@rasco:
Ich hoffe, ich kriege für die juristische Nachhilfe hier keine Rechnung....
Den Mechanismus "Eingehungsbetrug" habe ich von der juristischen Handhabung verstanden,
rasco schrieb:Nebenbei bemerkt: würde eine Vermögensüberprüfung in deinem Fall übrigens ergeben, dass das Geld zum Bezahlen der Rechnung vorhanden wäre, dann wäre das ganz im Gegenteil ein Argument, das gegen einen Eingehungsbetrug spräche.
wenn ich mich auch schwer tue, das zu akzeptieren.
Aber der eigentliche Täter geniesst Schutz ohne Ende, da darf nichtmal das Vermögen überprüft werden um seine Schuld feststellen zu können. Nur damit er straffrei davonkommt, wenn er die Kohle hat ( !! ), da setzt´s bei mir eh´ aus.
Nichts anderes meinte ich hier.
Den Nachweis, dass Vorsatz zum Nichtzahlen zur Zeit der Auftragserteilung gegeben war, halte ich für ein unmögliches juristisches Konstrukt.
Einziger Ansatzpunkt wäre die nachgewiesene Zahlungsunfähigkeit des Täters zu diesem Zeitpunkt. Damit erwischt man doch nur die Spitze des Eisberges.
Das ist dann "geplanter frühvorsätzlicher Betrug".
Ich habe jetzt keine Statistik dazu, vielleicht weisst Du ja, wie es sich prozentual damit verhält. Wieviele fallen da drunter?
Rein gefühlsmässig würde ich schätzen, dass der deutlich grössere Teil einfach nicht zahlen
will, obwohl das Geld vorhanden wäre. Also den Ü-Auftrag knapp vor dem Einwerfen zerreisst, das ist dann "spontaner oder spätvorsätzlicher Betrug".
Wenn dem so ist, sollte ich immerhin noch die Chance haben, an mein Geld zu kommen, indem ich den Weg des Mahnverfahrens beschreite.
Denn eins darf mir hier nicht passieren: Dass das die Runde macht, dass man bei mir keine Rechnungen zu bezahlen braucht.
Ich bin gespannt, wie das ausgeht und vielleicht stellt der Ausgang ja mein etwas angefressenes Vertrauen in den Rechtsstaat wieder her. Werde Euch auf jeden Fall informieren.
Bis dahin würde ich gerne weitere Meinungen zum Thema sammeln und diskutieren.
Für heute mache ich Schluss, sattele auf und reite heim.
Gute Nacht und schönes Wochenende.
MfG
Dew