Aufraumzeit schrieb:Grundgesetz (GrG)
§1: Jeder darf seine Meinung äußern und frei reden, sofern niemand deswegen belästigt wird. MONV
Wie ist Belästigung definiert? Es gibt Leute, die fühlen sich belästigt, sobald jemand eine andere Meinung hat als sie selbst.
Aufraumzeit schrieb am 05.12.2008:§2: Es gibt keine Religionen. Jede Religon ist verboten, sofern sie Freiheiten der Menschen verletzt.
Wenn, sollte man nur aktive Missionstätigkeit verbieten, alles andere kann man mit anderen Gesetzen abdecken.
Aufraumzeit schrieb am 05.12.2008:§3: Es herrscht Pressefreiheit. Jeder darf seine auf Papier und/oder auf Bild und/oder Ton festgehaltenen Werke frei
verbreiten, sofern es nicht gegen Gesetze, obgleich gegen eins, oder mehrere, verstößt. MONV.
Mit dem letzten Passus kann man auf den MON-Vermerk gleich verzichten, da der Monarch bei Belieben entsprechende Gesetze erlassen kann.
Aufraumzeit schrieb am 05.12.2008:§4: Niemand hat das Recht, gegen den Willen einer Person, diese anzufassen, den Leibe zu beschädigen
oder ihr Leben zu beenden, wenn es keine Notwehr ist und/oder im Falle, dass das Objekt der Monarch ist,
nicht der Stabilität der Nation dient. MONV
Also keine Polizei?
Aufraumzeit schrieb:§5: Es ist verboten, bewusst Behauptungen zu verbreiten, die bewiesen unwahr sind.
Ab wann ist eine Behauptung bewiesen unwahr?
Aufraumzeit schrieb am 05.12.2008:§6: Es ist untersagt, jemanden zu diffarmieren, nach Paragraph 5 und wenn dies zur Folge hat, dass eine Person
finanzielle Schädigungen hat oder große gesellschafliche. Ob es als Schädigung zu werten ist,
entscheidet der zuständige Teil des Rates. MONV.
Eine Diffamierung würde ich solange bestrafen, wie sie nicht definitiv bewiesen oder zumindest ernsthaft anzunehmen ist.
Aufraumzeit schrieb:§7: (1) Als Eigentum gilt/gelten nur a) Materielles b) Energie c) Dinge, die vom Eigentümer ausgedacht wurden.
(2)Es ist untersagt, jemandes Eigentum zu entwenden, wenn das Eigentum nicht zum Begehen einer strafbaren Handlung
sein soll und/oder die Stabilität des Landes gefährdet. MONV
Ich denke, das kann man so in etwa stehen lassen.
Aufraumzeit schrieb am 05.12.2008:§8: Niemand darf einem ein Recht wegnehmen; außer ein Alleinherrscher Rechte, die in einem Gesetz
ohne MON-Vermerk festgeschrieben sind. MONV
Da mir die Staatsform insgesamt nicht besonders gefällt, bin ich auch mit diesem Passus entsprechend nicht einverstanden.
Aufraumzeit schrieb am 05.12.2008:§9: Bei Gesetzen mit dem MON-Vermerk darf der Alleinherrscher nicht dagegen verstoßen; und staatliche
Instutionen müssen sich an die Gesetze halten; außer, wenn bei einem Gesetz mit RAT-Vermerk die Versammlung
in der Mehrheit für das Ignorieren des Gesetzes ist.
Im Rahmen der Staatsform evt. akzeptabel.
Aufraumzeit schrieb:§10: Die Androhung einer Straftat ist verboten.
In Ordnung.
Aufraumzeit schrieb:Umweltschutzgesetz (USG)
§1: Jedes Entsorgen von Dingen in die Natur, ist das Ding vom Menschen verändert, ist untersagt. MONV
Zählt dazu auch ein zurechtgeschnitzter Stock?
Aufraumzeit schrieb:§2: Jeder absichtliche und unnötige Ausstoß von etwaigen Gasen in die Atmosphäre; vorallem gilt er als unnötig, wenn er zur Belustigung ist; ist verboten. MONV
Kein Feuerwerk mehr? Kein Wasserkochen? Keine Kerzen für den romantischen Abend?
Aufraumzeit schrieb:§3: Das Entsorgen von Dingen in Straßen, Wege, Gebäude, oder in sonstige Menschens-Objekte, die nicht dafür konszipiert wurden, ist verboten. MONV
Was sind "Menschensobjekte", was sind "Dinge", was ist "entsorgen"?
Viel zu schwammig.
Aufraumzeit schrieb:§4: Es ist eine Befugnis vom Monarchen benötigt, um radioaktive Elemente zu entlösen oder zu sammeln. MONV
Ich würde eher eine Behörde mit Leuten vom Fach dafür einsetzen.
Aufraumzeit schrieb:Gesetz zur Wahrung der Nationalitätsindividualität (GWaNaIn)
§1: Es ist strengst verboten, die Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika zu hissen, wenn sie größer
als 50 cm in der Länge und/oder in der Breite ist; außer, wenn die Verachtung Amerika gegenüber,
z.B. durch das Durchstreichen der Flagge, deutlich gemacht wird.
Aber Flaggen von Diktaturen wie China sind erlaubt?
Aufraumzeit schrieb am 05.12.2008:§2: Es ist für alle Menschen, die sich in 1337 aufhalten, oder 1337er sind, verboten, das Land 1337 zu beleidigen,
indem vulgäre Ausdrücke im Zusammenhang mit 1337 verwendet werden.
Warum?
Aufraumzeit schrieb:§3: (1) Das Hissen der Hakenkreuzfahne ist verboten. MONV
(2) Das öffentliche Ausrufen von "Heil Hitler" und/oder "Sieg Heil" ist verboten. MONV
Sollte noch auf andere faschistische Symbole ausgeweitet werden, aber prinzipiell steht nichts dagegen.
Aufraumzeit schrieb am 07.12.2008:Finanzwesen:
§1: Die Währung sind Gold und Silber. Dieses Gesetz kann nur mit einer Volksabstimmung geändert werden;
wo 95% der Bevölkerung für die Änderung sein müssen und Monarch auch. MONV
Annehmbar.
Aufraumzeit schrieb:§2: Jeder Bürger ist verpflichtet, 40 % seines Einkommens an den Staate zu zahlen.
40% ist ziemlich hoch, ich bin eher dafür, das die Steuern mit zuhnehmenden Einkommen ansteigen.
Aufraumzeit schrieb am 05.12.2008:§3: Die Hälfte der Steuern bekommt die Versammlung, die andere der Monarch. MONV.
Und wovon finanziert sich der Staat selber?
Das Gehalt der Regierenden sollte an das Durchschnittsgehalt der Bürger gekoppelt sein.
Ausserdem würde ich eine Erbschaftssteuer von 100% über einem bestimmten Betrag vorschlagen.
Aufraumzeit schrieb:Datenschutzgesetz: (DaSG)
§1: Es ist verboten, in jemandes Gerätschaften, ohne dessen Erlaubnisse, einzudringen, Inhalte zu stehlen oder
ähnliches; RATV
Was sind "Gerätschaften"?
Aufraumzeit schrieb am 05.12.2008:§2: genauso ist das Verbreiten von Daten von Personen ohne den Willen derer verboten.
Einverstanden.
Aufraumzeit schrieb am 05.12.2008:§3: Internetprovider sind verpflichtet, alle Google-Server zu sperren;
erlaubtes Google-Werk ist nur von video.google.com.
Ich würde mich nicht auf Google festlegen, sondern schlicht alle Server, die nicht den Datenschutzbestimmungen entsprechen.
Aufraumzeit schrieb:Urheberrechtsgesetz: (UrhG)
§1: Jeder hat auf seine Werke ein Urheberrecht. Niemand der ohne Bewilligung des Urhebers dessen Werke ganz oder
teilweise kopieren; MONV
§2: es sei denn, es handelt sich nur um das Ausmaß von Zitaten.
§3: Bei Grafiken und Bildern gilt im nicht-kommerziellen Bereich kein Urheberrecht.
Einverstanden.
Allerdings sollte für nichtkommerzielle Weiterverarbeitungen, durch die dem Urheber kein Schaden entsteht auch kein Urheberrecht gelten.(z.B.HP-Synchros durch CM auf YT)
Aufraumzeit schrieb:Mediengesetz: (MedG)
§1: Mindestens 90% der Inhalte im Rundfunk
müssen bildend sein.
Was ist bildend?
ausserdem schaut sich kein Schwein sowas an.
Wenn sollte man besonders verblödende Sendungen wie DSDS o.ä. ausschliessen.
Aufraumzeit schrieb am 05.12.2008:§2: In maximal 15% der Sendezeit eines Senders darf Werbung untergebracht werden.
Einverstanden.
Aufraumzeit schrieb:Jugendgesetz: (JugG)
1§: Volljährig sind Personen ab 15 vergangenen Lebensjahren.
Einverstanden.
Aufraumzeit schrieb am 05.12.2008:2§: Die Handlungen des Minderjährigen werden durch die Eltern bestimmt.
Da würde ich auf einer stärkeren Staffelung bestehen.
Aufraumzeit schrieb am 07.12.2008:3§: Wobei jene ab 10 vergangenen Lebensjahren die Freiheit haben zu entscheiden:
- Wann sie ihre Getränke einnehmen
- welche Nahrung/Getränke sie einnehmen, sofern diese laut dem Staate gesund sind
- welche Kleidung sie tragen
- welche Literatur sie erwerben und lesen, sofern der Preis stimmt.
Insbesondere hier.
z.B. welche Literatur ein Kind lesen will, soll es schon bestimmen dürfen, sobald es lesen kann.
Auch sonst sollten diese Punkte schon wesentlich früher der Entscheidung des Kindes unterstehen.
Aufraumzeit schrieb:Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
§1: Verboten ist der Handel, die Herstellung und die Einfuhr bei: Morphium, Tabak, Opium, Heroin, Kokain, Marihuana, Haschisch, Lysergsäurediäthylamid, N-Methylamphetamin, Phenylethylaminen; jeder Art von K.O-Tropfen. MONV
Da fehlt erstens eine Menge, und warum bestimmte Drogen nicht aufgezählt sind, versteh ich auch nicht.
Aufraumzeit schrieb am 07.12.2008:§2: Für medizinische Zwecke ist es auf Empfehlung von einem Arzt erlaubt. MONV
Dann muss die Herstellung und Einfuhr zumindest unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein.
Aufraumzeit schrieb am 07.12.2008:Waffengesetz (WFG)
§1: Als Waffen gelten a) Feuerwaffen b) Sprühdosen c) Dolche d) Schlagringe, Stöcke, Ruten, Wurfsterne etc. e) Elektronische Waffen f) Sprengstoffe
Sprengstoffe können Werkzeuge sein, und SPRÜHDOSEN?!?
Zuviel GTA gespielt?
Wenn, dann Kampfgase.
Aufraumzeit schrieb am 07.12.2008:§2: c-f sind verboten, außer die Benutzung, der Erwerb und der Besitz durch das Militär und durch die Polizei und durch vom Monarchen befugte Waffenhändler.
Sprich, ich darf keinen Schlagstock, aber eine Pistole haben?
Aufraumzeit schrieb am 07.12.2008:§3: Dolche mit einer Klinge kleiner als 23 cm sind erlaubt.
Zählen Messer auch zu den Dolchen?
Aufraumzeit schrieb am 07.12.2008:§4: Waffen dürfen nur von Bürgern 1337's erworben und benutzt werden und nur diese dürfen solche in Besitz führen.
Ich würde sagen, Waffen darf nur derjenige führen, der sie für seinen Beruf benötigt.
Aufraumzeit schrieb am 07.12.2008:§8: Waffen besitzen und erwerben darf nur, wer zumindest 19 Jahre alt ist.
Ausserdem würde ich einen Waffenschein verlangen.
Aufraumzeit schrieb am 07.12.2008:§9: Diebstähle von Waffen sind zu melden.
Einverstanden.
Aufraumzeit schrieb am 07.12.2008:Allgemeines Straftatengesetz (ASTG)
§1: Niemand darf für eine Straftat mehrmals bestraft werden und auch nicht rückwirkend. MONV
Einverstanden.
Aufraumzeit schrieb am 07.12.2008:§2: Wenn jemandem eine geplante Straftat bekannt ist, hat dieser sie zu verhindern oder zumindest zu melden, wenn nicht dadurch die Stabilität des Staates gefährdet ist.
Wann ist die Stabilität gefährdet?
Aufraumzeit schrieb am 09.12.2008:Versicherungsgesetz
§1: Jeder Mensch muss sich krankenversichert haben oder seine Eltern müssen dies getan haben. MONV
§2: Jeder volljährige 1337er muss sich pflegeversichert haben. MONV
§3: Jeder volljährige 1337er muss sich arbeitsversichert haben. MONV
Einverstanden
Aufraumzeit schrieb:Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
§1: Als Belästigung gilt es, wenn eine Person bei der Verrichtung einer Handlung, gestört wird.
und diese Person es nicht wünscht; und diese Person nicht einfach die Möglichkeit hat, sich von der Störung zu befreien.
§2: (1) Belästigungen sind verboten.
Einverstanden
Aufraumzeit schrieb:(2) Wenn die in §1 genannte Handlung zum Hinweis auf ein oder mehrere Gesetze ist, ist es nicht verboten.
Wie meinen?
Aufraumzeit schrieb:§3: Das Benutzen eines Namens, wenn ein anderes Unternehmen diesen Namen schon vorher reigstriert hat, ist verboten. MONV
§4: (1) Sich zu Geheimnissen Zugang verschaffen, wenn es von dem Besitzer des Geheimnisses nicht gewünscht ist, ist verboten;
(2) ebenfalls ist die Verbreitung von sich so verschafften Geheimnissen verboten. MONV
§5: Als jemand, der Geheimnisse von einer anderen Person anvertraut bekommen hat, ist die Verbreitung der
Geheimnisse ohne Bewilligung der anderen Person eine Straftat.
Einverstanden
@Aufraumzeit