Das bedingungslose Grundeinkommen
03.02.2021 um 13:44Dann habe in diesem Fall ich mal nicht gut gelesen. Auch ein bisschen ausgleichende Gerechtigkeit.Abahatschi schrieb:Jetzt habe KL.1 4 mal geschrieben - und dann diese Weisheit:
Dann habe in diesem Fall ich mal nicht gut gelesen. Auch ein bisschen ausgleichende Gerechtigkeit.Abahatschi schrieb:Jetzt habe KL.1 4 mal geschrieben - und dann diese Weisheit:
kleinundgrün schrieb:Mit Freibetrag?
wie sieht es mit den Möglichkeiten aus, sich "ärmer zu rechnen" als man ist - also z.B. abziehbare Ausgaben zu generieren, welche man nebenbei auch gut privat nutzen kann (was jedoch nicht so einfach nachweisbar wäre... und dennoch nicht strafbar)?Abahatschi schrieb:Diese Spalte ist gedacht für Ausgaben wie km Pauschale oder Dienstkleidung die die 1000€ (sog. Werbekosten)Pauschale überschreiten...das hat mit dem Steuerfreibetrag nichts zu tun.
nicht nur Unternehmer, sondern auch Arbeitnehmer.Optimist schrieb:Das würde dann die Steuerlast noch mal etwas senken, sodass so mancher Unternehmer vielleicht doch nicht ca. 50% Abgaben zu zahlen hätte?
Die wären? Sei mir nicht böse aber das ist Hörensagen. Aber mal so:Optimist schrieb:wie sieht es mit den Möglichkeiten aus, sich "ärmer zu rechnen" als man ist - also z.B. abziehbare Ausgaben zu generieren, welche man nebenbei auch gut privat nutzen kann (was jedoch nicht so einfach nachweisbar wäre... und dennoch nicht strafbar)?
nein, ich meinte von den Einnahmen mehr für Kosten ausgeben, in dieser Art:Abahatschi schrieb:Du meinst wahrscheinlich weniger Einnahmen
Optimist schrieb:nicht nur Unternehmer, sondern auch Arbeitnehmer.
Zum Beisp, wenn sie ein Arbeitszimmer ganz legitim und nachweisbar absetzen könnten.
Das könnten sie halt auch privat nutzen.
ja, sowas in der Art.Abahatschi schrieb:oder größere "verschleierte" Ausgaben um die Differenz = Gewinn kleiner zu machen.
Bei Verdacht reicht die Frage nach einem Foto (Schreibtisch, Bürostuhl, PC mit gutem Monitor, ev. Drucker, internet) und ein Grundriss von der Wohnung...nicht dass da 3 Personen in zwei Zimmer wohnen und eines davon ist ein 100% Arbeitszimmer.Optimist schrieb:Zum Beisp, wenn sie ein Arbeitszimmer ganz legitim und nachweisbar absetzen könnten.
Das könnten sie halt auch privat nutzen.
glaube ich auch.Abahatschi schrieb:Glaube es mir, es ist schwer = an sich unmöglich. Der Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den Nachteilen.
"Auch" ist mit drin, solange die Hauptnutzung dem Betrieb dient. Viele Selbständige die von Zuhause arbeiten, haben nicht genug Wohnraum, um jede private Mitnutzung völlig zu verhindern. Aber das sind Peanuts, die dem Staat nicht weh tun.Optimist schrieb:Allerdings kenne ich privat schon mal eine Firma, wo ich genau weiß, dass die das Arbeitszimmer auch privat nutzen :)
Das stufe ich irgendwo zwischen Provokation und Naivität :DOptimist schrieb:Wenn ich Großverdiener wäre, wäre es mir persönlich egal, ob ich 30 oder 50% (oder bissel mehr) abgeknöpft bekäme, hauptsache ich hätte genug um davon gut leben zu können.
? das heißt wenn ich einen Kunden in Nürnberg habe, kann ich auch offroad fahren? oder ich verrecke gern in einer Notaufnahme obwohl es vorher egal war ob 30% oder 50% Steuern bezahlt werden?Optimist schrieb:Und was der Staat dann mit meinem Geld macht - ob Infrastruktur oder es für Bedürftige ausgibt, wäre mir ziemlich egal.
Nee, schreib das nicht.Optimist schrieb:Kann aber auch diejenigen verstehen denen es nicht egal ist.
Natürlich nicht. Weil der AG dem AN den Lohn schuldet. Und eben nicht irgendwann, wenn er gerade flüssig ist.Fragender73 schrieb:Ich habe eben nachgeschaut, es gibt keinerlei (zumindest für mich auffindbaren) § der einem Arbeitnehmer zusichert das der AG es vorstrecken muss.
Genau, und er versucht es auf die Arbeitgeber abzuwälzen, ohne rechtliche Grundlage. Natürlich macht man es als AG auch für seine Angestellten, aber für viele ist es doch gar nicht möglich. Kenne nun genug aus meinem Berufsleben das viele Händler und Dienstleister zwar ganz gut über die Runden kamen aber einfach realistisch auch null Rücklagen bilden konnten. Die würde man damit in die Insolvenz stürzen ... aber das interessiert natürlich niemanden.T.Rick schrieb:Die Frage ist dann, ob der Staat seiner Pflicht zur Zahlung des Kurzarbeiter-Geldes an den Arbeitgeber auch rechtzeitig nachkommt, denn wenn die Zahlungen verzögert oder verweigert werden dank des heiligen Bürokratius, dann sitzt der Arbeitnehmer ohne Geld da, um seine Miete zu zahlen.
Kurzarbeitergeld ist kein Lohn, es ist ein Instrument gegen Kündigung. Also dann mal so, bitte um Gesetzestext das ich zur Vorabzahlung verpflichtet bin.kleinundgrün schrieb:Aber der AG ist weiterhin vertraglich zur Lohnzahlung verpflichtet.
Zuerst könnten sie aber mal Darlehen aufnehmen, bis dann die Zahlungen von der Afa eintrudeln, denn der Anspruch besteht ja - lieber spät als gar nicht. Lieber ein paar Zinsen zahlen als gleich insolvent werden.Fragender73 schrieb:Die würde man damit in die Insolvenz stürzen
So ein Quatsch. Die Zahlung des Arbeitslohnes ist die ureigenste Verpflichtung des Arbeitgebers. Und zwar auch dann, wenn er die Arbeitsleistung des AN nicht verwerten kann.Fragender73 schrieb:und er versucht es auf die Arbeitgeber abzuwälzen