Abahatschi schrieb:Und wenn man sie auswertet weil man Vorgang A untersucht und man sieht Vorgang B auch?
Du darfst nicht vergessen, zB bei einer Hausdurchsuchung wegen Hasch werden illegale Waffen und Kinderpornos auch mit genommen.
Das kann soweit geregelt werden, dass mit den Videos nur der Tat betreffende Dinge ausgewertet werden dürfen.
Sollte also kurz vor einem Einsatz, etwas aufgenommen worden sein, oder vielleicht auch Stunden davor, dann ist das schlicht nicht Gegenstand der Ermittlungen.
Und wenn es um ein Auge zudrücken geht, dann ist das eh nicht schlimm, da Polizeibeamte bei bestimmten Dingen eben einen Spielraum haben. Und da sind auch mündliche Verwarnungen ok und angemessen.
Bei schlimmeren Dingen wie Straftaten, wäre es ja dann sogar von Vorteil, wenn Polizisten nicht einfach wegschauen würden, oder?