Schule muss Gebetsraum für Muslime stellen
30.09.2009 um 16:25
Hier gibt es das komplette Interview:
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Özcan Mutlu mit Gespräch mit Gabi Wuttke
Der bildungspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Özcan Mutlu, sieht bei einer Einrichtung von Gebetsräumen in Schulen die Neutralität des Staates gefährdet. Mutlu betonte, keine Religion dürfe in einer staatlichen Einrichtung ein Vorrecht auf ein Gebet bekommen.
Gabi Wuttke: Ein Gymnasium in Berlin muss für Muslime einen Gebetsraum bereitstellen. Das hat das zuständige Verwaltungsgericht entschieden. Ein Urteil, das im wahrsten Sinne des Wortes Schule machen könnte. Vom bildungspolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, von Özcan Mutlu, wollte ich wissen, was er von diesem Urteil hält.
Özcan Mutlu: Ich bin irritiert, wie weltfremd unsere Richter sind. Mir ist kein muslimisches Land bekannt außer dem Iran, wo derartige Gebetsräume für Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind. Das sind integrationspolitisch ein falsches Signal und außerdem für die Schulbehörden kaum realisierbar, weil wir landauf, landab auch Schwierigkeiten haben mit Räumlichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler haben nicht genug Räume zum Lernen, und jetzt soll die Schule auch noch Gebetsräume, egal für welche Religion, bereitstellen. Das ist eine unmachbare Sache.
Wuttke: Unmachbar sagen Sie, und verweisen dabei auf die Probleme, die die Schulen bekommen müssen, aber eben auch auf das Beispiel, dass es so etwas in der Türkei nicht gibt. Die Richter jetzt hier in Berlin urteilten gemäß der Neutralitätspflicht des Staates. Also ein Hemmschuh aus Ihrer Sicht?
Mutlu: Nun, wenn Neutralität des Staates gilt, dann ist die Schule als eine staatliche Einrichtung auch danach einzurichten. Das heißt, keine Religion darf da eigentlich in der Weise eine bevorrechtigte Möglichkeit zum Gebet bekommen. Was machen wir denn, wenn demnächst auch andere Religionsgemeinschaften dieses Recht für sich in Anspruch nehmen wollen? Sollen dann Schulen jetzt in Zukunft in einer multireligiösen Gesellschaft für viele, viele Religionen Derartiges bereitstellen, oder wo soll das hingehen? Was die Richter auch noch verkennen, ist Folgendes: Nicht alle muslimischen Kinder wollen und müssen während der Schulzeit beten. Der Koran sieht ausdrücklich vor, dass man Gebete, wenn man verhindert ist, nachholen kann. Und so wird es in vielen muslimischen Ländern auch praktiziert. Und dann kommt hinzu: Viele Schülerinnen, die eben dieses Gebet nicht ausführen, werden dann wahrscheinlich von anderen Schülern, die ein bisschen strenger an ihrem Glauben hängen, unter Druck gesetzt. Und ich finde, dass Derartiges in der Schule nichts zu suchen hat. Schülerinnen und Schüler sollen in der Schule lernen fürs Leben, und das Gebet ist eine private Angelegenheit, das können sie am Nachmittag in der Kirche oder in der Moschee machen oder zu Hause, aber bitte lasst die Schule in Ruhe damit.
Wuttke: Nach dem, was Sie gerade gesagt haben, stellen sich für mich zwei Fragen: Zum einen, hat das zuständige Gericht nicht sich ordentlich darauf vorbereitet? Und zum Zweiten, wie sieht das aus: Gehen Ihrer Meinung nach immer mehr Muslime in Deutschland vor Gericht? Denn wir können lesen, Sexualkundeunterricht braucht man nicht dran teilnehmen, Schwimmunterricht, Klassenfahrten wird gefehlt. Ist das ein subjektiver Eindruck oder tatsächlich eine Häufung von erfolgreichen Klagen?
Mutlu: Wenn denn dieses Urteil Bestand haben sollte nach der Revision, dann ist das ein Präzedenzfall und viele, viele Organisationen, die eben nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehen, eher streng religiös und fundamentalistisch orientiert sind, werden ihre Schäfchen dazu verleiten, mehr und mehr Klagen einzureichen beziehungsweise durch dieses Urteil sich dieses Recht quasi in ihren Schulen durchsetzen zu wollen. Und da denke ich, ist wieder die Pädagogik gefährdet. In der Schule soll gelernt werden, in der Schule ist der Raum für die Pädagogik. Schule ist keine Moschee, keine Kirche, kein Gebetsraum. Und ich möchte einfach diese Probleme, die wir in der Gesellschaft gesamtgesellschaftlich sowieso haben, nicht auch in die Schule reinziehen und diesen Schulraum als neutralen Raum erhalten. Deshalb finde ich, dass dieses Urteil integrationspolitisch verheerende Auswirkungen haben kann.
Wuttke: Wie alleine stehen Sie mit Ihrer Meinung, wenn man sich die muslimische Community in Deutschland anguckt? Das kommt doch nicht von ungefähr.
Mutlu: Ich stehe da gar nicht allein. Etliche große Organisationen, muslimische, sind genauso irritiert wie ich über dieses Urteil, und die Türken bilden ja hierbei die größte Gruppe. Fragen Sie DITIB, fragen Sie Milli Görüş, alle werden sagen, dieses Urteil ist nicht zielführend. Und da finde ich, sollte man auch gegenüber irgendwelchen kleinen Sekten oder Gruppen nicht klein beigeben. Aber ich verstehe dennoch nicht unsere Richter, die einfach fern von jeglichen Realitäten in diesem Land solche Urteile fällen können. Das ist integrationspolitisch Gift. Das ist meine Empfindung, und so sehen es viele, viele Muslime auch. Es ist ja nicht von ungefähr, dass bisher keine einzige Gruppe dafür geklagt hat, und es ist auch kein Zufall, dass ein Konvertit klagt. Es ist ja nicht irgendein türkischer Muslim oder ein Libanese oder ein Araber, der klagt, sondern ein Konvertit. Und das, denke ich, sollte man alles mal berücksichtigen, ohne dass ich dem Menschen seinen Glauben in Abrede stellen will. Aber Respekt vorm Glauben muss auch Grenzen haben, da wo eben die Neutralitätspflicht des Staates beginnt.