Obrien schrieb:Die Polizei hat die Möglichkeiten, dich auch bei deiner Weigerung zu identifizieren und meistens schafft di Polizei das auch. Ein Opfer vermeintlicher Polizeigewalt hat diese Möglichkeit nicht. Hat es eine Dienstnummer,kann es sich beschweren. Damit ist anonyme Polizeigewalt zumindest erschwert.
Nur, wenn sie Dich hat. Hat sie Dich nicht, wird es schwer.
Und beim Habhaftwerden heult halt immer einer rum von wegen Polizeigewalt.
Obrien schrieb:In den meisten demokratischen Staaten gibt es eine derartige Kennzeichnungspflicht und ein Anstieg ungerechtfertigter Anschuldigungen hat es nicht gegeben. Denn eine falsche Anschuldigung ist auch eine Straftat. Also wo ist dein Problem?
Ich habe keins. Ich habe nur gesagt, dass das allenfalls für Großeinsätze diskutabel wird. Für den normalen Dienst stellt sich die Frage nicht, da kriegt man IMMER raus, wer einem gegenüberstand.
Obrien schrieb:Das hilft dir nicht weiter, wenn du gar nicht weisst, wessen bericht aus dem Schrank geholt werden soll und es ist nicht der Bericht irgendeines objektiven chronisten, der alles aufschreibt. Es muss nämlich nicht jeder Polizist bei einer Demo einen Bericht schreiben,sondern die Einsatzführer...also kein Grund gleich ausfallend zu werden, nur weil du den Sachverhalt nicht ganz im Zusammenhang erkennst ;)
Ich erkenne den Zusammenhang. Das Problem ist, dass Du alles grundsätzlich auf die Großeinsätze beziehst, ich aber von der Polizei in ihrer Gesamtheit rede. Wenn Du aufmerksam liest, wirst Du in irgendeinem meiner vorangegangenen Post den Satz "Das ist allenfalls für Großeinsätze diskutabel" lesen können....also kein Grund überheblich zu werden, nur weil Du den Post nicht in seiner Gänze zur Kenntnis genommen hast
;)Und doch - wenn Du "behandelt" wurdest, geht aus dem Bericht MINDESTENS die Dich behandelnden Leute hervor, selbst wenn es ein Bericht von einem Einsatzführer ist. Wenn Du natürlich nur mal weggeschubst wurdest, wird das kaum zum Vorgang. Ist auch irgendwo klar, dazu ist so ein Einsatz doch zu groß.
Obrien schrieb:Es geht darum festzustellen, welcher Beamter jemandem unverdient auf die Mütz' gehauen hat. Was ist daran jetzt verkehrt? Bisher hat mir das niemand schlüssig erläutern können. Stattdessen kam das Argument, das sich auch Demosntranten auszuweisen haben...das sie das müssen und wenn sie zu Identitätsfeststellung in Gewahrsam genommen werden, auch wenig Möglichkeiten haben dem zu entgehen,macht deine Argumentation hinfällig.
Schau - niemand hat was dagegen, über eine Kennzeichnung bei Großeinsätzen zu diskutieren.
Hier ging es - bis zu Deinem Erscheinen - um einen Vorfall aus dem ganz normalen Streifendienst. Der Mann ist ja bekannt, also stellt sich die Frage eigentlich gar nicht.
Und den Demonstrant - ja Du kannst die Identität feststellen, WENN Du ihn hast. Meistens stehen die aber irgendwo in der Meute und werfen irgendwelches Zeugs.
DANN musst Du ihn kriegen. Dazu musst Du halt durch die Meute und da meinen dann viele, sie hätten das Recht einfach mal dumm rum zu stehen und zu pöbeln und eben keinen Platz zu machen. Also musst Du Dir Platz schaffen.
Und was sagen die Leute, die Du dann zur Seite schiebst dann? Genau: "POLIZEIGEWALT".
DAS ist das Problem bei Großeinsätzen. Ich bin absolut dafür, dass JEDER für sein Handeln einstehen muss. Allerdings glaubt heute jeder, man könne Anordnungen der Polizei einfach mal so ignorieren, weil man meint seine Rechte zu kennen und von Pflichten gar nix hören will. Und dann ist es eben nichts so, dass man "nix mehr gemacht hat".
Vom Grundsatz her bin ich -bei Großeinsätzen- ganz bei Dir. Nur ist das
a) nicht alles was die Polizei macht und es ging um die normale Streife und
b) halt nur eine Seite der Medaille. Man muss auch mal bedenken, was das in der Folge auslöst.
Elite1909 schrieb:Hier mal ein Zitat aus einem BVB Forum : "Habe übrigens letztens mal mit einem befreundeten Anwalt gesprochen. Strafrechler. Der meinte, dass er seinen Mandanten, wenn sie Opfer von Polizeigewalt wurde immer davon abrät Anzeige zu erstatten. Der Grund: Es gibt immer Gegenanzeigen und die Richter glauben fast immer der Polizei. Deswegen sagt er, dass das für die Mandanten ein Bumerang wird. "
Weißt Du, MEIST löst sich auch die Angabe des angeblichen Opfers halt schon in Wohlgefallen auf.
Ich kenne zB nicht wenige Fälle, wo Anzeigen erstattet wurden und hinterher rauskam, dass die Polizei MEHRFACH die Menge aufgefordert hat zu gehen.
Und da sollte man sich keine falschen Vorstellungen machen. Das ist nicht irgendeine nette Bitte von irgendeinem Grüßaugust, die man mal eben ignorieren kann, sondern verwaltungsrechtlich eine Anordnung, die rechtswirksam ist und nötigenfalls mit Zwang durchsetzbar ist.
Ignoriert man die, wird mit Zwang geräumt. Und dass das bei einer Menge nicht immer mit Samthandschuhe geht, sollte auch klar sein.
Also kurz - die Jungs haben ganz legal auf die Fresse gekriegt. Deswegen ist ihre Anzeige hinten runtergefallen.
Dummerweise stand dann die Anzeige im Raum. Jetzt machen die Polizisten nicht aus Boshaftigkeit eine "Gegenanzeige", sondern da das ganze aktenkundig ist, MÜSSEN sie durch den Amtsermittlungszwang auch gegen die Leute ermitteln. Wegen Widerstandes.
Joah....und was glaubst Du, was da rechtlich passiert? Dadurch, dass die "ganz legal auf die Fresse bekommen" haben, war ihre Abwehr keine Notwehr mehr sondern ein Widerstand. Strafbar nach § 113 StGB. Also gab´s vom Richter nochmal eins auf die Mütze.
Deswegen sollte man, wenn der Mann mt dem Megaphon irgendwas von "Verlassen Sie den Platz oder wir sind gezwungen zu räumen!" bedenken, dass man 2 Möglichkeiten hat.
1.) Gehen und woanders weiterdemonstrieren oder
2.) Den starken Maxe machen und dann was abkriegen. Dann aber bitte hinterher auch noch der starke Maxe sein und nicht rumjammern, wie Klein-Frieda.