidaten verteilt, bis die Sitzverteilung im Landtag dem Stimmverhältnis von ganz BaWü entspricht.
An sich ist das meiner Meinung nach ein gutes System, doch muss die Sache mit den Ausgleichmandaten nach Regierungsbezirken noch ausgemerzt werden, aber wer profitiert davon natürlich? Richtig: die Union... ;)
Zitat von collectivistcollectivist schrieb:Wow, ihr habt bisher mehr Vorschläge auf die Beine gebracht, als unsere Berufspolitiker.
Ja, Direktmandate sollten abgeschafft werden.
Ist ja klar, wir schneiden uns mit unseren Vorschlägen ja nicht in's eigene Fleisch, wie es die Regierung aber täte. ;)


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Wahlrechtsreform '11

23.06.2011 um 20:37
@collectivist
Ja das ist EIN Problem .. die CDU will garnichs ändern.
Allerdings gibt es eine Mehrheit jenseids der CDU .. und die kann sich auch nicht darauf einigen welche Farbe die Scheisse hat.

@collectivist
IChhab da noch so einige Varianten die ich gerade im ICE durch gedacht habe.. interesse ?


..

Der SPD Vorschlag ist nicht schelcht .. er behebt das Unrecht durch Überhang... allerdings ist dadurch es mal locker möglich durch Ausgleichsmandate das Paralament um 10.. 20 theoretisch bis weit über 100% aufzublähen.

EIne Reduzierung der Direkt Mandate durch EInfache Mehrheit reduziert das Problem stark..

Mein Vorschlag auch jeden Kandidaten mit 33%+ als gewählt zuerachten erhöht das Problem der Überhangmandate nicht .. sondern ist einfach nur fair.

Die totale Abschaffung der Bestenreglung des Direktwahlsystems sehe ich nicht als Zielführend... besser ist eine radiakle Entschärfung.

ICh finde mein radikalstes Auswertungssystem immer noch am besten (Nur Direktmandate für Kanidaten mit >33%).. vorallem weil es Extrembedingungen erfasst und dennoch jedem Wahlkreis einen Kandidaten (Wenn auch nicht den Besten) zusichert.


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Wahlrechtsreform '11

24.06.2011 um 01:16
@Ilian sehr gut, endlich ein mod ders dem troll nochmal erklärt, und da sag doch noch mal einer melden hätte keine wirkung


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Wahlrechtsreform '11

29.06.2011 um 17:19
Hier mal ein Update zur Wahlrechtsreform :

DAs Plant die Koalition :
Verrechnung unter Ländern abschaffen
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 das "negative Stimmgewicht" im Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt und eine dreijährige Frist für eine Neuregelung gesetzt. Demnach muss künftig verhindert werden, dass eine Partei bei Bundestagswahlen mehr Mandate dadurch bekommt, dass sie in bestimmten Ländern weniger Zweitstimmen erhält.

Das Modell von Union und FDP sieht vor, die bisherige Verrechnung von Stimmen unter den Bundesländern abzuschaffen. Stattdessen sollen in einem ersten Schritt die 598 Sitze des Bundestags je nach Wahlbeteiligung auf die Länder verteilt werden. In jedem Land werden dann die Stimmen auf Mandate für die verschiedenen Parteien verteilt. Gezählt werden nur die Zweitstimmen jener Parteien, die bundesweit über die Fünf-Prozent-Hürde kommen. Fallen in Ländern mehr Stimmen an als jeweils für ein Mandat notwendig, werden sie bundesweit addiert. Daraus könnten vier bis maximal zehn zusätzliche Mandate resultieren, erläuterte der Berichterstatter der FDP-Fraktion, Stefan Ruppert.
Meiner Meinung negiert dieser Vorschlag nicht das Negative Stimmengewicht, da nicht wählen einer Partei über die Zweitstimme zu weniger Mandaten bei der Konkurenz führen kann.

Ein Rechenbeispiel:

Im Bundesland Fantasia wird gewählt, die nach Wahlbeteildigung zustehenden Mandate des Landes betragen 20:
A: Mit 40% 2t Stimmen aber 10 gewonnen Direktmandaten.
B: Mit 35% 2t Stimmen, ohne Direktmandate
C: Mit 25% 2t Stimmen, ohne Direkmandate
Das Partei A jetzt 50% (10) der Mandate erhält obwohl es nach Verhältniss nur 40% (8) zustehen ist unschön aber NICHT Verfassungswiedrig. Die 10 Listenmandate werden jetzt zwischen B und C aufgeteilt.

Soweit .. so schlecht.
Aber was passiert jetzt wenn alle Wähler der Partei A nur Ihre 1t Stimme abgeben ?

Im Bundesland Fantasia wird gewählt, die nach Wahlbeteildigung zustehenden Mandate des Landes betragen jetzt nur noch 16 - weil die Wahlbeteildigung durch den 2t Stimmen Boykott der Partei A gesunken ist.

Jetzt können nur noch 6 Mandate verteilt werden.. Partei B und C bekommen weniger Mandate weil Anhänger der Partei A taktisch Ihre Partei keine Zweitstimmen gegeben hat.

Lustig ?! -- Oder
Leider hab ich kein Paper zu dem Koalitionsvorchlag gefunden .. kann mir da jemand helfen ?


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Wahlrechtsreform '11

29.06.2011 um 17:38
Ahja .. expliziet nicht die Zweitstimme abgeben kann man nicht.. da Erst und Zweitstimme auf einen Wahlzettel stehen ... aber es gilt folgendes, ungültige Stimmen verändern das Wahlergebniss nicht, werden also nicht einbezogen. Daher ist ungültig oder leer wie nicht gewählt.

http://www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html


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Wahlrechtsreform '11

30.06.2011 um 17:08
Ich stelle mal 2 Varianten ausgehend von bisherigen (alten) und dem aktuellen Wahlrecht vor die
kein Negatives Stimmgewicht haben.

1.) bis 1953
Folgendes System gleicht dem Wahlrecht von 1953.. es verwendet allerdings im Gegensatz zu der Wahl 1953 nicht das d’Hondt sondern das Vereteilungsystem von Sainte-Laguë (wie bei allen aktuellen Vorschlägen auch).
Vor der Wahl wird für jedes Bundesland die Anzahl der dort zu vergebenden Mandate festgelegt.Es wird jeweils die doppelte Anzahl der Wahkreise als Anzahl der Mandate des Bundeslandes festegesetzt. In jedem Land werden die dort zu verteilenden Sitz im Verhältnis der dort erzielten Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Von der für jede Landesliste so ermittelten Abgeordnetenzahl wird die Anzahl der von ihren Bewerbern errungenen Direktmandate abgezogen. In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Landespartei auch dann, wenn deren Anzahl die Zahl der ihr nach Zweitstimmen zustehenden Sitze übersteigt. In diesem Fall vergrößert sich die Gesamtzahl der Mandate um die Differenz (Überhangmandate).
Nachteil:
* Das System könnte ebenfalls nicht Verfassungskonform sein, da die Zweitstimmen je nach Wahlberechtigung in den Bundesländern ein unterschiedliches Gewicht haben. (Gleichheit ist verletzt).

2.) Interne Verrechnung von Überhangmandaten
Dieses System ist im weiterführenden Vorschlag der Grünen enthalten. Die Grünen wollen nichtausgleichbare Direktmandate aberkennen, was weder beliebt noch notwendig damit unser Wahlrecht dem Verfassungsanspruch bzgl. des aktuellen Urteils genügt.
Im ersten Schritt werden die Sitze wie bisher auf die Parteien im Verhältnis ihrer Zweitstimmen verteilt. Im zweiten Schritt werden für jede Partei die auf sie entfallenden Sitze auf die Landeslisten im Verhältnis ihrer Zweitstimmen verteilt. Entstehen dabei Überhangmandate, so wird die Zahl der auf die Landeslisten der überhängenden Partei zu verteilenden Sitze so lange vermindert, bis kein Überhang mehr entsteht oder keine Sitze zu verteilen sind. Von der so ermittelten Abgeordnetenzahl wird die Anzahl der im jeweiligen Land errungenen Direktmandate abgezogen. In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Landespartei auch dann, wenn deren Anzahl die Zahl der ihr nach Zweitstimmen zustehenden Sitze übersteigt und nicht ausgeglichen werden kann. In diesem Fall vergrößert sich die Gesamtzahl der Mandate um die Differenz (Überhangmandate).
Nachteil: Eine Partei mit Buindesweiten Überhang kann keine möglicherweise wichtige Listenkandidaten entsenden.Im Falle der CDU 2008 bedeutet dies Lammert (Bundestagspräsi) und unserer Zensur Ursula ohne Mandat und im Falle von Lammert dann sogar ohne seinen staatstragenden Job wären.
Vorteil: Durch die Bundesländesweite Verrechnung des regionalen Überhangs verringert sich der Überhang ansich triit aber noch auf.


Alle Anderen Vorschläge, ja auch der von der SPD (Der gerechter im Sinne der Verhältniswahl ist) taugen nichts da sie das gerügte Kriterium des negativen Stimmgewichts nicht elliminieren.
Vorschlag 1.) ist vermutlich aus einen anderen Grund nicht Verfassungskonform und Vorschlag 2.) ist vermutlich nicht mehrheitsfähig, weil die Großen bei eigenen Überhang wenig bis garkeinen Einfluss über die Liste nehmen können, und somit auf Spitzenkräfte verzichten müssten.


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Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 16:34
Hier die Aufzeichnung der Anhörung der Experten und Gutachter zu den Entwürfen eines neuen Wahlrechts.

<object type="application/x-shockwave-flash" data="http://webtv.bundestag.de/iptv/swf/xflv/showIt3.swf" width="400" height="255" id="showIt" style="width: 400px; height: 255px;"><param name="movie" value="http://webtv.bundestag.de/iptv/swf/xflv/showIt3.swf"/><param name="menu" value="true" /><param name="quality" value="high" /><param name="wmode" value="opaque" /><param name="swliveconnect" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="scalemode" value="showall" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="flashvars" value="plugin_version=9.0.115&bandwidth=514&xasxTemplate=xasx_od.xml&autoPlay=false&skin=od_embed_ext&application=144277506&playerLink=http://webtv.bundestag.de/iptv/player/macros/_x_s-144277506/od_player.html&baseUrl=http://iptv.cdn.tv1.de/iptv/player/macros&params=?r=r$contentId=1306498$singleton=true$forcedWidth=400$forcedHeight=225$keepVideoAspectRatio=true&language=de" /></object>
http://webtv.bundestag.de/iptv/player/macros/_x_s-144277506/od_player.html?singleton=true&content=1306498

Eien recht lustige Gruppe .. wenn man sich für das Thema interessiert sollte man sich das anschauen.

Ein Knaller war der Kommentar des Moderators als die Frage der Bremer FDP Wähler thematisiert werden sollte. (In Bremen wird erst bei 8-14% Stimmanteil ein Mandat direkt in Bremen auf der LAndesliste realisiert..)

"Hätte wir das Gewust hätten wir die Beiden (Bremer FDP Wähler) eingeladen..."


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Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 19:22
Ich würde auch gern mal ein System vorstellen - es ist eine etwas vereinfachte Version dessen, was wir hier in Österreich haben.

Also, mal angenommen, wir bleiben bei insgesamt 600 Abgeordneten:
Das Land wird in ca. 120 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise können natürlich nicht so gestaltet werden, dass jeder exakt viele Wahlberechtigte beinhaltet, also werden den Wahlkreisen Mandate entsprechend ihrer Wählberechtigten zugeteilt. Im durchschnittlichen Wahlkreis werden also 5 Sitze vergeben.

Jede Parte stellt eine Bundesliste mit Kandidaten (Bundespolitiker) auf, sowie je eine Liste für jeden Wahlkreis (Lokalpolitiker). Natürlich kann jeder Politiker nur in einer dieser Listen stehen. Sowohl die Bundes- als auch die jeweilige Wahlkreisliste wird in jeder Wahlkabine ausgehängt. (Das führt übrigens zu recht volltapezierten Wahlkabinen, wenn mal verschiedene Wahlen auf den gleichen Termin fallen).

Jeder Wahlberechtigte hat grundsätzlich nur eine Stimme für eine Partei - man kann aber optional auch zusätzlich je einen Kandidaten aus der Bundes- oder der jeweiligen Wahlkreisliste handschriftlich eintragen (ankreuzen würde zu riesigen Stimmzetteln führen).


Auswertung der Wahl:
In jedem Wahlkreis wird ein Teil der Mandate direkt vergeben, und zwar entsprechend den vollen Anteilen der Stimmen. Ok, ich kanns grad nicht gut ausdrücken - gemeint ist: In einem Wahlkreis mit 5 Mandaten landet für jeweils VOLLE 20% der Stimmen ein Lokalpolitiker der Partei im Bundestag. Bei 4 Mandaten sind volle 25% notwendig etc.
(Dieser Absatz ist dem Vorschlag von @subgenius ähnlich)

Theroetisch kann es sein, dass auf diese Weise alle Sitze eines Wahlkreises vergeben werden, praktisch gesehen wird aber fast immer mindestens ein Sitz übrigbleiben.

Nun wird anhand der Bundesweiten Stimmverhältnisse die Gesamtzahl der Mandate pro Partei ermittelt. (Ob nach D'Hondt oder was anderes, überlasse ich den Theoretikern). An dieser Ermittelund nehmen aber nur diejenigen Parteien teil, die mindestens 5% (meinetwegen auch eine andere Grenze) der Gesamtstimmen erreicht haben. Sollten Parteien mit weniger als 5% bereits Lokalpolitiker im Bundestag haben, bleiben diese trotzdem drin und das D'Hondt-System wird nur auf die verbleibenden Sitze angewendet.

Diese Gesamtverteilung der Sitze auf die Parteien ist entscheidend, alle anderen Regelungen außer der 5%-Hürde sind so gestaltet, dass die den Gesamtwählerwillen nicht beeinflussen. Da praktisch gesehen jede Partei noch Sitze übrig hat, die nicht von den Lokalpolitikern besetzt sind, werden diese von den Bundeslisten aufgefüllt.

Im extrem unwahrscheinlichen Fall, dass eine Partei mehr Lokalpolitiker drin hat als ihr insgesamt zustehen - dies würde eine sehr ungleiche Verteilung der Wahlbeteiligung voraussetzen - gibt es keine Überhangmandate irgendeiner Art, statt dessen haben die Lokalpolitiker der entsprechenden mit den jeweils wenigsten Stimmen das Nachsehen.

ABER: Es sind nicht zwangsläufig diejenigen Politiker im Bundestag, die auf den Listen ganz oben stehen. Statt dessen wird in jeder Liste jeder Politiker, den mindestens 4% der Gesamtwähler (oder so) handschriftlich eingetragen haben, in seiner jeweiligen Liste an die Spitze gesetzt.
Hat also Kandidat A 5% und Kandidat B 6% der Handschriftlichen Stimmen, und jeder andere <4%, erhält B Platz 1 und A Platz 2 in der Liste. Die weiteren Listenplätze laufen dann entsprechend der Reihenfolge, die die Partei ursprünglich festgelegt hat.



So ähnlich läufts jedenfalls in Österreich (nur das wir neben Bundes- und Wahlkreisen auch noch eine Landesebene haben - imho überflüssig), und wir haben immer die genau gleiche Zahl an Gesamtmandaten, können unsere Lokalpolitiker in dden Nationalrat wählen und es gibt kein negatives Stimmgewicht oder Überhangmandate andere Verschiebungen des Gesamtwählerwillens.


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Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 21:55
@MareTranquil
Erstmal vielen vielen Dank für deinen Beitrag.. ich befürchtete schon ich schreibe fürs Off.

Ich will mal dein System checken und hab da einige Fragen zum Verständniss.

Gibt es in den Wahlkreisen eine Liste für die 4-5 Localpolitiker einer Partei ?
Gibt es ein Fixesverhältniss zwischen Direkt und Listenkandidaten ?
......
Das System bevorzugt viele Localheros (Direktmandate) ohne das die Fans aus anderen Wahlkreisen mit angerechnet werden (wegen 5%). Sollten zu diesem Zweck dann Wahlbündise erlaubt werden ? - ich meine Mehrere Parteien mit gemeinsammen Listen auf allen Ebenen wo sie in Konkurenz wären.
......
Derweil denke ich das Kandidaten auf allen Listen stehen dürfen. Wenn es eine eindeutige Zuweisungsrichtung geht wird der Politiker einfach von den anderen Listen gestrichen.
.......
Ich sehe die Möglichkeit durch gefakte 'unabhängige' Kandidaten die nicht durch eine Liste kompensiert werden können strategisch Überhang zu erzeugen.
+++++


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Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 22:58
@subgenius
Zitat von subgeniussubgenius schrieb:Gibt es in den Wahlkreisen eine Liste für die 4-5 Localpolitiker einer Partei ?
In jedem Wahlkreis stellt jede Partei eine Liste mit Lokalkandidaten auf.
Wohne ich im Wahlkreis 43, hängen in meiner Wahlkabine einerseits die Bundeslisten aller Parteien und andererseits die Wahlkreis-43-Listen aller Parteien. Soweit ich weiß, treten bei euchin D gerne mal 25 Parteien an, da gebe ich zu, das kann eventuell etwas unübersichtlich werden.
Zitat von subgeniussubgenius schrieb:Gibt es ein Fixesverhältniss zwischen Direkt und Listenkandidaten ?
Nein. Wenn in einem 5-Mandats-Wahlkreis Parte A 45% erreicht und Partei B 25% udn alle anderen <20%, kommen 3 Lokalkandidaten in den Bundestag (2 von A und 1 von B). Bei anderen Wahlergebnissen können es auch mehr, weniger oder gar keiner sein (falls keine Partei 20% schafft).
Was auch immer insgesamt in Deutschland an Sitzen übrigbleibt, wird dann von den Politikern der Bundeslisten aufgefüllt.
Zitat von subgeniussubgenius schrieb:Das System bevorzugt viele Localheros (Direktmandate) ohne das die Fans aus anderen Wahlkreisen mit angerechnet werden (wegen 5%). Sollten zu diesem Zweck dann Wahlbündise erlaubt werden ? - ich meine Mehrere Parteien mit gemeinsammen Listen auf allen Ebenen wo sie in Konkurenz wären.
Die Direktmandate sind ja eben dazu da, dass Leute auch ohne die 5% eine Chance haben. Wenn eine Kleinpartei mit einer anderen Kleinpartei soviele Gemeinsamkeiten hat, dass sie ein Wahlbündnis eingehen, dann sollen sie sich doch gleich zu einer Partei zusammenschließen.
Zitat von subgeniussubgenius schrieb:Derweil denke ich das Kandidaten auf allen Listen stehen dürfen. Wenn es eine eindeutige Zuweisungsrichtung geht wird der Politiker einfach von den anderen Listen gestrichen.
Ja, ok, ist wohl eher Geschmackssache.
Zitat von subgeniussubgenius schrieb:Ich sehe die Möglichkeit durch gefakte 'unabhängige' Kandidaten die nicht durch eine Liste kompensiert werden können strategisch Überhang zu erzeugen.
Ich versteh ehrlich gesagt absolut nicht wie du das meinst. Kannst mir das Problem bitte genauer erklären?


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Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 23:02
Ok.. theoretisch.

Deutschland hat 120 Wahlkreise zu je 5 Mandaten.
Der bundestag ist damit 600 Abgeordnete groß.

Landesgrenzen werden aufgehoben.. es gibt keine Landeslisten nur die 120 Wahlkreise alle möglichste gleich groß. (Weniger als 5% Abweichung)

*Wahl*
Du wählt die Bundesliste oder die Wahlkreisliste oder einen Kandidaten der Wahlkreisliste.

*Wahlbeteildigung*
Nach Wahl wird über die Bundesweite Wahlbeteildigung die Zahl der notwenigen Stimmen K für ein Wahkreismandat bereichnet bei angezielten 600.

*Auzählung *
Zähle die Stimmen bei jedem Kreuz einer Wahlkreisliste und seiner Kandiaten.

* Wahkreis Auswertung *
Jede Wahlkreisliste erhält ein Mandat für das Vielfache von 'K' (Die Bundesweit notwenige Stimmenzahl für einen Kandidaten) der auf der Liste gezählten Stimmen.
Die Mandate werden auf die Kandidaten den Kreisliste einer Partei verteilt die am mesiten Persönlich genannt wurden.

* Bundesweite Auszählung*
Jede Partei die Bundesweit 5% der Stimmen erreicht hat darf die seine Reststimmen von Kreislisten die nicht zu Abgeordneten geführt haben auf die Bundesliste transfrieren.

* Bundesweite Auswertung *
Die Anzahl der von 600 bisher noch nicht vergebenen Mandate werden gleichmäßig auf die erfolgreichen(5%) Bundeslisten verteilt.. abzüglich der auf den Wahlkreislisten realisierten Mandate. (Ich folge hier wie du den von mathematikern am besten bewerteten Verfahren)

Fertig.



Jeder Stimme für einen Kandidaten ist ein Stimme für die Kreisliste eine Kreisliste mit 20%+1 Stimme erhält ein Mandat, mit 40%+1 Stimmen zwei Mandate und mit 60+1 Stimme 3, 80+1 - 4 und mit brainwash 100% alle 5.


Alle bundeslisten die in Summe alle Kreislisten


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Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 23:14
@subgenius
Ja, das wäre mein Vorschlag, bis auf eine Kleinigkeit:
Nach Wahl wird über die Bundesweite Wahlbeteildigung die Zahl der notwenigen Stimmen K für ein Wahkreismandat bereichnet bei angezielten 600.
Nicht die Bundesweite Wahlbeteiligung, sondern die im Wahlkreis. Sonst würde es sich ja auch mit deinem letzten Absatz
Zitat von subgeniussubgenius schrieb:Jeder Stimme für einen Kandidaten ist ein Stimme für die Kreisliste eine Kreisliste mit 20%+1 Stimme erhält ein Mandat, mit 40%+1 Stimmen zwei Mandate und mit 60+1 Stimme 3, 80+1 - 4 und mit brainwash 100% alle 5.
widersprechen.


Und es wäre zwar schön, wenn man Deutschland in lauter gleich große Wahlkreise unterteilen könnte, wird aber praktisch wohl kaum gehen, oder? Deshalb die Zahl der Mandate abhängig von der Größe.
Ja, mir ist klar, dass das bedeuten kann, dass ein Lokalkandidat dann vielleicht auch mit 10 oder 15% weniger Stimmen reinkommen kann als ein Lokalkandidat aus einem anderen Wahlkreis. Aber die Verteilung Bundes- vs. Lokalpolitiker finde ich ja von vornherein eher sekundär. Priorität hat die Gesamtverteilung im Bundestag und die Verhinderung von negativen Stimmgewichten, und nebenbei sollten Lokalpolitiker eben auch Chancen bekommen.


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Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 23:17
Zitat von MareTranquilMareTranquil schrieb:Ich versteh ehrlich gesagt absolut nicht wie du das meinst. Kannst mir das Problem bitte genauer erklären?
Da Bundesverfassungsgericht hat den fall der Berliner Zweitstimme bemängelt.
Der Fall bezeichnete die Wäähler die PDS Abgeordnete direkt gewählt haben aber SPD per Zweitstimme.
Diese Leute haben ein Doppeltes Erfolgsergebniss weil sei sowohl eine PDS wie auch SPD Mandat realisierten. Surreal.. weil dieser Fall nur darauf beruht das die PDS weil an 5% gescheitert keine Landesliste hatte die Direktmandate anrechenbar machte.

Aber das Betrifft nur das jetzige wahlgesetz .. für unseren Diskusionsstand irrelevant.


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Wahlrechtsreform '11

15.09.2011 um 23:20
@subgenius
Nunja, bei meinem System hat man ja nur eine Stimme für eine Partei. Die handschriftlich eingetragenen Kandidaten ändern ja nur, welche Personen innerhalb der Partei ins Parlament kommen, und verändern keinesfalls etwas an der Anzahl der Sitze für eine Partei.


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