@Xedion65:
Xedion65 schrieb:In dem konkreten Fall - sofern du keine wichtigen Details weggelassen hast - würde ich wohl direkt auf Betrug setzen. Das ist mutwillig.
Eine Rechnung muss man immer zahlen, das ist im Sinne der Öffentlichkeit..immerhin will man sich auf Verträge verlassen können.
Als einzig erwähnenswertes Detail wäre vielleicht noch zu sagen, dass der Dienstleister im ländlichen Bereich tätig ist, was die Signalwirkung durch Mundpropaganda verstärkt. In jeder Richtung.
Das mit dem "Mutwillen", der im Falle eines Ehepaares m. E. in besonderem Maße gegeben ist, ist besonders ärgerlich: Vorsatz ist also gegeben.
@wunjo:
Danke für die Antwort. Das es schwer bis unmöglich sein wird, an das Geld zu kommen, ist schon klar. Bei
@geodei in der Nachbarschaft würden die Leutchen wohl Zementschuhe kriegen und damit wäre das Signal klar: So geht das nicht. Geht hier leider nicht.
Also ist die Anzeige wg. Betruges die letzte Möglichkeit. Die Leutchen sollten wenigstens bestraft werden.
Und hier nochmal die Frage an Dich: Ab welchem Betrag siehst Du ( als ebenfalls Betroffener ) eine Bestrafung als "von öffentlichem Interesse" an? Denn die Öffentlichkeit sind auch wir, und nicht nur die von unseren Steuergeldern bezahlten, staatlichen "Null-Bock-Juristen".
@Fabiano:
Danke für die Antwort, genau diese Probleme sehe ich auch. Dachte schon, ich wär´ alleine und würde das "spiessig-eng" sehen.
Fabiano schrieb:Und ob es sich lohnt... Aber hier ging es nicht um private Interessen, sondern um das öffentliche Interesse.
Genau erkannt, den Eingangspost und die Fragestellung perfekt getroffen. Vor dem Hintergrund, dass unsere Regierung Unmengen Geldes durch die Gegend schmeisst, um Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen, wo würdest
Du die Grenze sehen. Ab welchem Betrag würdest Du persönlich Anzeige und Verfolgung/Bestrafung als "im öffentlichen Interesse" sehen?
MfG
Dew