@wunjo +
@gunslinger:
Der gunslinger wird ein wenig länger machen, weil er die Anwaltskosten spart, die bei uns noch mit draufkommen. Früher oder später wird ihm aber auffallen, dass er von gespartem Geld nicht leben kann, wenn er nicht gleichzeitig noch was einnimmt. Zudem ist die Selbstvertretung unbefriedigend und frustrierend.
Nix für ungut
@gunslinger, aber diese Fortführung von
@wunjo´s Szenario konnte ich mir nicht verkneifen. Denn aus der neutralen Perspektive sagt sich das leichter, als wenn Du den Verlust auf Deiner Monatsabrechnung hast.
@rasco:
So langsam komme ich hinter den Grundgedanken. Da ist schonmal was dran. Und allemale interessant vorgetragen. Deine beiden expliziten Beispiele bergen aber eine Gemeinsamkeit:
rasco schrieb:Im Prinzip könntest du sonst alles Mögliche aller Interessensgruppen unter Strafe stellen, z. B. das unentschuldigte Fernbleiben von der Arbeit, oder die Schlechtleistung eines Dienstleisters oder Arbeitnehmers, oder gleich generell jedes vertragswidrige Verhalten, oder... oder... oder... Und das dann natürlich alles "im Namen der Sicherheit".
Der Arbeitnehmer, der "blau macht", wird von seinem Chef abgemahnt oder entlassen, das können die unter sich abmachen. Bis dahin braucht´s weder staatliches Eingreifen, noch einen Rechtsanwalt.
Die mangelhafte Leistung eines Dienstleisters kann der Geschädigte durch Reklamation, Minderung seiner Zahlung etc. ahnden, da hat er eine Menge Rechte. Hier wird evtl. schon ein Anwalt nötig sein, aber vielleicht hat der Dienstleister ja ein Einsehen. Ein paar vernünftige Menschen soll´s ja geben.
Der mangelhaft arbeitende Angestellte, wird ein ähnliches Schicksal erleiden, wie sein Kumpel, der Blaumacher.
Ich zitier´ mich mal:
Dew schrieb:Wenn also ein Typ pleite ist und einen Auftrag gibt, ist er ein Eingehungsbetrüger und wird verknackt. O. k., das hätte er nicht tun sollen.
Wenn der aber das Geld hat und mir nicht gibt, was mir nach Recht und Gesetz zusteht, dann kommt er "als Sahnehäubchen" auch noch ohne Strafe davon?
Und jetzt Dich:
rasco schrieb:...Verhältnis stehen müssen. Bei Verdacht auf Eingehungsbetrug in Fällen wie deinen kannst du nicht Hausdurchsuchung oder Vermögensüberprüfung anordnen, um die Schuldfrage zu ermitteln.
Ich darf das Recht nicht in die eigenen Hände nehmen und mir z. B. mein Material wieder zurückholen ( würde auch schwierig ). Bestrafen darf ich ihn auch nicht. Sehe ich alles ein, Fakt ist:
im Gegensatz zu Deinen Beispielen habe
ich überhaupt keine Möglichkeit, an den ranzukommen.
Ich kann noch nichtmal am Jahresende meine Nichtzahler im Gemeindeblättchen ausschreiben und mich bei ihnen bedanken.
Aber der eigentliche Täter geniesst Schutz ohne Ende, da darf nichtmal das Vermögen überprüft werden um seine Schuld feststellen zu können. Nur damit er straffrei davonkommt,
wenn er die Kohle hat ( !! ), da setzt´s bei mir eh´ aus.
Für mich ist haben und nicht bezahlen genauso Absicht wie nicht haben und nicht bezahlen.
Wann sich die Pfeife, die zahlen könnte, überlegt hat, das nicht zu tun, ist doch von allenfalls akademischem Interesse.
Dass es Fälle geben mag, in denen unvorhergesehen Umstände zwischen Bestellung und Auftragsausführung aufgetreten sind, sei hiervon mal ausgenommen, da würden vernünftige Leute immer einen Weg finden.
Und wenn nicht:
diesen Umstand festzustellen und da nach für beide Seiten gangbaren Wegen zu suchen, wäre z. B. eine "würdige" Aufgabe für Juristen, nicht dieser als übertrieben empfundene Täterschutz und das verzweifelte Herbeikonstruieren von Entlastungen.
Dass ich ( und tausende meiner Schicksalsgenossen ) mich da etwas schutzlos und alleingelassen fühle, und mir etwas Rückhalt beim Staat wünsche, halte ich nicht für ganz unberechtigt. Und ich glaube nicht, dass uns das in den totalitären Brutalstaat führen würde.
Als Sahnehäubchen obendrauf sei daran erinnert, dass das von Leuten entschieden wird, die als Staatsdiener den Begriff "unternehmerisches Risiko" nur vom Papier her kennen und sich diesem niemals aussetzten.
MfG
Dew