Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!
04.11.2008 um 18:15Wer wollte hier eine sinnvolle Begründung?
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-O-20080408-KF01-A001.pdf
Für Beamte oder Angestellter im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland gilt in der Regel die Pflicht zum Tragen eines Dienstausweises, der genau die Person zeigt, die auch in der Behörde arbeitet. Und das sogar biometrisch.
Da auf Dienstausweisen keine Kopfbedeckung für Mann oder Frau zulässig ist, darf bei Ausweiskontrollen zweck Überprüfung der Identität und Biometrie auch kein Kopftuch getragen werden.
Wenn die Frau nun behauptet, sie müsse sändig ein Kopftuch tragen, das sie während des Dienstes aus religiösen Gründen nicht abnehmen dürfe, dann darf sie es auch nicht bei Ausweiskontrollen ( z.B beim Pförtner)abnehmen und ist daher für den Öffentlichen Dienst aus Sicherheitsgründen nicht tragbar.
Ist sie aber bereit, ihr Kopftuch nur zu Zwecken der identitätsüberprüfung abzunehmen, dann kann sie es genausogut ganz weglassen während der Dienstzeit. Dann nämlich wird sie unglaubwürdig.
Da sie aber bei ihrer Einstellung, bzw beim Amtseid geschworen hat, die Wahrheit zu sagen und keine Umstände, die zur Nichteinstellung oder späteren Ausschluss führen könnten zu verschweigen, hat sie ihre weitere Beamtenlaufbahn somit selbst bendet.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-O-20080408-KF01-A001.pdf
Für Beamte oder Angestellter im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland gilt in der Regel die Pflicht zum Tragen eines Dienstausweises, der genau die Person zeigt, die auch in der Behörde arbeitet. Und das sogar biometrisch.
Da auf Dienstausweisen keine Kopfbedeckung für Mann oder Frau zulässig ist, darf bei Ausweiskontrollen zweck Überprüfung der Identität und Biometrie auch kein Kopftuch getragen werden.
Wenn die Frau nun behauptet, sie müsse sändig ein Kopftuch tragen, das sie während des Dienstes aus religiösen Gründen nicht abnehmen dürfe, dann darf sie es auch nicht bei Ausweiskontrollen ( z.B beim Pförtner)abnehmen und ist daher für den Öffentlichen Dienst aus Sicherheitsgründen nicht tragbar.
Ist sie aber bereit, ihr Kopftuch nur zu Zwecken der identitätsüberprüfung abzunehmen, dann kann sie es genausogut ganz weglassen während der Dienstzeit. Dann nämlich wird sie unglaubwürdig.
Da sie aber bei ihrer Einstellung, bzw beim Amtseid geschworen hat, die Wahrheit zu sagen und keine Umstände, die zur Nichteinstellung oder späteren Ausschluss führen könnten zu verschweigen, hat sie ihre weitere Beamtenlaufbahn somit selbst bendet.