peekaboo schrieb:Es gab sogar mal zwei Linksradikale die eine junge Frau ermordet hatten, nur aus der Lust am Morden. Sie wollten mal sehen wie es ist einen Menschen zu töten. Leider weiß ich nicht mehr wann die Tat und ob sie aus politischen Motiven verübt wurde. Vielleicht erinnert sich jemand an diesen Fall und kann dazu eine Quelle liefern?
Du dürftest den Usedom-Mord meinen oder?
Diese wirklich grausame Tat war aber
nicht politisch motiviert
https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.youtube.com/watch%3Fv%3DutY6ltqfsYw&ved=2ahUKEwjb1szplKvwAhVGNewKHcglALEQtwJ6BAgEEAI&usg=AOvVaw0LFIpukHIs302NRZF6A6Lz MokaEfti schrieb:Der Vorsatz eines Steinwurfes kann, aber muss nicht töten. Es ist sogar mehr als unwahrscheinlich... Gehe ich von einem normalen, unübersichtlichen Demonstrationsgeschehen aus, welches sich i.d.R. hochschaukelt werden Steine völlig unübersichtlich und wenig zielgerichtet geworfen. Das kann dir i.Ü. jeder Polizist, der solche Einsätze hatte, so bestätigen. Weiter spielen also gewisse spontane Einflüsse eine große Rolle, ebenso wie Affekte.
Zudem sprechen wir bei Polizisten von Menschen, die dem Geschehen nicht schutzlos ausgeliefert sind. Sie tragen Helme, die u.a. für die Abwehr von Wurfgeschossen, entwickelt wurden
Ich würde mal behaupten, dass das Tragen von Schutzausrüstung nur eine geringe Rolle spielt. Ist natürlich trotzdem nicht ganz unerheblich, sondern spielt hinsichtlich einer möglichen Erfolgsaussicht, das Wissen, das Abschätzen darum auf Täterseite eine Rolle.
Das Zielgerichtet oder nicht, also wie überhaupt geworfen wird und aus welcher Entfernung und auf welche Stelle des Leibs konkret dürfte eine entscheidende Rolle spielen - ob man Vorsatz (wenigstens den bedingten Vorsatz) hinsichtlich einer Tötung ableiten kann oder nicht.
Es gibt schließlich Fälle, da trugen Polizisten allesamt ausreichend Schutzausrüstung und es konnte trotzdem ausreichend der versuchten Totschlag begründet werden.
Hier lag es einfach daran, dass man anhand des Wie und aus welcher Entfernung und auf welche Stelle des Leibs geworfen wurde Tötungsvorsatz ableiten konnte.
Warum es dann trotzdem nicht für den versuchten Mord gereicht hat, sondern nur für versuchten Totschlag, dürfte zum Einen bestimmt daran gelegen haben, weil ein niedriger Beweggrund nicht ausreichend genug ersichtlich gewesen ist oder zum Anderen weil nicht jede Art von Steinwurf und ebenso wie der Stein an sich nicht pauschal als gemeingefährliches Mittel eingestuft werden kann, obwohl ein Stein natürlich grundsätzlich dazu in der Lage wäre. Aber es kommt da trotzdem auf mehrere Umstände an, die zusammenkommen müssen, dass man bei einem Steinwurf den Stein als gemeingefährliches Mittel und somit als ein objektives Mordmerkmal einstufen kann.
Ebenso dürfte in vielen Fällen auch die Heimtücke fehlen, weil die Polizisten nicht arglos gewesen und somit auch nicht wehrlos gewesen sind. Sie also in vielen Fällen zumindest hätten noch rechtzeitig ausweichen können, weil ihnen die Gefahr bewusst gewesen ist und sie sogar wohl möglich auch gezielt kommen sahen.
Das gilt aber natürlich nicht für jeden Fall.
Also kurz:
Ist zwar Tötungsvorsatz ausreichend genug begründbar, scheitert es aber an fehlenden Mordmerkmalen, also kann nicht mal eines weder ein niedriger Beweggrund noch ein objektives Mordtatbestandsmerkmal ausreichend genug nachgewiesen werden - dann ist bei fehlendem Erfolgseintritt auch nur eine Verurteilung wegen versuchtem Totschlags oder bei erfolgreicher Tötung wegen Totschlags zu erwarten.
Und warum es bei vielen Steinwürfen nicht mal für den versuchten Totschlag reicht, hast du ja schon richtig erkannt, weil diese dann so willkürlich geflogen sind, sodass man am Ende daraus nicht mal einen bedingten Vorsatz (hinsichtlich einer Tötung) auf subjektiver Tatbestandsseite ableiten kann.
Bei fehlendem Erfolgseintritt wird man also nur die versuchte gefährliche KV oder bei Erfolgseintritt die gefährlicher KV und beim Tod des Polizisten die fahrlässige Tötung begründen können.
Alles Geschriebene ohne Gewähr.