Hitler, in anderen Ländern eine "Ikone"
07.08.2009 um 19:43@ voidol
dort steht das:
"Ein inhaltlich unveränderter Neudruck von »Mein Kampf« kann – abgesehen von einer Urheberrechtsverletzung – insbesondere einen Verstoß gegen die Straftatbestände der §§ 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) StGB darstellen."
....und das hat weniger mit Urhenerrecht zu tun, oder?? Urheberrecht!, ein Witz mit dem sich sicher jeder abspeisen laesst...
Wie dem auch sei, ich habe einen ins Englische uebersetzten Originaltext von einem britischen Verlag. Wer sich interessiert, schickt mir Eure (alternative) Email-Adresse und ich antworte mit Anhang.
dort steht das:
"Ein inhaltlich unveränderter Neudruck von »Mein Kampf« kann – abgesehen von einer Urheberrechtsverletzung – insbesondere einen Verstoß gegen die Straftatbestände der §§ 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) StGB darstellen."
....und das hat weniger mit Urhenerrecht zu tun, oder?? Urheberrecht!, ein Witz mit dem sich sicher jeder abspeisen laesst...
Wie dem auch sei, ich habe einen ins Englische uebersetzten Originaltext von einem britischen Verlag. Wer sich interessiert, schickt mir Eure (alternative) Email-Adresse und ich antworte mit Anhang.