@goofy"Einen gemeinsamen Gebetsraum. Die Atheisten fuehlen sich nicht gestoert und die Religioesen, fuehlen sich nicht gestoert."
Wie ich schon mal sagte vom standpunkt eines Sekularen Staates ausgesehen gibt es keinen Grund der taetigkeit gebet irgendeinen Vorrang gegenuebr anderen Taetigkeiten bei denen man nicht gestoert werden will einzuraumen und fuer jede dieser Taetigkeiten einen eignenRaum wird die Schule nicht aufbringen koennen...
Du musst auch bedenken..
Wir reden von einem Urteil
Jemand hat die Schule verklagt.
Es geht nicht darum dass man als rektor wenn ein Schueler einen Wunsch hat der ihm persoehnlich wichtig pronzipile bemueht sein sollte dem Schueler entgegen zu kommen.
Sondern ein Universelles recht auf Raumnutzung..
Wenn man bedenkt wie knapp die Raeume an vielen Schulen sind kann man da mit Vorrechten
nicht eifnach so um sich werfen...
Stell dir einfach mal vor die direkte Konsequenz deines Gebetsraumes ist dass es ab dem Moment keine Schuelerbuechere mehr gibt....
Dann kann man sich doch wirklich fragen ob sich in eine Stille Ecke in der Buecherei zu setzen nicht die bessere Alternative gewesen waere...
Wenn man beliebig viele Raume hat koennen wir wegen mir auch einen Extra raum nur fuers Yoyo spielen einfuehren...
Aber feste Vorrechte bei begrenzen Resoeurcen gehen im Normalfall auf Kosten anderer..