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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

19.686 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: RAF, Linksextreme, Pseudolinke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Linksextremismus - die vergessene Gefahr

09.01.2014 um 15:43
Seit wann überlegen denn Politiker bevor sie was tun?


Ma zur Entschädigung, Entschädigung wär der Zeitwert - scheinbar die 1,2 Mio, wieso will der 6?
Das is doch dann keine Entschädigung mehr, sondern ein Gewinnverkauf!?


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def ehemaliges Mitglied

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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

09.01.2014 um 17:45
@Uthred

Wenn ich mich recht entsinne wurden da Mietausfälle in Höhe von 30k pro Monat mit reingenommen. Meiner Meinung nach sollte sich die Entschädigung auf den Wert der Immobilie beschränken. Da gibt es doch sicher genügend Gutachten die den Verkehrswert einschätzen.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

10.01.2014 um 10:05
aber ist es nicht total albern Mietausfälle zu berechnen für eine Immobilie, bei der ich bei Kauf schon wusste das diese besetzt ist und der Status Quo erhalten werden sollte?


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def ehemaliges Mitglied

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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

10.01.2014 um 10:21
@cejar

Deswegen sage ich ja das das quatsch ist. Über den Zeitraum, seit der erstmaligen Aufforderung ihm sein Eigentum wieder zugänglich zu machen, könnte man eventuell streiten.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

10.01.2014 um 17:45
was ist eigentlich los in hamburg mit den linken autonomen? ist das ne grössere geschichte?


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

10.01.2014 um 17:50
@Billy73
npaar kids machen randale, und hier wird der aufstand des neuerstarkten kommunismus beweint, also eher nein ;)


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

10.01.2014 um 17:50
@Billy73
Lesen kannst du ja wohl selber

http://www.taz.de/!129866/


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

10.01.2014 um 18:09
apropos neuerstarker Kommunismus...Am Sonntag ist die LLL Demo natürlich Pflichtprogramm


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

10.01.2014 um 18:28
@Warhead
Hast du keine seriöse Quelle?
Die Rote Flora gehört abgerissen und wenn man in Hamburg einfach mal Blind Menschen in der Stadt fragt, dann sieht das die Mehrheit auch so. Man lässt sich hier bewusst von einer Minderheit unterbuttern.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

10.01.2014 um 18:32
Zitat von WarheadWarhead schrieb:Lesen kannst du ja wohl selber

http://www.taz.de/!129866/
Also dieser rechtspolitische Sprecher der TAZ Christian Rath, schient irgendwie seinen Beruf verfehlt zu haben wenn er schreibt
Dazu gibt es letztlich auch keine Alternative. Der Staat verlangt vom Eigentümer, dass er sein Recht nicht mit einer Privatmiliz durchsetzt, sondern das staatliche Gewaltmonopol akzeptiert. In der Folge muss der Staat dann das Recht aber auch tatsächlich durchsetzen. Da das Eigentum ein schwaches Grundrecht ist, kann der Staat dem Eigentümer über Bebauungspläne und baurechtliche Veränderungssperren jedoch allerlei Beschränkungen auferlegen. Im Interesse des „Allgemeinwohls“ sind sogar Enteignungen möglich – wenn der Eigentümer sein Grundstück für ein Projekt von öffentlichem Interesse nicht freiwillig verkaufen will. Auch darüber könnte der Senat nachdenken. Christian Rath
Das Partikularinteresse einiger sehr weniger dort will er als Allgemeinwohl sehen und schlägt daher die Enteignung vor. Der ist doch nicht ganz frisch im Kopf
Eigentumsgarantie des Grundgesetzes/ 10. Das Wohl der Allgemeinheit als Voraussetzung für eine Enteignung.

Nach Art. 14 Abs. 3 muss die Enteignung zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich sein. Es reicht nicht aus, wie in Art. 14 Abs. 2 GG, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit dient. Eine Enteignung aus Staats-Zweckmäßigkeitsgründen ist ausgeschlossen (56, 249, 276). Dabei ist auch zwischen dem Wohl der Allgemeinheit in Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG und den Interessen der Allgemeinheit nach Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG zu unterscheiden (a.a.O., S. 273). In der klassischen Enteignung besteht eine unmittelbare Beziehung zwischen der staatlichen Aufgabe, dem zu ihrer Erfüllung erforderlichen "Unternehmen" und dem zu seiner Verwirklichung erforderlichen Einsatz staatlichen Zwanges (a.a.O., S. 279). Die Enteignung ist also kein Instrument, die zwischen Rechtssubjekten auftretenden Probleme zu lösen. Sie dient nicht der Vermögensverschiebung zwischen Privaten. Die Enteignungsermächtigung ist dem Staat nicht eingeräumt, wirtschaftliche Interessen des einen gegen den anderen durchzusetzen (a.a.O., S. 290). Die Enteignung ist so lange unzulässig, als dem Wohl der Allgemeinheit auch ohne Enteignung Rechnung getragen werden kann. Es dürfen daher auch nur solche Grundstücke in die Enteignung einbezogen werden, die für den öffentlichen Zweck benötigt werden (24, 367, 405). Das Bundesverfassungsgericht ist an die Wertung durch den Gesetzgeber, was das Wohl der Allgemeinheit erfordert, nicht gebunden. Sonst würde letztlich der einfache Gesetzgeber den Inhalt des Grundrechts im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 bestimmen. Das Mittel der vollständigen Eigentumsentziehung ist nur bei einem Unternehmen gerechtfertigt, das auf Dauer ausgerichtet ist (24, 367, 406 f.).

Die Enteignung ist ihrer Funktion nach ein Hilfsmittel zur Bewältigung vom Gemeinwohl geforderter Aufgaben. Allein dem parlamentarischen Gesetzgeber ist es nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes vorbehalten, die eine Enteignung bewirkenden Gemeinwohlaufgaben zu bestimmen und die erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen. Weder die staatliche noch die kommunale Verwaltung können an Stelle des Gesetzgebers die eine Enteignung rechtfertigenden Gemeinwohlaufgaben bestimmen. Planungsbefugnis und Selbstverwaltungsrecht geben der Gemeinde kein Recht, Enteignungszwecke zu erfinden. Das Enteignungsgesetz bildet nicht nur die Grundlage für konkrete Eingriffe, sondern beschränkt zugleich die Enteignungsbefugnis auf die in der jeweiligen Regelung vom Gesetzgeber bestimmten Vorhaben und Zwecke. Die Verwaltung darf nur dasjenige Enteignungsgesetz anwenden, das der für den vorgesehenen Enteignungszweck zuständige Gesetzgeber erlassen hat. Die Zuständigkeitsvorschriften des Grundgesetzes bestimmen damit nicht nur die Gesetzgebungszuständigkeit, sondern legen auch den Umfang der gesetzlichen Regelungsbefugnis fest und beschränken damit zugleich den Tätigkeitsbereich der das Gesetz anwendenden Behörde (56, 249, 261 f.). Da die gesetzliche Festlegung der Enteignungszwecke eine verfassungsrechtliche Enteignungsvoraussetzung konkretisiert, verletzt eine von der Verwaltung durchgeführte Enteignung für einen in dem angewendeten Gesetz nicht zugelassenen Enteignungszweck nicht nur den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Enteignung, sondern auch zugleich das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG (a.a.O., S. 262 f.). Bei Gesetzen, bei denen eine Planfeststellung Rechtsgrundlage für die Enteignung nach dem Landesenteignungsgesetz bildet, ist das für die Planfeststellung maßgebliche Gesetz und das Enteignungsgesetz eine materiell-rechtliche Einheit (a.a.O., S. 263). Erst ist zu prüfen, ob der Enteignungszweck dem Art. 14 Abs. 3 GG entspricht, dann erst, ob das richtige Gesetz angewendet ist. Bei der Prüfung des Gemeinwohls im Enteignungsgesetz wenden die Gerichte und Behörden Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG unmittelbar an (a.a.O., S. 267). Jeder Eingriff in den grundrechtlich geschützten Bereich steht unter dem rechtsstaatlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit des Mittels. Dies gilt auch für die Enteignung. Auf das Eigentum darf nur zugegriffen werden, wenn das Vorhaben dem Wohle der Allgemeinheit dient. Außerdem muss gerade das Mittel der Enteignung erforderlich sein, um das dem Wohl der Allgemeinheit dienende Vorhaben durchführen zu können (24, 367, 404). Die Enteignung ist keine Einrichtung, jemanden zu begünstigen, weder den Staat noch eine Gemeinde noch einen Privaten (53, 337, 271). Die Enteignung ist nicht lediglich ein Güterbeschaffungsvorgang. Die Enteignung kann nur eingesetzt werden, wenn eine legitime staatliche Aufgabe mit den üblicherweise von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Mitteln nicht verwirklicht werden kann. Die Enteignung soll dazu dienen, dass das enteignete Objekt für die Staatsaufgabe zur Verfügung steht. Wird die Aufgabe nicht erfüllt, so ist der enteignete Gegenstand wieder herauszugeben (a.a.O., S. 272). Die Tatsache, dass ein Vorhaben einer ordnungsgemäßen staatlichen Planung entspringt, besagt nichts darüber, ob es das Wohl der Allgemeinheit erfordert. Daher darf die Gemeinde zwar alles planen, aber nicht alles, was geplant ist, dient dem Wohl der Allgemeinheit und darf schon deshalb zwangsweise durchgesetzt werden.
http://de.wikibooks.org/wiki/Eigentumsgarantie_des_Grundgesetzes/_10._Das_Wohl_der_Allgemeinheit_als_Voraussetzung_f%C3%BCr_eine_Enteignung.


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10.01.2014 um 19:21
Zitat von rockandrollrockandroll schrieb:npaar kids machen randale, und hier wird der aufstand des neuerstarkten kommunismus beweint, also eher nein
war mir schon klar. ich fand es nur lustig, dass hier in der türkei propaganda gemacht wird, von wegen im gezi hat der westen übertrieben mit den berichten und in hamburg schauen sie weg. - die übliche dumme propaganda, tut fast weh:)


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

10.01.2014 um 21:36
@Butterbirne
Zitat von ButterbirneButterbirne schrieb:@Warhead
Hast du keine seriöse Quelle?
Die Rote Flora gehört abgerissen und wenn man in Hamburg einfach mal Blind Menschen in der Stadt fragt, dann sieht das die Mehrheit auch so. Man lässt sich hier bewusst von einer Minderheit unterbuttern.
Bei dem Mopo, Welt und Abendblattgewitter, das hier zum Teil als Belege herhalten muß, da kannste mit der TAZ dann auch nich mehr viel falsch machen.


Wenns immer nach der Mehrheit gehen würde, würde es gar keine solchen Einrichtungen geben!


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

11.01.2014 um 13:01
Zitat von defdef schrieb:Wenn ich mich recht entsinne wurden da Mietausfälle in Höhe von 30k pro Monat mit reingenommen. Meiner Meinung nach sollte sich die Entschädigung auf den Wert der Immobilie beschränken. Da gibt es doch sicher genügend Gutachten die den Verkehrswert einschätzen.
Natürlich ist es immer richtig, alles in Betrachtungen mit reinzunehmen, wenn es um Eigentum und Besitz geht.
Zumal ja Enteignungswünsche kein linkes Privileg sind:
Ob da Privates Eigentum des Einen zu wenig Rücksicht auf das private Eigentum Anderer nimmt:
"Die BI-Mitglieder verweisen auf das Bauvorhaben der Firma CTP (Cargo-Trans-Pool) von Firmenchef Thomas Pötzsch am Wiesenweg, dessen gläsernes Bürogebäude das bisherige Wohngebiet aus Sicht der Bürger verunstaltet und bei Dunkelheit taghell erleuchtet. "Bisherige persönliche Gespräche, Schriftverkehre und Besuche von Rellinger Bürgern bei der Bürgermeisterin, dem Bauausschuss und dem Bauamt erbrachten keine befriedigende Resonanz, es erhärtete sich eher das Gefühl, dass Bürgereinwände nicht wahrgenommen werden", so Bock. Die Balance zwischen Bürger- und Gewerbeinteressen sei aus dem Gleichgewicht geraten. "Der Dialog zwischen Investoren und Gemeinde auf der einen und den betroffenen Anwohnern auf der anderen Seite findet nicht statt."
http://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article114625807/Rellinger-wehren-sich-gegen-Firma.html
oder ob da bereits Tatsachen geschaffen worden sind:
"Seit der Mitte der 1980er Jahre kämpften die Bewohner für den Erhalt ihrer Siedlung, die der Erweiterung des heutigen Chemieparks Marl weichen sollte. Im Herbst 2011 begann schließlich der "Rückbau" der Siedlung. Die Fotoserie entstand im Frühsommer 2012 bevor das Gelände dem Chemiepark übertragen wurde."
http://www.unfoto.de/portfolio/schlenke/
+ Wikipedia: Liste abgebaggerter Ortschaften

bis hin zu dem, was letztendlich aus dem Größenwahn "der Forderung nach Lebensraum im Osten und der Rekrutierung billiger Arbeitskräfte" resultierte:

Wenn Nicht-Links dahintersteckt:
verloren und verlieren Vertriebene stets immer Eigentum u n d Besitz ! Überall auf der Welt!

Es ist also immer alles relativ zu sehen.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

11.01.2014 um 13:53
@_Themis_
Du kannst dich da aufplustern wie es dir beliebt,aber es heisst nunmal Eigentum verpflichtet.Normalerweise müsste man all den Spekulantenschweinen,die ihr Eigentum zur Waffe machen die geeignet ist gesellschaftliche Spaltungen und Ausgrenzungen von wechselnden Minderheiten durchzusetzen,von ihrer schweren Last befreien.

@Butterbirne
Kommt darauf an was du sie fragst und wie du die Frage formulierst,aber selbst dann hat die Flora noch Rückhalt bei den Hamburgern und geniesst Solidarität,sonst wär nämlich schon vor über zehn Jahren geräumt geworden.
Was allerdings nicht goutiert wird ist diese Hohlwegmilitanz um jeden Preis,von diesen Kamikazenummern hielt ich nie viel,oder die tolle Strategie zu fahren mit Maximalforderungen zu klotzen,bei Verhandlungen steuert man sich so in den nächsten Acker aus


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11.01.2014 um 14:56
.
@Warhead

Ja Eigentum verpflichtet. Im Falle von Häusern sieht die Pflicht so aus, dass sie näch Möglichkeit zur Vermietung bereitgestellt werden. Zahlt wer Miete für diesen Schandfleck?


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11.01.2014 um 19:47
miete kassieren ist keine pflicht, und es wurde auch nicht zu diesem zweck erworben


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def ehemaliges Mitglied

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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

12.01.2014 um 15:30
Zitat von eckharteckhart schrieb:"Die BI-Mitglieder verweisen auf das Bauvorhaben der Firma CTP (Cargo-Trans-Pool) von Firmenchef Thomas Pötzsch am Wiesenweg, dessen gläsernes Bürogebäude das bisherige Wohngebiet aus Sicht der Bürger verunstaltet und bei Dunkelheit taghell erleuchtet. "Bisherige persönliche Gespräche, Schriftverkehre und Besuche von Rellinger Bürgern bei der Bürgermeisterin, dem Bauausschuss und dem Bauamt erbrachten keine befriedigende Resonanz, es erhärtete sich eher das Gefühl, dass Bürgereinwände nicht wahrgenommen werden", so Bock. Die Balance zwischen Bürger- und Gewerbeinteressen sei aus dem Gleichgewicht geraten. "Der Dialog zwischen Investoren und Gemeinde auf der einen und den betroffenen Anwohnern auf der anderen Seite findet nicht statt."
Für die Anwohner sicher unangenehm aber inwiefern hat das irgendwas mit Enteignung zu tun?
Zitat von eckharteckhart schrieb:"Seit der Mitte der 1980er Jahre kämpften die Bewohner für den Erhalt ihrer Siedlung, die der Erweiterung des heutigen Chemieparks Marl weichen sollte. Im Herbst 2011 begann schließlich der "Rückbau" der Siedlung. Die Fotoserie entstand im Frühsommer 2012 bevor das Gelände dem Chemiepark übertragen wurde."
Ich halte auch nicht viel von Enteignungsmaßnahmen wegen Tagebau, Infrastruktur oder Erweiterung von Industrie/Gewerbegebieten.

Jedoch ist es hier so, dass ein Kohleflöz nunmal nicht änderbar ist. Es hat einen bestimmten Verlauf, und will man an das Zeug ran muss man diesem folgen.

Auch der Chemiepark in deinem Beispiel war bereits vor der Arbeitersiedlung dort ansässig. Allerdings sehe ich das hier weit kritischer genau wie bei Autobahnen.
Da könnte man statt Hausbesitzer zu enteignen auch einfach ein paar Felder weiterziehn. Fakt ist aber, dass die Gesellschaft auf Autobahnen, und mit zunehmenden Verkehr auch auf größeren Ausbau des Verkehrsnetzes, angewiesen ist. Da wird es in den Streckenverläufen immer wieder Problemfälle geben.
Wenn Nicht-Links dahintersteckt:
verloren und verlieren Vertriebene stets immer Eigentum u n d Besitz ! Überall auf der Welt!
Der Kommunismus und die flächendeckende Enteignung in seinem Namen war/ist also kein linker Auswuchs?

Alles in Allem gehn diese Einwände am Fall "Rote Flora" vorbei, da dieses Kulturzentrum ohne weiteres andere Räumlichkeiten bekommen könnte. Es gibt keine bedrohten Existenzen. Es ist ein Treffpunkt. Warum sollte dieser nich in einem sanierten Städtischen Gebäude sein.
Leerstand: In Hamburg bleiben rund 200 städtische Immobilien ungenutzt

18.5.2012, geschrieben von Charlotte Salow in der Kategorie: Blog,Immobilien-Märkte

Folgende Tags wurden vergeben: Hamburg, Leerstand, städtische Immobilien
Amsinck-Villa in Hamburg

Amsinck-Villa in Hamburg, © Wikimedia Commonas/Cb22hh

Angesichts der akuten Knappheit bezahlbaren Wohn- und Sozialraums in den deutschen Metropolen klingt es paradox: In Hamburg stehen 200 städtische Gebäude derzeit leer. Der Linkspartei in der Hansestadt ist das ein Dorn im Auge. Sie fordert bis zum 1. Oktober ein schlüssiges Nutzungskonzept für die betroffenen städtischen Immobilien.

Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, macht die Stadt aber ein großes Geheimnis daraus, um welche Immobilien es sich konkret handelt. Sie argumentiert: Sind solche Leerstände öffentlich, komme es schnell zu Vandalismusschäden. Bekannt ist lediglich, dass insgesamt 90.000 Quadratmeter Nutzfläche des städtischen Eigentums leer stehen. Darunter befinden sich so bekannte Immobilien wie die Amsinck-Villa in Lokstedt, die ehemalige internationale Schule in Altona und die frühere Polizeiwache in Wilstorf. Insgesamt nennt die Stadt Hamburg 476.000 Quadratmeter Nutzfläche ihr Eigen.

Die Linkspartei fordert nun, dass die Stadt ihre ungenutzten Immobilien benennt. Außerdem soll sie bis Oktober ein Konzept vorlegen zur zukünftigen Nutzung der Gebäude. Darüber hinaus fordern die Linken, dass jedes städtische Gebäude, das sich in einwandfreiem Zustand befindet, nach einem Jahr Leerstand für eine Zwischennutzung freigegeben wird. Denkbar seien kulturelle Zwecke oder Stadtteileinrichtungen.

Angesichts dieser Nachricht lohnt es sich aber, die Zahlen differenziert anzuschauen. So hatte der Senat schon auf frühere Anfragen von FDP und CDU erklärt, dass die Leerstände nicht alle gleich zu behandeln seien. So würden zwar derzeit knapp 19 Prozent der städtischen Nutzfläche nicht verwendet. Darunter gebe es aber viele Objekte, für die es bereits konkrete Pläne gibt. Werden die aus der Nutzfläche herausgerechnet, verbleiben 40.000 Quadratmeter Leerstände. Das entspricht einer Quote von 8,4 Prozent und sei damit im ortsüblichen Rahmen, so die Argumente des Senats. Als Beispiel nennt das Abendblatt die ehemalige internationale Schule in Altona. Dort entstehe derzeit ein Zentrum für hörgeschädigten Schüler.
http://news.immonet.de/leerstand-in-hamburg/11318


Die Frage die sich mir stellt ist, ob hier die Stadt Bock auf Randale hat oder die Besetzer... Alternativen gäbe es sicher nicht zu knapp.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

12.01.2014 um 17:08
Zitat von defdef schrieb:Es ist ein Treffpunkt. Warum sollte dieser nich in einem sanierten Städtischen Gebäude sein.
dagegen spricht aber wirklich gar nichts, das müssen die über kurz oder lang auch einsehen


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12.01.2014 um 18:27
Zitat von UthredUthred schrieb am 09.01.2014:Ma zur Entschädigung, Entschädigung wär der Zeitwert - scheinbar die 1,2 Mio, wieso will der 6?
Das is doch dann keine Entschädigung mehr, sondern ein Gewinnverkauf!?
Ich hatte das mal ganz allgemein betrachtet !:
Zitat von defdef schrieb:will man an das Zeug ran muss man diesem folgen
Ich finde: Das triffts ganz gut.

Und außerdem: Schließlich könnte sich jeder schließlich vorher mal vorher Gedanken machen, wo er sich niederlässt, einkauft, bzw. ob er ein Erbe antritt, es könnte sich ja irgendwann als Problem entpuppen
Im Falle meiner Vorfahren wäre das beispielsweise im 19. Jahrhundert notwendig gewesen.
Man sollte es nicht tragisch sehen.
Eigentum/Irrtum ist menschlich.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

12.01.2014 um 23:52
Ja, und das betrifft aber auch die, die verkaufen und da scheint langfristiges Denken so gar nich anbei zu sein. Wenn man nach Berlin guckt, was die da für krumme Geschäfte mit Einrichtungen der Daseinsfürsorge gemauschelt haben, da wird einem schlecht. Da werden Sachen verkauft, für die man hinterher trotzdem noch die Verantwortung trägt. Und dann wundert man sich, warum die Konzerne nich das Wohlergehen der Bevölkerung im Blick haben sondern Gewinne.

In Leipzig wird auch versucht alles zu verscherbeln, was nich Niet- und Nagelfest is, was das für Auswirkungen auf die Infrastruktur hat, das wird nich ma im Ansatz in die Überlegung einbezogen.


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