Tussinelda
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2011
dabei seit 2011
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Abahatschi schrieb:Was war denn der Grund für die Frage - was ist vor was ist vorher vorgefallen?Das kannst du hier nachlesen.
War der SEK Einsatz gegen ihn?
Der eigentliche Vorfall ereignete sich am 10. September 2019 am Rande eines SEK-Einsatzes. Die Polizei stellte einen mutmaßlichen Sexualstraftäter in einem leerstehenden Gebäude in Treuenbrietzen (Potsdam-Mittelmark).Quelle: https://www.tag24.de/berlin/polizeigewalt-gegen-fotograf-beamte-deckten-sich-gegenseitig-zur-vertuschung-1636331
Während er seiner Arbeit nachging, geriet er mit dem Polizeibeamten, der die Absperrung bewachte, in einen Streit. Dieser ließ ihn, laut Aussage Stähles, die ganze Zeit über spüren, dort unerwünscht zu sein und baute sich auch mehrfach direkt vor seiner Kamera auf.
In dem Video, das TAG24 zur Ansicht vorlag, ist zu hören, dass Stähle den Polizisten nach Namen und Dienstnummer fragt, um eine Beschwerde gegen ihn einzureichen. Auf die erste Anfrage erwidert der Polizist, dass ihn das nichts angehe. Was auf eine weitere Nachfrage folgt, ist unfassbar.
Das Videobild beginnt plötzlich zu wackeln und man hört den Polizisten schreien: "Sag mal rede ich kein Deutsch oder was. Ich lasse mich hier nicht beleidigen." Von einer Beleidigung ist jedoch zuvor nichts zu hören gewesen.
Nach der Sichtung des Videos rief das Gericht den Polizisten erneut als Zeugen auf. Dieser blieb jedoch auch nach der Konfrontation mit dem neuen Beweismaterial bei seiner Aussage und bestritt, die im Hintergrund zu hörende Stimme zu sein.
Auch der zweite Polizist, der seinem Kollegen ein Alibi verschaffen wollte, blieb zunächst bei seiner Aussage, auch nachdem durch das Video eindeutig sichtbar gewesen ist, dass er eine Falschaussage tätigt.
Als Anwalt Wendt seine Zeugenbefragung intensivierte, brach der Beamte im Zeugenstand plötzlich ohnmächtig zusammen und musste schließlich von einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden.
Abahatschi schrieb:Zu einem früheren Zeitpunkt habe sein Mandant das Bildmaterial nicht zeigen wollen, da es Bedenken gegeben habe, dass die Polizisten ihre Aussagen anhand des Videos ändern oder anpassen, sagte der Anwalt des Fotografen, Sebastian Wendt, der Deutschen Presse-Agentur.Ja, der Fotograf hatte einen guten Anwalt. @Tussinelda Mein Fehler.
Tussinelda schrieb:das wurde doch hier schon längst gepostet.Das ist mir total scheißegal, ich schreibe dazu so oft ich will.
Tussinelda schrieb:Was genau wirfst Du dem Fotografen denn vor? Aufgedeckt zu haben, dass es Polizisten gibt, die sich gegenseitig decken und vor Gericht lügen?Ich kann es Dir nicht erklären wenn Du es nicht verstehst (bzw. willst) - es geht nicht um die nachgewiesene Lüge der Polizisten sondern um die Methode.
Tussinelda schrieb:wie willste denn sonst nachweisen, dass es Polizisten gibt, die sich decken und lügen?Ok, Du verstehst es nicht.
Tussinelda schrieb:U, Illegales habe ich Dich mit keinem Wort gebeten oder Dich dazu aufgefordert. Das ist eine Frechheit, so etwas zu behaupten.Ja, total! Du hast mich gefragt, daher ist vollkommen in Ordnung dass ich beantworte was ich verstanden habe!
Tussinelda schrieb:wie willste denn sonst nachweisen, dass es Polizisten gibt, die sich decken und lügen?Du sugeriest das es nicht anders geht und möchtest von mir wissen wie ich das machen würde.
Abahatschi schrieb:Ermitteln, Beweise sammeln und dann eine Klage einreichen in der steht "Polizist x y hat da und da gelogen".Das ist meine Antwort...Du kannst es machen wie Du willst.
Tussinelda schrieb:Weißt Du da mehr? Dann teile das doch bitte mit. danke.Ich bin gespannt. @Abahatschi
Abahatschi schrieb:Du sugeriest das es nicht anders geht und möchtest von mir wissen wie ich das machen würde.nein, das suggeriert es nicht, ich wüßte nur nicht wie, aber dachte, Du hättest vielleicht eine Idee. Durch ermitteln wird nur eben nicht immer aufgedeckt, dass jemand lügt oder jemand gedeckt wird. Denn wäre das Video gleich eingerecht worden, hätten die Aussagen ja angepasst werden können und genau das sollte ja verhindert werden. Und noch einmal, Du behauptest einfach frech, es sei illegal....nur wurde weder der Anwalt noch der Mandant gerügt, angezeigt, verurteilt oder sonst etwas, außer Du wüßtest da mehr. Im Gegenteil, es kam zu einem Freispruch für den Angeklagten und es wurde ein Disziplinarverfahren gegen 2 Beamte eingeleitet. Hm.
Abahatschi schrieb:Was war denn der Grund für die FrageFür die Frage nach Dienstnummer und Ausweis braucht es keinen Grund, das kann man jederzeit verlangen.
EinElch schrieb:Für die Frage nach Dienstnummer und Ausweis braucht es keinen Grund, das kann man jederzeit verlangen.Und ohne Grund muss sie nicht beantwortet werden.
Abahatschi schrieb:Ich wünsche nicht mal Dir einen Prozeß in einem System wo Du als Erstes strafbewährt Dich äußern muss und danach die Beweise der Anklage präsentiert werden.Es ist in unserem Strafrechtssystem nicht üblich und nicht zugelassen, dass Beweismittel vor Gericht präsentiert werden?
Abahatschi schrieb:Und ohne Grund muss sie nicht beantwortet werden.Der Aufforderung nach Vorzeigen des Dienstausweises muss ein Polizist Folge leisten.
EinElch schrieb:Der Aufforderung nach Vorzeigen des Dienstausweises muss ein Polizist Folge leisten.https://www.komm-zur-bundespolizei.de/blog/polizeimythen-irrtuemern-auf-der-spur (Archiv-Version vom 17.09.2021)
Bundespolizisten müssen mir auf Verlangen ihren Dienstausweis zeigen.Halten wir fest, nicht ohne Grund, nicht einem Unbeteiligten, nicht sofort.
Treffen Bundespolizisten eine Maßnahme gegen jemanden, darf der/die Betroffene die Dienstausweise verlangen und die Beamten müssen diese in der Regel vorzeigen – ja. Allerdings bestimmen die Beamten, wann dafür der beste Zeitpunkt ist. Und das ist eher am Ende einer Maßnahme. Polizisten sind nicht verpflichtet, während einer Kontrolle oder Rangelei den Dienstausweis zu zeigen. Nur der/die Betroffene bekommt die Dienstnummer oder den Ausweis zu Gesicht, Umstehende, Passanten oder Begleiter nicht. Allerdings: Beamte in Zivil, die eine polizeiliche Maßnahme durchführen, geben sich vorab mit dem Dienstausweis als Polizisten zu erkennen.