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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

102 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Justitz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

26.01.2009 um 18:17
Oder besser: ab welchem Betrag/verursachtem Schaden macht sich jemand Eurer Meinung nach des Betruges schuldig und strafbar?

Werte Allmystery-user,

Eure Meinung zu dieser Frage interessiert mich, da ich glaube, dass sich das öffentliche Interesse des "Otto Normalbürgers" erheblich von dem unterscheidet, was die Justitz dafür hält.

Möglicherweise, und deshalb stelle ich die Frage hier öffentlich, sehe ich das aber auch zu eng, und Ihr könnt mich belehren.

Folgende Situation:

Zwei Ehepartner nehmen unabhängig voneinander beim selben Dienstleister eine bestimmte Dienstleistung in Anspruch. Nix Anrüchiges, ganz legal, ganz normal.
Sie wurden vorher über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt, haben den Kostenvoranschlag akzeptiert und quittiert, dass sie ihn erhalten haben.
Der Dienstleister erbringt seine Leistungen pünktlich, einwandfrei und erfolgreich.
Er stellt seine Rechnungen. Es gibt keine Reklamation.
Die guten Leutchen zahlen einfach nicht.

Ich würde jetzt gerne erstmal ein paar ( möglichst viele ) Meinungen lesen, bevor ich berichte, wie es weiterging.
Was haltet Ihr von dem Verhalten, wie stuft Ihr es ein, was würdet Ihr von der Justitz erwarten?

MfG

Dew


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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

26.01.2009 um 19:13
@Dew

Als Schulklasse durften wir vor etwa 1em Jahr einem Gerichtsprozess beiwohnen, bei dem ein Anklagepunkt zum Beispiel darauf lautete, der Beschuldigte hätte Waren im Wert von 1.47 Euro aus einem Super Markt entwendet. Dies wird als Straftat erachtet. Rein juristisch gesehen, wird sowas gerichtlich verfolgt, sofern das Opfer des Diebstahls (dein Fall erzählt in gewissem Maße auch von einem solchen, denn für eine Dienstleistung wurde trotz der Zahlungsfrist, der Bedingung der Entlohnung des Aufwands zur Aufbietung, nichts finanziert) Anzeige erstattet. In meinen Augen ist dies auch vollkommen legitim und moralisch wie menschlich rechtfertigbar, da einjeder, der rechtens etwas für einen gewissen Preis offeriert, von Kunden diesen einfordern darf. Denn das Zusammenleben basiert nun einmal darauf, dass wir uns durch einen Tausch ergänzen, und nicht darauf, dass die Fleißigen für ihre Mühen nicht entlohnt werden.


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26.01.2009 um 19:29
@Aineas:

Danke schonmal für die Antwort, ich hoffe, Du hast geholfen, das Eis etwas zu brechen und es kommen noch mehr Statements.

Der juristische Tatbestand wäre in dem von mir umrissenen Fall übrigens wirklich Betrug.

Die Kaufhäuser kündigen ja an, dass jeder entdeckte Diebstahl zur Anzeige gebracht wird.
Wie wurde denn in dem Ladendiebstahlsfall entschieden?

MfG

Dew


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26.01.2009 um 19:34
Es beginnt dort, wo der Mensch anfängt kritisch zu denken und zu handeln.
Schönfärber und wundertätige Politiker können es überhaupt nicht leiden
wenn sie kritisch hinterfragt werden.


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26.01.2009 um 19:39
@geodei:

Vielen Dank für die Antwort, es sei aber die Frage gestattet, ob Du immer nur die Überschriften liest.
Im Zusammenhang mit dem Eingangspost gesehen bringt mir das jetzt nicht so viel.
Vielleicht versuchst Du´s nochmal?

MfG

Dew


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26.01.2009 um 19:52
Oder besser: ab welchem Betrag/verursachtem Schaden macht sich jemand Eurer Meinung nach des Betruges schuldig und strafbar?


Für mich schon beim ersten Cent. Wenn ein Vertragspartner in dem Vertrauen darauf, dass der andere seinen Teil einhält, die eigene Leistung erbringt, so hat er auch ein Anrecht darauf, dass der Partner seine Leistung erbringt.
Dies kann z.B. auch dann der Fall sein, wenn jemand von einem Vertrag zurücktreten will und bereits ein Schaden entstanden ist.

Die Frage ist dann eher, ob man später evtl. abwägt. Ist ein Betrug von z.B. einem Cent tatsächlich so bedeutend und sollte man das überhaupt verfolgen? Aber erst einmal gilt, Betrug ist Betrug.


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26.01.2009 um 19:56
@Dew
ja gerne
ich bin natürlich auch der Meinung, dass sich die individuelle Bürgerindividualität
zunehmend so auswirkt, dass die Freiheit immer mehr eingeschränkt werden muss.
Was natürlich zunehmend das öffentliche Interesse erweckt.
Vor allem das extremer Gruppierungen, die ihre schwache Zahlungsfähigkeit auf die Ausländer abschieben.

Dass dabei der Charakter des Einzelnen keine entscheidende Rolle spielt liegt wohl auch auf der Hand.
Auch wenn die Werbeindustrie jedem suggeriert, er könne es sich auch auf Pump leisten,
dass die Wirtschaft floriert, damit er sich in seiner Individualität wohl fühlen kann.

Das das natürlich auf Dauer zu einer Finanzkrise führt, in der man zuerstmal die Gehälter
der Manager und Bankiers sichern muss, da diese ja sowieso schon unter der schlechten Zahlungsmoral der 1 Eruojober und der Leiharbeiter, die zum halben Tarif
ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen - zu leiden haben -

liegt wohl klar auf der Hand *gg*


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26.01.2009 um 20:20
@Xedion65:

Danke für die Antwort, dazu wie das heute in der Justiz gesehen wird, kommen wir vielleicht noch.

Ab wann, ab was für einem Betrag, würdest Du es verfolgen und ahnden?

@geodei:

Werd´ nüchtern, schlaf Dich aus, lies den Eingangspost und versuch´s dann gerne nochmal. Für Suff und oder zeitweise Übermüdung habe ich Verständnis.
Spammen kannst Du aber bitte anderswo.

MfG

Dew


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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

26.01.2009 um 20:27
Dew
Zitat von DewDew schrieb:Ab wann, ab was für einem Betrag, würdest Du es verfolgen und ahnden?
Tja und damit kommst du zu einem Problem, was bei juritischen Fragen oft auftritt.
Ich würde das vom Einzelfall abhängig machen. Welchen Zweck soll ein Verfahren erfüllen usw? Wenn jemand einen anderen wegen 5 Cent auf Betrug verklagt, so würde ich den wohl für verrückt halten. :)


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26.01.2009 um 20:32
@Xedion65:
Zitat von Xedion65Xedion65 schrieb:Wenn jemand einen anderen wegen 5 Cent auf Betrug verklagt, so würde ich den wohl für verrückt halten.
U. A. darum geht´s ja hier. Ab wann würdest Du den Kläger denn nun nicht mehr für verrückt halten?

MfG

Dew


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26.01.2009 um 20:37
Dew

Wie gesagt, das kommt auf den Einzelfall an. Wenn es der Person viel bedeutet usw. Ich denke nicht, dass man da eine pauschale Aussage treffen kann. Zumindest ich sehe mich dazu nicht in der Lage. :)


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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

26.01.2009 um 20:38
Das Verfolgen von Beträgen unterhalb 1-2 Hundert €uros kostet meist mehr an Rechts - und und Nebenkosten, als der Aufwand theoretisch Wert ist.

Bei Versandhäusern und Handelsunternehmen, die vorwiegend im Versand tätig sind ist das so geregel(d), dass die eine eigene Rechtsabteilung haben, die mindestens so wichtig ist, wie die der Logistik.
Und somit auch Beträge eingeklagt werden, die wenige €uros ausmachen,
weil der Schuldner normalerweise auch die die dazugehörigen Gerichtskosten tragen muss.


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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

26.01.2009 um 20:54
@Xedion65:
Zitat von Xedion65Xedion65 schrieb:Wie gesagt, das kommt auf den Einzelfall an.
Den Fall hatte ich ja oben grob umrissen. Von Pauschalisierung halte ich auch nichts. Der Dienstleister ist Kleinunternehmer mit zwei Angestellten, um mal eine greifbarere Grössenordnung reinzubringen.

@geodei:
Zitat von geodeigeodei schrieb:Das Verfolgen von Beträgen unterhalb 1-2 Hundert €uros kostet meist mehr an Rechts - und und Nebenkosten, als der Aufwand theoretisch Wert ist.
Verfolgen im Sinne von Eintreiben, das ist leider wahr.

Mir geht es aber um die Frage, ob die Strafverfolgung von öffentlichem Interesse ist, resp. ab welchem Betrag sie von der Öffentlichkeit als notwendig empfunden wird. Also auch von Dir.
Inklusive der damit verbundenen Signalwirkung für den Täter. Ab wann muss ich meine Rechnung zahlen, fragt sich doch der.

MfG

Dew


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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

26.01.2009 um 20:54
Geodei

Ich denke das ist auch ein schönes Beispiel für eine bestimmte Motivation. Hier geht es ja auch um Abschreckung. Wobei dem vermutlich auch eine Kosten-Nutzenrechnung zugrunde liegt.


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26.01.2009 um 20:59
Dew
Zitat von DewDew schrieb:Den Fall hatte ich ja oben grob umrissen. Von Pauschalisierung halte ich auch nichts. Der Dienstleister ist Kleinunternehmer mit zwei Angestellten, um mal eine greifbarere Grössenordnung reinzubringen.
In dem konkreten Fall - sofern du keine wichtigen Details weggelassen hast - würde ich wohl direkt auf Betrug setzen. Das ist mutwillig.
Eine Rechnung muss man immer zahlen, das ist im Sinne der Öffentlichkeit..immerhin will man sich auf Verträge verlassen können.


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26.01.2009 um 21:05
@Dew
Zitat von DewDew schrieb:Mir geht es aber um die Frage, ob die Strafverfolgung von öffentlichem Interesse ist, resp. ab welchem Betrag sie von der Öffentlichkeit als notwendig empfunden wird. Also auch von Dir.
Inklusive der damit verbundenen Signalwirkung für den Täter. Ab wann muss ich meine Rechnung zahlen, fragt sich doch der.
Ich lebe in Italien - da sind die Gesetze ein Bisschen anders geregelt
aber generell bin ich dafür, dass man endlich dir Großen hängt
und den kleinen etwas mehr Chance gibt, sich zum Besseren zu wenden.

Das öffentliche Interesse und den individuellen Individualismus kann man an der Nase herumziehen wie und wo man will,

sagt der Mensch, den ich von allen am besten kenne
und der scheint es zu wissen, weil er als Psychologe für die Wirtschaftspropaganda arbeitet - und sich immer wieder über sein schlechtes Gewissen bei mir ausplärrt.


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wunjo ehemaliges Mitglied

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26.01.2009 um 22:22
Zwei Ehepartner nehmen unabhängig voneinander beim selben Dienstleister eine bestimmte Dienstleistung in Anspruch. Nix Anrüchiges, ganz legal, ganz normal.
Sie wurden vorher über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt, haben den Kostenvoranschlag akzeptiert und quittiert, dass sie ihn erhalten haben.
Der Dienstleister erbringt seine Leistungen pünktlich, einwandfrei und erfolgreich.
Er stellt seine Rechnungen. Es gibt keine Reklamation.
Die guten Leutchen zahlen einfach nicht.

Ich würde jetzt gerne erstmal ein paar ( möglichst viele ) Meinungen lesen, bevor ich berichte, wie es weiterging.
Was haltet Ihr von dem Verhalten, wie stuft Ihr es ein, was würdet Ihr von der Justitz erwarten?
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Ich spreche Leider aus Erfahrung und kann dir sagen .... nehme dir kein Rechtsanwalt, gehe auf kein Gericht, schreibe das Geld ab und du lebst länger.


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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

26.01.2009 um 23:33
Die Frage kann ich nicht beantworten. Ich kann nur meine Meinung dazu sagen. Mir persönlich geht es um das Prinzip. Und da hat dann die Summe die man jemandem schuldet, nichts zu bedeuten, beginnt sozusagen bei 1 Cent. In wieweit das im öffentlichen Interesse ist, geht daraus hervor, was sich daraus entwickelt, wenn man kleinere Delikte sozusagen durchgehen lässt. Was bildet sich dann für eine Moral in der Gesellschaft aus dieser Methodik? - Das wird eh nicht geahndet, das ist nicht so schlimm, das kannste ruhig machen usw... Es findet also damit eine Demoralisierung statt. Und genau das ist das Problem.

Wenn nämlich alle so denken und diese Mitnahme-Mentalität ausleben, dann funktioniert irgendwann unser Wirtschaftssystem nicht mehr. Es ist ausserdem egoistisch. Das angesprochene Ehepaar will natürlich leben. Aber dann soll es auch keine Dienstleistung in Anspruch nehmen, wenn es schon vorher weiß, dass es diese nicht zahlen will oder kann. Der Dienstleister will nämlich auch leben ! Der ist auf seine Vorauskosten für das Ehepaar nämlich tätig gewesen und geht leer aus. Und das ist natürlich nicht fair.

Die Folge? Der Dienstleister geht Pleite, oder er wird seine Dienstleistungen nur noch aus Misstrauen durch Vorauskasse anbieten. Was aber wenn diese Mitnahme-Mentalität auch irgendwann dann den Dienstleister erwischt und der sich sagt: Oh schön, krieg ich schon alles im Voraus und streich es ein und die Leistung, haha, die spar ich mir ... Gleiches Prinzip nur anders herum. - So geht es also nicht.

Das ganze ist ja nichts anderes als ein Handel. - Dienstleistung gegen Geld. unbedingt notwendig dabei ist Vertrauen. Wenn das nicht mehr existiert, kann man nicht mehr handeln. Denn die handelnden sind Partner. Wenn es nur noch darum geht abzusahnen und zu beschummeln, geht das Vertrauen flöhten.

Wenn man also eine Gesellschaft sozusagen erziehen will, zum ehrlichen Handeln, muss man schon beim kleinsten Vergehen durchgreifen. Je mehr man schleifen lässt, um so mehr sorgt man dafür, dass unehrliches Handeln legitimiert wird. Und das schadet am Ende der ganzen Gesellschaft.


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wunjo ehemaliges Mitglied

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26.01.2009 um 23:59
Wenn man also eine Gesellschaft sozusagen erziehen will, zum ehrlichen Handeln, muss man schon beim kleinsten Vergehen durchgreifen. Je mehr man schleifen lässt, um so mehr sorgt man dafür, dass unehrliches Handeln legitimiert wird. Und das schadet am Ende der ganzen Gesellschaft.
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Schöne Worte und im Grunde richtig.
Nur du musst aufpassen das du nicht pleite geahst bei den Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten etc. von den Wartezeiten vom Gericht mal abgesehen ...und 100 Prozent bekommst du so gut wie nie Recht.
Das bedeutet du bezahlst deinen Anwalt ;-))) die freuen sich und du gehst bei dem Spiel leer aus... das ist Deutschland... und die Gerichte haben NULL Bock auf sowas.


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27.01.2009 um 00:30
Das ist eine andere Geschichte... Recht ist das eine. Recht bekommen und dann zu welchem Preis ist das andere. Und ob es sich lohnt... Aber hier ging es nicht um private Interessen, sondern um das öffentliche Interesse.

Und ich meine, es ist öffentliches Interesse. Aus Prinzip. Wir sind leider schon in dieser Mitnahme-Mentalität viel zu sehr drin. Es hat sich eingebürgert, leider. Bescheißen ist einfach Scheiße. Es dient immer nur dem Ego und schadet dem anderen. Und wenn das an der Tagesordnung ist, dann kann keiner dem anderen mehr trauen. Dann ist am Schluss gar nichts mehr möglich. Das ganze ist leider schon viel zu stark eingerissen. Und der kleine Vorteil des Einzelnen wird zu einem großen gesellschaftlichen Nachteil, was wieder den Einzelnen trifft...


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Doors ehemaliges Mitglied

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27.01.2009 um 08:46
Gerichtliche Mahnverfahren lohnen sich im Regelfall unterhalb von Beträgen i.H.v. 100,- EUR nicht.
Ob es sinnvoll ist, beispielsweise ein seriöses Inkasso-Unternehmen zu beschäftigen, hängt von der Anzahl der Fälle säumiger Schuldner ab.
Hat man einen Anwalt, so sollte man ihn (ab o.g. Grenze) einschalten.
Wenn der Schuldner "amtsbekannt keine pfändbare Habe besitzt", wie der Gerichtsvollzieher so schön formuliert, so sollte man ihn auf jeden Fall zu einer Eidesstattlichen Versicherung zwingen. Dann ist ihm eine negative Schufa schon mal sicher und andere Lieferanten/Dienstleister sind vorgewarnt. Sollte der Schuldner schon eine EV abgegeben haben, bevor er meine Lieferung/Leistung in Anspruch genommen hat, so kann man ihm vorsätzlichen Betrug unterstellen und dann rate ich in jedem Fall zu einer Strafanzeige. Hat er kein Geld, so kann er mit guter Chance im Knast landen.


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