Geisonik schrieb:Da fragt man sich dann wie so unterschiedliche Zahlen zusammen kommen...
Das hängt selbstverständlich damit zusammen, wie man die Kategorien definiert, die ein Kriminalitätsopfer als Opfer von "Hass" definiert.
In Deutschland geschieht dies, wenn das Opfer Teil einer "gesellschaftlichen Gruppe" ist und wegen dieser Gruppenzugehörigkeit Opfer eines Deliktes wird, d.h. wenn z.B. ein Moslem verprügelt wird, weil er Moslem ist.
Das ist in zweierlei Hinsicht problematisch:
Zum Einen setzt eine korrekte Einstufung als Hasskriminalität immer vorraus, dass man den Täterwillen eindeutig bestimmen kann und den Tatanlass auf den Hass gegen diese Gruppe zurückführen kann - der gleiche objektive Sachverhalt kann also unterschiedlich bewertet werden, je nachdem, wie Richter subjektiv das Tatgeschehen bewerten. Das kann sowohl zu Untererfassung ("Da haben sich nur zwei Jugendliche gestritten") als auch zur Übererfassung führen.
Zum Anderen ist immer zu hinterfragen, was überhaupt eine Gruppenzugehörigkeit konstituiert. Im deutschen System wird bspw. der Hass gegen Obdachlose als Hasskriminalität erfasst , aber nicht der Hass gegen "Reiche" als Motiv für das Beschädigen von Sachwerten wie z.B. Autos. Auch Straftaten gegen Staatsbedienstete (Polizei, Soldaten, Gerichtsvollzieher, Politiker etc.) oder Staatseigentum könnte prinzipiell unter das Label Hasskriminalität fallen, tut es aber momentan nicht.
Wie sich Änderungen dieser Erfassung auf die Aufteilung der Hasskriminalität in rechts und links auswirken würden, kann man nichtmal abschätzen.