vento76 schrieb:Soweit ich das in meiner Jugend mitbekommen habe gibt es allerdings keine Kleidungsvorschriften für Lehrer. Da kommt schon mal der Naturwissenschaftenlehrer mit langen, fettigen Haaren, Holzclogs und Strickpullover zum Dienst und die Deutschlehrerin in der eng anliegenden Bikerkluft
Die Vorschriften gab es schon sehr lange nur war es bisher eigentlich nie nötig sie anzuwenden da es bisher keine herausfordernden Lehrer gab, die z.B. mit Holzkreuzen auf dem Kopf unterrichten wollten.
vento76 schrieb:Auch ein Kopftuch wäre da nichts anderes...niemand beschwert sich wenn die Lehrerin ein Kreuz oder eine Isis als Anhänger an der Halskette hat.
Das generelle Recht zur Beschwerde hat ebenso immer bestanden
vento76 schrieb:Deine Grossmutter hat warscheinlich selbst noch ein Kopftuch getragen, wenn auch nicht aus religiösen Gründen und keinen hat es damals gestört.
War seine Großmutter Lehrerin? Und wenn ab und an ein Tuch über dem Kopf hängt, hat auch niemand etwas einzuwenden aber es geht eben um die Glaubenshaube und nicht um ein modisches Accessoires
vento76 schrieb:Das Kopftuch behindert die Lehrerin ja nicht beim Ausüben ihrer Tätigkeit
Wenn ich, mein Kind, andere Eltern und andere Kinder aber nicht der ständigen religiösen Symbolik ausgesetzt sein wollen, dann fühlen wir uns durchaus gestört. Die Frage, ob es die Lehrerin bei der Ausübung ihrer Tätigkeit behindert ist bei dieser Problematik völlig egal