@goofygoofy schrieb:In vielen Schulen gibt es genuegen kleine Raeume, wo man Klassen nicht unterrichten kann.
Was hier kritisiert wird, ist keine Frage des Platzangebots. Vielmehr geht es um die Wahrung der Interessen, die eine Republik und deren Verfassung zwingend vorgeben.
Eventuell weisst Du es, vielleicht auch nicht: das Wort Religionsfreiheit ist nunmal keines, welches in einem Gesetzestext auftaucht. Es ist ein Begriff, den der Volksmund erschaffen hat, er hat keine Relevanz; sich also darauf zu berufen, wird keinen Erfolg haben.
In Artikel 4 des GG heisst es vielmehr:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.Mit anderen Worten: jeder von uns hat das Recht, sich zu seinem Glauben zu bekennen - mehr nicht. Ich habe den Eindruck, dass hier der Irrglaube vorherrscht, ein jeder könne machen, was er wolle - und sich dabei nur auf seine Religion zu berufen.
Nun haben wir aber alle im Unterricht aufgepasst und wissen, wie sich eine Republik definiert und welche Errungenschaften die Aufklärung mit sich brachte.
In einer Republik ist allerdings sowohl das GG als auch deren Verfassung unantastbar. Was das bedeutet, sage ich Dir gern: eine Republik kann es um ihrer selbst willen nicht erlauben, dass sich in ihr eine Konkurrenz etabliert, die sie in Frage stellt - unter Umständen sogar an ihr rüttelt.
Da beide, Republik und Religion, den
Anspruch der höchsten Verbindlichkeit einfordern, ist es klar, dass Religionen hier an ihre Grenzen stoßen.