@AtheistIIIIm V-Fall greift das Kriegsrecht, welches erst seit ca. 1920 seit dem Ächtungspakt von Paris von jedem Staat angewendet werden darf, der Angegriffen wird.
Die "Regeln zur menschlichen Kriegsführung" sind im Haager Landkriegsabkommen und den Genfer Konventionen festgelegt.
Darüber hinaus greift bei einem V-Fall der BRD seit 1969 die Notstandsverfassung.
In ihr ist z.B gereglt das der oberste Befehlshaber im V-Fall der Bundeskanzler ist und nicht mehr der Verteidigungsminister. Darüber hinaus haben Bundesrat und Bundestag geänderte Rechte. Die Rechte des Bürgers, welche ihm durch das GG zugesichert sind, werden in bestimmten Fällen stark eingeschrenkt (z.B. Postgeheimniss, Ausgehverbot usw.). Darüberhinaus ist auch die gesetzgebung des Landes abgeändert. So gibt es dann z.B Schnellgerichtsbarkeit also Verkürzung von Gesetzgebungsverfahren.
Googel mal nach Genfer Konventionen, Haager Landkriegsabkommen und Notstandsverfassung der BRD. Du wirst sicher etwas brauchbares finden, wobei ich denke, das jeder der sich mit dem Thema Krieg auseinader setzt auch die Notstandverfassung kennen sollte..