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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

102 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Justitz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

27.01.2009 um 09:06
Im öffentlichen Interesse wurde ich wegen fortgesetzten Schwarzfahren zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen a 45 Euro verknackt...die hab ich im öffentlichen Interesse abgesessen...das Interesse wurde gewahrt und der Knastplatz kostete die Öffentlichkeit 120 Euro pro Tag...*gröööhl*


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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

27.01.2009 um 09:40
@Xedion65:
Zitat von Xedion65Xedion65 schrieb:In dem konkreten Fall - sofern du keine wichtigen Details weggelassen hast - würde ich wohl direkt auf Betrug setzen. Das ist mutwillig.
Eine Rechnung muss man immer zahlen, das ist im Sinne der Öffentlichkeit..immerhin will man sich auf Verträge verlassen können.
Als einzig erwähnenswertes Detail wäre vielleicht noch zu sagen, dass der Dienstleister im ländlichen Bereich tätig ist, was die Signalwirkung durch Mundpropaganda verstärkt. In jeder Richtung.

Das mit dem "Mutwillen", der im Falle eines Ehepaares m. E. in besonderem Maße gegeben ist, ist besonders ärgerlich: Vorsatz ist also gegeben.

@wunjo:

Danke für die Antwort. Das es schwer bis unmöglich sein wird, an das Geld zu kommen, ist schon klar. Bei @geodei in der Nachbarschaft würden die Leutchen wohl Zementschuhe kriegen und damit wäre das Signal klar: So geht das nicht. Geht hier leider nicht.
Also ist die Anzeige wg. Betruges die letzte Möglichkeit. Die Leutchen sollten wenigstens bestraft werden.
Und hier nochmal die Frage an Dich: Ab welchem Betrag siehst Du ( als ebenfalls Betroffener ) eine Bestrafung als "von öffentlichem Interesse" an? Denn die Öffentlichkeit sind auch wir, und nicht nur die von unseren Steuergeldern bezahlten, staatlichen "Null-Bock-Juristen".

@Fabiano:

Danke für die Antwort, genau diese Probleme sehe ich auch. Dachte schon, ich wär´ alleine und würde das "spiessig-eng" sehen.
Zitat von FabianoFabiano schrieb:Und ob es sich lohnt... Aber hier ging es nicht um private Interessen, sondern um das öffentliche Interesse.
Genau erkannt, den Eingangspost und die Fragestellung perfekt getroffen. Vor dem Hintergrund, dass unsere Regierung Unmengen Geldes durch die Gegend schmeisst, um Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen, wo würdest Du die Grenze sehen. Ab welchem Betrag würdest Du persönlich Anzeige und Verfolgung/Bestrafung als "im öffentlichen Interesse" sehen?

MfG

Dew


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27.01.2009 um 09:46
@Doors:

Moin,moin, danke für die Antwort.

Ob das Geld zu kriegen ist, ist eine Sache, die strafrechtliche Seite eine andere. Die Problematik mit der Vorwarnung und dem Vorsatz ist es, um die es mir auch geht.

Ab welchem Betrag würdest Du persönlich es als "im öffentlichen Interesse" sehen, die Betrüger auch zu bestrafen?

MfG

Dew


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27.01.2009 um 09:51
@Warhead:
Zitat von WarheadWarhead schrieb:Im öffentlichen Interesse wurde ich wegen fortgesetzten Schwarzfahren zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen a 45 Euro verknackt...die hab ich im öffentlichen Interesse abgesessen...das Interesse wurde gewahrt und der Knastplatz kostete die Öffentlichkeit 120 Euro pro Tag...*gröööhl*
Und? Stolz drauf? Interessiert im Zusammenhang mit dem Eingangspost aber nicht. Wer da lesen kann ( und es auch tut! ), ist klar im Vorteil.
Vielleicht versuchst Du´s nochmal?

MfG

Dew


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27.01.2009 um 10:09
Wenn wir mal ausser Acht lassen, dass es sich erst ab einem bstimmten Betrag "lohnt", jemanden zur Rechenschaft zu ziehen, so muss das "moralische öffentliche Interesse" bereits bei dem schon erwähnten 1 Cent anfangen.

Das daraus entstehende Problem wären die Kosten sowie der zeitliche Rahmen, der für andere "grössere" Verfehlungen auch da sein muss.


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Doors ehemaliges Mitglied

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27.01.2009 um 10:18
@Dew:

Da würde ich mich mal an eine öffentliche Rechtsauskunft, die Verbraucherzentrale, Deinen Anwalt oder eine berufsständische Interessenvertretung (Handelskammer, Handwerkskammer o.ä.) wenden.
Da wirst Du eher eine verbindliche Auskunft erhalten als hier im Verschwörer- und Geisterseher-Forum.
Ich bin kein Jurist und kann und will Dir daher keine verbindliche Auskunft geben.


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27.01.2009 um 10:22
@Dew
Zitat von DewDew schrieb:Oder besser: ab welchem Betrag/verursachtem Schaden macht sich jemand Eurer Meinung nach des Betruges schuldig und strafbar?
Strafbarkeit ist keine Frage des verursachten Schadens, es kommt lediglich auf die Gesetze an. Der Staat bzw. wir selbst, sollten auch jeden Gesetzesübertritt ahnden, denn wenn Verfahren auf Grund mangelden öffentlichen Interesses eingestellt werden, verfälscht man die tatsächliche Sachlage und man bricht mit dem Rechtsstaat. Wenn man zu geringe Schäden vermeiden will, sollte man es gesetzlich festlegen, wo die Grenzen sind, aber der Nachteil wäre wohl, dass sich kein Mensch mehr drum scheren würde, und unser Rechtsstaat somit zersetzt wird.
Zitat von DewDew schrieb:Was haltet Ihr von dem Verhalten, wie stuft Ihr es ein, was würdet Ihr von der Justitz erwarten?
Ich würde erst mal erwarten, dass Du hier die konkrete Sachlage vorlegst, und nicht erwartest, dass Unsereins hier urteilt, ohne sich auch entsprechend ausreichend zu der Sachlage informiert haben zu können.


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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

27.01.2009 um 10:22
@skeptikerin:

Danke. Moralisch und streng-wissenschaftlich-juristisch fängt´s bei einem Cent an. Das ist völlig klar.

Aber wo würdest Du persönlich, als Teil der Öffentlichkeit mit Meinung, die Grenze setzen? Ab wann sollte die Botschaft: "So nicht!" ganz deutlich werden?
In € bitte.

MfG

Dew


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27.01.2009 um 10:33
Oha @Dew, ich fürchte, dass ich das so nicht benennen kann. Mir kommen sofort Situationen in den Sinn, bei denen ich den Betrag höher oder auch niedriger bemessen würde.

Ich bin froh, dass ich das nicht entscheiden muss.


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27.01.2009 um 12:11
@Doors:

Ich will ja keine Rechtsauskunft, über die juristische Lage bin ich mir leider nur zu gut im Klaren.

Mich interessiert, was der "Mann ( die Frau natürlich genauso ) auf der Strasse", also die Öffentlichkeit darüber denkt. Und da es draussen kalt ist, befrage ich die Öffentlichkeit hier. Es geht mir darum, einzuschätzen, ob sich die Justiz von der Öffentlichkeit in deren Einschätzung entfernt hat oder ich mich von der Realität.
Denn die Justiz handelt ( vorgeblich?! ) für die und im Namen der Öffentlichkeit.

Ich will keinesfalls wegen zwei Euro "Köpfe rollen sehen", obwohl die Schadenshöhe z. B. bei einem Diebstahl im Kaufhaus ja keine Rolle zu spielen scheint, wie wir weiter oben erfuhren. In dem von mir umrissenen Fall ging´s schon um deutlich mehr Kohle.
Aber vielleicht macht´s da ja die Masse. Wenn von ALDI 100 Ladendiebe angezeigt werden, erscheint das evtl. wichtiger, als wenn ein Einzelner ein Ehepaar anzeigt.

@instinct:
Zitat von instinctinstinct schrieb:Strafbarkeit ist keine Frage des verursachten Schadens, es kommt lediglich auf die Gesetze an. Der Staat bzw. wir selbst, sollten auch jeden Gesetzesübertritt ahnden, denn wenn Verfahren auf Grund mangelden öffentlichen Interesses eingestellt werden, verfälscht man die tatsächliche Sachlage und man bricht mit dem Rechtsstaat. Wenn man zu geringe Schäden vermeiden will, sollte man es gesetzlich festlegen, wo die Grenzen sind, aber der Nachteil wäre wohl, dass sich kein Mensch mehr drum scheren würde, und unser Rechtsstaat somit zersetzt wird.
Das sehe ich genauso.
Zitat von instinctinstinct schrieb:Ich würde erst mal erwarten, dass Du hier die konkrete Sachlage vorlegst, und nicht erwartest, dass Unsereins hier urteilt, ohne sich auch entsprechend ausreichend zu der Sachlage informiert haben zu können.
Hier genügt es, den Eingangspost zu lesen. Ob Zwei Fahrräder repariert oder Motorradreifen gewechselt wurden, es sich um Wasserrohre handelt oder ein Landschaftsgärtner über´s Ohr gehauen wurde, ist m. E. egal. Es ging nicht um lebens- oder gar überlebenswichtige Dinge. Die Leutchen hätten das nicht haben müssen, wollten es aber und wussten, was es kostet.

Ich erwarte ja auch kein Urteil, ich möchte eine spontane Meinungsäusserung. Meinetwegen auch eine durchdachte.

@skeptikerin:
Zitat von skeptikerinskeptikerin schrieb:Oha @Dew, ich fürchte, dass ich das so nicht benennen kann. Mir kommen sofort Situationen in den Sinn, bei denen ich den Betrag höher oder auch niedriger bemessen würde.
Welche?

Wo ist die untere Schmerzgrenze?

MfG

Dew


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27.01.2009 um 14:09
Die Schmerzgrenze kann man nicht bei einem bestimmten Betrag ansetzen, die ist nämlich Individuell. Wer nicht viel hat, für den sind 10 Euro schon viel. Dem anderen tun vielleicht erst 100 Euro weh. Insofern kommt es darauf an, wie stark jemand tatsächlich geschädigt wurde. Bzw. wie groß die tatsächlichen Auswirkungen durch den Schaden sind.


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wunjo ehemaliges Mitglied

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27.01.2009 um 14:12
@Dew

du erbringst eine Leistung die durch Inanspruchnahme abgenommen wird und somit hat der Kunde zu bezahlen. Punkt

Wir brauchen NUR eine klare Richtlinie, aber die Gerichte juckt das wenig. VOB, BGB etc. alles nur pla pla
du gehst zu einem Vergleich und kannst gleich mal 50 % verschenken, als ich den Richter gefragt habe ob er mir 50 % seines Gehaltes geben würde, kam nur ein seltsamer Blick.

Ich liebe mein Land, aber was Politik und Rechtsstaat angeht ist das doch ein Witz für einen selbstständigen.
Sowieso, ist unsere Regierung ein Witz alles nur leere Luftblasen und Lutscher im Amt.


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27.01.2009 um 16:35
hm, da fällt mir die geschichte ein wo da finanzamt eine steuernachzahlung von 1 pfennig gefordert hat.
Das öffentliche interesse war dementsprechend natürlich gross,nachdem es in der zeitung gestanden hat..nicht wegen den 1 pfennig die der säumer dem amt schuldete,sondern das interesse war,wie die geschichte enden würde :)


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27.01.2009 um 16:52
Zahlt das Finanzamt eigentlich auch einen Pfennig oder 1 Cent zuviel gezahlte Steuern zurück? Ich meine, man kann nicht auf der einen Seite fordern und auf der anderen Seite sich dann nicht so verhalten, wie man es bei den Steuerzahlern selbst einfordert...


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27.01.2009 um 17:23
Ich glaube das Problem, bei der Fragestellung dieses Thread´s, ist der Grund für die Wiedererschaffung des Berufstandes Schlichter.

Bei zuviel Bezahlten Steuern war es vor einigen Jahren so, das ab einem Betrag von 20Pfennig eine Rückzahlung Angeboten werden musste.
Selbstverständlich konnte aber jeder zuviel bezahlte Pfennig zurückverlangt werden.
So wurde es mir Gesagt.
Gruß
Mailo


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27.01.2009 um 17:35
@Fabiano:

Also die Enttäuschung ist bei 10 Euro genauso groß wie bei 100, wenn Du guten Glaubens, dass Dein Auftraggeber zahlt, irgendwas gemacht hast.

Der Ärger wächst natürlich proportional zum Schaden, besonders, wenn man in der verlorenen Zeit auch für jemanden hätte arbeiten können, der zahlt. Man ist also doppelt ver..scht und hat das Material noch hinterhergeschmissen.

@wunjo:

Da stimme ich Dir zu. Die Juristen erscheinen, mir zumindest, recht losgelöst von der Öffentlichkeit.

MfG

Dew


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27.01.2009 um 17:41
Wenn ein Millionär einen Verlust von 10 Euro beklagt, juckt diesen das sicher nicht so stark als wenn einem Hartz-IV-Empfänger, der sich alles vom Munde absparte, 10 Euro verlustig gehen.


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27.01.2009 um 18:00
@Fabiano:

Ein Hartz-IV-Empfänger ist in aller Regel nicht Kleinunternehmer, der Kleinunternehmer aber oftmals "hartzgefährdet" wenn ihm zuviele Aufträge nicht bezahlt werden.

MfG

Dew


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27.01.2009 um 18:16
Es ging mir um das Prinzip. Klar ist ein Hartz-IV-Empfänger in der Regel kein Kleinunternehmer. Es war nur ein Beispiel. Aber nehmen wir mal an, der Nachbar fragt, ob man ihm mal den Rasen mähen könne, er würd auch was springen lassen, etwa ´nen Zwanni. Und dann sagt er: Ätsch, kriegst nix, Danke für deine Bemühungen... Vielleicht gibt es aber auch in naher Zukunft sogar Kleinunternehmer, die auf Hartz-IV oder andere staatliche Aufstockungen angewiesen sind, um noch über die Runden zu kommen, wäre im Angesicht der Finanz- und Wirtschaftskrise sogar im Rahmen von Konjunkturpaketen sogar eventuell für gefährdete Kleinunternehmer tatsächlich hilfreich?

Na jedenfalls tut´s einem Millionär wohl weniger weh, wenn 10 Euro fehlen als einem Hartz-IV Empfänger, der davon vielleicht noch für zwei Tage Nahrungsmittel am Ende des Monats hätte kaufen können...


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27.01.2009 um 19:52
@Fabiano:

Da beginnt es jetzt interessant zu werden. Auf der einen Seite versucht der Staat die Konjunktur anzukurbeln. Die Maßnahmen erscheinen teilweise seltsam ( Abwrackprämie ) aber die Botschaft ist klar. Die Wirtschaft soll auf die Beine kommen. Man versucht Arbeitsplätze zu erhalten.

Und gleichzeitig stellen Staatsdiener Strafverfahren wegen Betruges ein, weil "kein öffentliches Interesse" besteht. Kein öffentliches Interesse daran, dass Rechnungen bezahlt werden? Kein Interesse an den daran hängenden Existenzen, wenn das damit gegebene Signal Schule macht?

Schönen Abend noch und gute Nacht, ich fahr´ heim.

MfG

Dew


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