@Aineas:
Die Passagen habe ich geändert.
Außerdem hat jetzt jedes Gesetz ein Kürzel und ich habe das "
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb" hinzugefügt.
Wir nennen den Staate für diese Gesetze einfach 1337, es ist nur ein Platzhalter für den Namen.
Gesetze Mikronation
Aufbau des Staates:
Es gibt einen Alleinherrscher und einen aus zumindest achtzig Menschen bestehenden Rat.
Der Alleinherrscher darf gegen alle Gesetze verstoßen, da er für die Führung des Staates zuständig ist, außer gegen Gesetze
mit einem MON-Vermerk; diese Gesetze darf er auch nicht ändern.
Die Versammlung, hier oft Rat genannt, unterstützt den Alleinherrscher, da er sich nicht um jede Kleinigkeit
kümmern kann. Allerdings muss diese sich an die Gesetze halten.
Wenn der Monarch aus seinen Befugnissen herausgetreten sein soll, kann es die Versammlung prüfen; die im Prinzip
die Judikative ist. Wenn mindestens 75% der Judikative die Hand dafür hebt, dass er gegen das Gesetz verstossen hat,
muss das Volk zu 85% dafür stimmen, dass der Alleinherrscher die von der Versammlung vorgeschlagene Sanktion
bekommt (die im Strafgesetzbuch aufgelistet wurde).
Die einzelnen Menschen in der Versammlung werden vom Volke
vorgeschlagen. Jeder hat unendlich viele Stimmen, darf aber jede Person, die zur Auswahl steht, (die Auswahl kommt
durch Verhältnisse in Parteien) nur einmal oder keinmal wählen. Der Monarch wählt seinen Nachfolger.
Wenn im Rate Mitgliedern der Nachfolger nicht passt, wird wieder nach dem 75-85-Prinzip gehandelt.
Von jeder Partei gibt es gleichviele Leute zum Wählen. MONV
Ausnahmen ind er Ordnung:
MONV = Auch Monarchen dürfen dagegen nicht verstossen.
RATV = Die Versammlung darf bei Mehrheit gegen das Gesetz verstoßen
Grundgesetz (GrG)
§1: Jeder darf seine Meinung äußern und frei reden, sofern niemand deswegen belästigt wird. MONV
§2: Es gibt keine Religionen. Jede Religon ist verboten, sofern sie Freiheiten der Menschen verletzt.
§3: Es herrscht Pressefreiheit. Jeder darf seine auf Papier und/oder auf Bild und/oder Ton festgehaltenen Werke frei
verbreiten, sofern es nicht gegen Gesetze, obgleich gegen eins, oder mehrere, verstößt. MONV.
§4: Niemand hat das Recht, gegen den Willen einer Person, diese anzufassen, den Leibe zu beschädigen
oder ihr Leben zu beenden, wenn es keine Notwehr ist und/oder im Falle, dass das Objekt der Monarch ist,
nicht der Stabilität der Nation dient. MONV
§5: Es ist verboten, bewusst Behauptungen zu verbreiten, die bewiesen unwahr sind.
§6: Es ist untersagt, jemanden zu diffarmieren, nach Paragraph 5 und wenn dies zur Folge hat, dass eine Person
finanzielle Schädigungen hat oder große gesellschafliche. Ob es als Schädigung zu werten ist,
entscheidet der zuständige Teil des Rates. MONV.
§7: (1) Als Eigentum gilt/gelten nur a) Materielles b) Energie c) Dinge, die vom Eigentümer ausgedacht wurden.
(2)Es ist untersagt, jemandes Eigentum zu entwenden, wenn das Eigentum nicht zum Begehen einer strafbaren Handlung
sein soll und/oder die Stabilität des Landes gefährdet. MONV
§8: Niemand darf einem ein Recht wegnehmen; außer ein Alleinherrscher Rechte, die in einem Gesetz
ohne MON-Vermerk festgeschrieben sind. MONV
§9: Bei Gesetzen mit dem MON-Vermerk darf der Alleinherrscher nicht dagegen verstoßen; und staatliche
Instutionen müssen sich an die Gesetze halten; außer, wenn bei einem Gesetz mit RAT-Vermerk die Versammlung
in der Mehrheit für das Ignorieren des Gesetzes ist.
§10: Die Androhung einer Straftat ist verboten.
Umweltschutzgesetz (USG)
§1: Jedes Entsorgen von Dingen in die Natur, ist das Ding vom Menschen verändert, ist untersagt. MONV
§2: Jeder absichtliche und unnötige Ausstoß von etwaigen Gasen in die Atmosphäre; vorallem gilt er als unnötig, wenn er zur Belustigung ist; ist verboten. MONV
§3: Das Entsorgen von Dingen in Straßen, Wege, Gebäude, oder in sonstige Menschens-Objekte, die nicht dafür konszipiert wurden, ist verboten. MONV
§4: Es ist eine Befugnis vom Monarchen benötigt, um radioaktive Elemente zu entlösen oder zu sammeln. MONV
Gesetz zur Wahrung der Nationalitätsindividualität (GWaNaIn)
§1: Es ist strengst verboten, die Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika zu hissen, wenn sie größer
als 50 cm in der Länge und/oder in der Breite ist; außer, wenn die Verachtung Amerika gegenüber,
z.B. durch das Durchstreichen der Flagge, deutlich gemacht wird.
§2: Es ist für alle Menschen, die sich in 1337 aufhalten, oder 1337er sind, verboten, das Land 1337 zu beleidigen,
indem vulgäre Ausdrücke im Zusammenhang mit 1337 verwendet werden.
§3: (1) Das Hissen der Hakenkreuzfahne ist verboten. MONV
(2) Das öffentliche Ausrufen von "Heil Hitler" und/oder "Sieg Heil" ist verboten. MONV
Finanzwesen:
§1: Die Währung sind Gold und Silber. Dieses Gesetz kann nur mit einer Volksabstimmung geändert werden;
wo 95% der Bevölkerung für die Änderung sein müssen und Monarch auch. MONV
§2: Jeder Bürger ist verpflichtet, 40 % seines Einkommens an den Staate zu zahlen.
§3: Die Hälfte der Steuern bekommt die Versammlung, die andere der Monarch. MONV.
Datenschutzgesetz: (DaSG)
§1: Es ist verboten, in jemandes Gerätschaften, ohne dessen Erlaubnisse, einzudringen, Inhalte zu stehlen oder
ähnliches; RATV
§2: genauso ist das Verbreiten von Daten von Personen ohne den Willen derer verboten.
§3: Internetprovider sind verpflichtet, alle Google-Server zu sperren;
erlaubtes Google-Werk ist nur von video.google.com.
Urheberrechtsgesetz: (UrhG)
§1: Jeder hat auf seine Werke ein Urheberrecht. Niemand der ohne Bewilligung des Urhebers dessen Werke ganz oder
teilweise kopieren; MONV
§2: es sei denn, es handelt sich nur um das Ausmaß von Zitaten.
§3: Bei Grafiken und Bildern gilt im nicht-kommerziellen Bereich kein Urheberrecht.
Mediengesetz: (MedG)
§1: Mindestens 90% der Inhalte im Rundfunk
müssen bildend sein.
§2: In maximal 15% der Sendezeit eines Senders darf Werbung untergebracht werden.
Jugendgesetz: (JugG)
1§: Volljährig sind Personen ab 15 vergangenen Lebensjahren.
2§: Die Handlungen des Minderjährigen werden durch die Eltern bestimmt.
3§: Wobei jene ab 10 vergangenen Lebensjahren die Freiheit haben zu entscheiden:
- Wann sie ihre Getränke einnehmen
- welche Nahrung/Getränke sie einnehmen, sofern diese laut dem Staate gesund sind
- welche Kleidung sie tragen
- welche Literatur sie erwerben und lesen, sofern der Preis stimmt.
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
§1: Verboten ist der Handel, die Herstellung und die Einfuhr bei: Morphium, Tabak, Opium, Heroin, Kokain, Marihuana, Haschisch, Lysergsäurediäthylamid, N-Methylamphetamin, Phenylethylaminen; jeder Art von K.O-Tropfen. MONV
§2: Für medizinische Zwecke ist es auf Empfehlung von einem Arzt erlaubt. MONV
Waffengesetz (WFG)
§1: Als Waffen gelten a) Feuerwaffen b) Sprühdosen c) Dolche d) Schlagringe, Stöcke, Ruten, Wurfsterne etc. e) Elektronische Waffen f) Sprengstoffe
§2: c-f sind verboten, außer die Benutzung, der Erwerb und der Besitz durch das Militär und durch die Polizei und durch vom Monarchen befugte Waffenhändler.
§3: Dolche mit einer Klinge kleiner als 23 cm sind erlaubt.
§4: Waffen dürfen nur von Bürgern 1337's erworben und benutzt werden und nur diese dürfen solche in Besitz führen.
§5: Die Einfuhr von Waffen durch Nicht-1337-Staatsbürger ist verboten.
§6: Waffen sind gesichert zu sein, dass niemand außer der Besitzer an sie herankommen kann.
§7: Der Verkauf von Waffen und jede Abgabe an nicht-1337-Staatsbürger ist verboten. MONV
§8: Waffen besitzen und erwerben darf nur, wer zumindest 19 Jahre alt ist.
§9: Diebstähle von Waffen sind zu melden.
Allgemeines Straftatengesetz (ASTG)
§1: Niemand darf für eine Straftat mehrmals bestraft werden und auch nicht rückwirkend. MONV
§2: Wenn jemandem eine geplante Straftat bekannt ist, hat dieser sie zu verhindern oder zumindest zu melden, wenn nicht dadurch die Stabilität des Staates gefährdet ist.
Versicherungsgesetz
§1: Jeder Mensch muss sich krankenversichert haben oder seine Eltern müssen dies getan haben. MONV
§2: Jeder volljährige 1337er muss sich pflegeversichert haben. MONV
§3: Jeder volljährige 1337er muss sich arbeitsversichert haben. MONV
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
§1: Als Belästigung gilt es, wenn eine Person bei der Verrichtung einer Handlung, gestört wird.
und diese Person es nicht wünscht; und diese Person nicht einfach die Möglichkeit hat, sich von der Störung zu befreien.
§2: (1) Belästigungen sind verboten.
(2) Wenn die in §1 genannte Handlung zum Hinweis auf ein oder mehrere Gesetze ist, ist es nicht verboten.
§3: Das Benutzen eines Namens, wenn ein anderes Unternehmen diesen Namen schon vorher reigstriert hat, ist verboten. MONV
§4: (1) Sich zu Geheimnissen Zugang verschaffen, wenn es von dem Besitzer des Geheimnisses nicht gewünscht ist, ist verboten;
(2) ebenfalls ist die Verbreitung von sich so verschafften Geheimnissen verboten. MONV
§5: Als jemand, der Geheimnisse von einer anderen Person anvertraut bekommen hat, ist die Verbreitung der
Geheimnisse ohne Bewilligung der anderen Person eine Straftat.