Seidenraupe schrieb:sollte Vorsatz vorliegen, dann macht das die Sache (in meinen augen) noch schlimmer
Na ja selbst wenn die Angriffe auf das Kamerateam der Heute-Show spontan erfolgt und sie lediglich nur so etwas wie Zufallsopfer gewesen sein sollten - auch dann - dürfte hier Vorsatz erfüllt gewesen sein. Gefährliche KV nehme ich mal an, da gemeinschaftlich begangen und der Einsatz einer Schlagwaffe zum Einsatz gekommen war. Und zusätzlich Verstoß gegen das Waffenrecht, da verbotene Waffe.
Vielleicht sieht irgendein findiger Anwalt dem Rechten Lager zugehörig sogar den versuchtem Totschlag erfüllt. Und sei es nur wenn er den Eventualvorsatz hinsichtlich versuchtem Totschlag vermutet.
Solange den die Generalstaatsanwalt aber nicht sieht, können Rechte Anwälte viel herleiten und ist daher nicht maßgeblich.
Vorherige Planung, gezieltes Vorgehen, weil man Rache nehmen will, wäre natürlich nochmals durchtriebener, da stimme ich dir zu.
Dieses gezielte Vorgehen, akribische Planung, egal wie dilettantisch dann auch ausgeführt, sehe ich persönlich übrigens mehr bei den Rechtsextremisten als bei Linksextremisten. RAF zb. mal ausgenommen.
Im übrigen traue ich Rechtsextremisten deutlich mehr Morde im juristischen Sinne zu als Linksextremisten. Zumindest die Bereitschaft zum juristischen Mord.
Linksextremisten, obwohl das Rechtsextremisten durch eine andere Motivation heraus auch beherrschen und vollziehen, fallen für mein persönliches Empfinden mehr mit Sachbeschädigungen, Landfriedensbrüchen, KV-Delikten (insbesondere die einfache und die gefährliche KV) auf.
Beleidigungen, Nötigungen und Bedrohungen dürften beide Lager vorzüglich beherrschen.
Totschlag oder versuchten Totschlag traue ich auch beiden Lagern vortrefflich zu.
Ps.
Seidenraupe schrieb:ein heftiger Tritt, der einen Menschen töten könnte, ist was für dich?
Kommt drauf an.
Gegen den Kopf zb. mit Fuß oder Faust, "könnte" sowohl als gefährliche KV (lebensbedrohende Behandlung) als auch als versuchten Totschlag gewertet werden.
Verstirbt das Opfer sogar, wäre entweder KV mit Todesfolge oder Totschlag möglich. Und je nachdem, wie dem Tritt vorausgegangene Geschehen abgelaufen ist und sollte das Opfer verstorben sein, könnte auch ein Totschlag im Affekt, minderschwer, in Betracht kommen.
Juristen werden mich zwar gleich in der Luft zerreißen bzw. mich auslachen, aber so laienhaft habe ich das mal gelehrt bekommen. Unser Dozent bei einer Weiterbildung für die Sicherheitsbranche war ehemaliger Polizist.