@paranomal Naja, nicht zu Unrecht sind Tätigkeiten des Geheimdienstes immer mit einem Fragezeichen (zu) versehen, egal wie demokratisch der Staat ist, in dessen Sinne&Wohl der Geheimdienst (angeblich) arbeitet.
Erst recht Exekutive&Judikative muss aufpassen, mit welchen Maßnahmen sie zurück schlägt. Schusswaffengebrauch, Überwachung, Pauschalverdacht, V-Leute, alles brandgefährliche Themen und immer wieder wird die rote Linie übertreten.
Was passiert, wenn diese Grenze zu oft übertreten wurde, kann man in Teilbereichen der Polizeiarbeit u.a. in den USA sehen.
Nicht zuletzt ist es aber eine Frage unseres Grundgesetzes (Art. 20 Legislative, Exekutive und Judikative), das man auch im Rahmen einer Kunstaktion nicht "für ein kurzes Zeitfenster" verletzen darf. Erst recht nicht, um ganz bestimmten Personen einen Falle zu stellen.
Berufen sie sich hingegen auf das Widerstandsrecht, dann spielen sie all denen in die Hände, die schon lange behaupten, dass der Staat komplett versagt habe und man jetzt selbst anpacken müsse.
Wenn das wirklich als Falle geplant war und jetzt "da draußen" eine Liste von Namen existiert, auf der jeder Name stehen könnte, weil irgendwer aus irgendwelchen Gründen auch immer diesen dort eingetippt hat, ist das genau die Dystopie, die in 1984&Co. aufgezeigt wurde. Es reicht, auf einer Liste zu stehen.
Niemals können solche Methoden im Rahmen einer Kunstaktion, aus der Perspektive einer Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde usw. angewandt werden.