Hier paar Artikel sowohl zur Überwachung als auch zur Einschränkung der Bürgerrechte.
Verfassungsschutz will soziale Medien überwachen:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) plant den Aufbau einer neuen Referatsgruppe zur Überwachung einzelner Personen in sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook und YouTube. Die neue Fachabteilung "Erweiterte Fachunterstützung Internet" (EFI) solle künftig helfen, Spuren einzelner Personen im Internet zu verfolgen, ihre Verbindungen offenzulegen und ihre Kommunikation mitzulesen.
http://www.tagesschau.de/inland/verfassungsschutz-soziale-netzwerke-100.htmlAuch wenn es um "einzelne Personen" geht, ist das schon erschreckend. Einzelne Personen können beliebig gewählt sein. Anstatt konkret zu erörtern, wen man genau mit "einzelnen Personen" meinte, legt man es so aus, dass es jeder sein könnte. Ihr wisst schon, jener Verfassungsschutz, der die NSU Akten geschreddert hat, also Beweise.
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Das andere ist, dass wiedereinmal eine Zeitung dazu "gezwungen" wurde, Daten eines Forennutzers herauszugeben, weil dieser es offenbar gewagt hat, seine Meinung über eine Behörde kundzutun.
Die Zeitung hatte die Daten freiwillig herausgegeben, da es sonst vermutlich zu einer Durchsuchung gekommen wäre.
Mit einem Durchsuchungsbeschluss haben Ermittler von Staatsanwaltschaft und Polizei von den Echo-Zeitungen in Darmstadt die Herausgabe persönlicher Daten eines Internetforum-Nutzers verlangt. Die Daten seien am Ende übergeben worden, alles andere hätte die Tageszeitung und den Onlineauftritt gefährdet, hieß es am Mittwoch auf Echo Online. "Die Alternative wäre gewesen, dass man die Redaktion wirklich durchsucht und Hardware mitgenommen hätte", sagte der stellvertretende Chefredakteur und Online-Chef Alexander Schneider der Nachrichtenagentur dpa. Das Medienhaus wolle gegen die Aktion Beschwerde einlegen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ermittler-erhalten-vom-Darmstaedter-Echo-Namen-eines-Foren-Nutzers-2238788.htmlWarum ich das hier erwähne? Es gab bereits schon einmal einen ähnlichen Fall, wo ein CxU Politiker rumgeheult hatte, weil angeblich ein User seine Person beleidigte. Es kam zur Durchsuchung, weil die Zeitung sich weigerte die Daten herauszugeben. Das Gericht stellte im Nachhinein fest, dass diese Durchsuchung rechtswiedrig war. Und es von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass eine Ende Januar erfolgte Beschlagnahmung bei der Augsburger Allgemeinen rechtswidrig war. Das berichtet die Zeitung, deren Verlag auch die Beschwerde geführt hatte. Bei der Beschlagnahmung musste die Redaktion die Daten eines Foren-Nutzers aushändigen, der vom Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU) wegen eines vermeintlich beleidigenden Kommentars angezeigt wurde. Das Amtsgericht gab darauf einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss aus.
Laut Bericht entschied nun das Landgericht als nächsthöhere Instanz, dass die Entscheidung des Amtsgerichts rechtswidrig war. Die Äußerung des Forennutzers sei "bei einer wertenden Gesamtbetrachtung" keineswegs strafbar gewesen, sondern nur eine subjektive Auffassung. Zwar sei sie in der Form herabwürdigend, jedoch sei bei öffentlichen Äußerungen zu politischen Themen der straffreie Bereich der Meinungsbekundung großzügiger auszulegen, gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Augsburger-Allgemeine-Beschlagnahmung-von-Nutzerdaten-war-rechtswidrig-1827016.htmlEs ist doch schon toll, wenn man bald nicht mehr kritisieren darf und der Vorwurf "Beleidigung" beliebig eingesetzt werden kann um zu zensieren.
Bald sind wir in China angelangt, wenn das so weitergeht...