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Kopftuchverbot in Hessen ist rechtens!
10.12.2007 um 16:28Sechs der elf Richter stimmten für die Entscheidung, fünf gaben Sondervoten ab und bezeichneten das Gesetz in weiten Teilen als unvereinbar mit der Landesverfassung. Das hessische Verbot ist eines der bundesweit strengsten. Das Gesetz war 2004 mit den Stimmen der allein regierenden CDU beschlossen worden.
Es untersagt nicht nur Lehrern, sondern allen Beamten des Landes und der Kommunen, im Dienst Kleidungsstücke zu tragen, die das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung gefährden könnten. Bei der Entscheidung darüber sei die christlich-humanistische Tradition des Landes zu berücksichtigen. Das islamische Kopftuch wird dabei nicht ausdrücklich erwähnt. Landesanwältin Ute Sacksofsky hatte dennoch einen Verstoß gegen die Glaubensfreiheit, gegen das Recht auf freie Berufswahl und gegen die Gleichbehandlung von Mann und Frau gesehen und geklagt.
Landesinnenminister Volker Bouffier (CDU) nahm das Urteil als Bestätigung, die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte kritisierte es als einseitig. Landesanwältin Sacksofsky räumte trotz ihrer Niederlage Musliminnen gute Chancen ein, das Verbot vor Gericht anzufechten. Denn der Staatsgerichtshof hat lediglich den Gesetzestext geprüft - aber nicht entschieden, ob der islamische Schleier unter dessen Bestimmungen fällt.
Diese Auslegung sei Sache der Behörden und Fachgerichte, urteilte die Mehrheit. Vier Richter monierten dies in einem Sondervotum: Der Staatsgerichtshof dürfe sich seiner Aufgabe «nicht dadurch entziehen, dass er den Inhalt der ... Norm ins Abstrakte und Allgemeine verflüchtigt».
Die Mehrheit berief sich unter anderem auf die besondere Verpflichtung von Beamten zur Neutralität und zur politischen Mäßigung. Zudem müsse der Staat Beamte und Bedienstete schützen, die im Dienst nicht von Kollegen dem Einfluss religiöser Symbole ausgesetzt sein wollten. Praktische Anwendungen des Gesetzes hat es bisher kaum gegeben. Auf seiner Grundlage untersagte das Justizministerium einer Rechtsreferendarin, mit Kopftuch auf der Richterbank zu sitzen.
Wie findet Ihr die Entscheidung des Staatsgerichtshof?
Es untersagt nicht nur Lehrern, sondern allen Beamten des Landes und der Kommunen, im Dienst Kleidungsstücke zu tragen, die das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung gefährden könnten. Bei der Entscheidung darüber sei die christlich-humanistische Tradition des Landes zu berücksichtigen. Das islamische Kopftuch wird dabei nicht ausdrücklich erwähnt. Landesanwältin Ute Sacksofsky hatte dennoch einen Verstoß gegen die Glaubensfreiheit, gegen das Recht auf freie Berufswahl und gegen die Gleichbehandlung von Mann und Frau gesehen und geklagt.
Landesinnenminister Volker Bouffier (CDU) nahm das Urteil als Bestätigung, die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte kritisierte es als einseitig. Landesanwältin Sacksofsky räumte trotz ihrer Niederlage Musliminnen gute Chancen ein, das Verbot vor Gericht anzufechten. Denn der Staatsgerichtshof hat lediglich den Gesetzestext geprüft - aber nicht entschieden, ob der islamische Schleier unter dessen Bestimmungen fällt.
Diese Auslegung sei Sache der Behörden und Fachgerichte, urteilte die Mehrheit. Vier Richter monierten dies in einem Sondervotum: Der Staatsgerichtshof dürfe sich seiner Aufgabe «nicht dadurch entziehen, dass er den Inhalt der ... Norm ins Abstrakte und Allgemeine verflüchtigt».
Die Mehrheit berief sich unter anderem auf die besondere Verpflichtung von Beamten zur Neutralität und zur politischen Mäßigung. Zudem müsse der Staat Beamte und Bedienstete schützen, die im Dienst nicht von Kollegen dem Einfluss religiöser Symbole ausgesetzt sein wollten. Praktische Anwendungen des Gesetzes hat es bisher kaum gegeben. Auf seiner Grundlage untersagte das Justizministerium einer Rechtsreferendarin, mit Kopftuch auf der Richterbank zu sitzen.
Wie findet Ihr die Entscheidung des Staatsgerichtshof?