lmnop schrieb:Falsch. Der größere Abstand entsteht nicht durch einen höheren Lohn. Dieser entsteht ausschließlich durch das BGE. Der Arbeitnehmer wird immer noch vom Arbeitgeber beschissen bezahlt, seine Leistung nicht anständig gewürdigt. Sinn und Zweck eines BGE ist aber wohl kaum, Firmen das Zahlen von Niedriglöhnen zu ermöglichen.
Auch nur mal nur kurz dazu, nachher gerne mehr.
Ja, der alte Abstand kann dadurch wieder hergestellt werden. Einen höheren Lohn hat er dadurch nicht, richtig.
Aber das ist eine andere Diskussion auf die ich gerne eingehen möchte. Ein guter Arbeitgeber bezahlt seine Leute immer angemessen. Natürlich gibt es einige Glücksritter die ihre Leute beschissen bezahlen, aber die sind am Markt nicht erfolgreich. Das ist ausschließlich in Branchen möglich die wirklich jeder ausfüllen kann, wozu es absolut 0 Qualifikation bedarf. Sobald nur ein Fünkchen Qualifikation von Nöten ist nehme ich den Mann der es am besten kann, und wenn er es besser kann als viele andere bezahle ich ihn auch besser damit er bei mir bleibt. Denn auch ein Arbeitnehmer hat das Recht seinen Arbeitsplatz zu wechseln und seine Leistung, seinen Arbeitslohn nur für einen gewissen Betrag zur Verfügung zu stellen.
In meiner Branche ist in bestimmten Qualifizierungsgrad ein Tariflohn von knapp 18€ vereinbart. Der gilt für gute mäßige Leistung. In der Realität werden Löhne um die 30€ gezahlt um sich die besten zu angeln. Denn die möchte man, wenn man sie hat, nicht verlieren oder eben gewinnen wenn sie ein anderer hat.
Das ist ein knallharter Wettbewerb um die besten Kräfte, und da geht es nicht nur um Geld, sondern auch um Arbeitsbedingungen. Im freundlichen Klima verbleibt man viel länger als im krank machenden.
Kein Arbeitgeber den ich kenne sagt, wir zahlen nicht mehr, wir wollen knechten, sondern alle sind auf der Suche nach den besten Kräften, man wirbt unter Umständen sogar direkt ab (nicht die feine Art). Es muss PREISWERT sein, der den Hof in einer halben Stunde fegen kann bekommt halt einen höheren Lohn als der der eine Stunde dafür benötigt.
Da greift das BGE null ein, das ist Autonomie, es greift ausschließlich darauf ein den Abstand Arbeiten/Nichtarbeiten wieder herzustellen. In die Gerechtigkeit.