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Polizeigewalt in Deutschland

6.825 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Willkür, Bürgerpflicht, Machtmissbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeigewalt in Deutschland

27.09.2020 um 12:30
@Abahatschi
@EinElch

Das ist auch für die Polizeien in Deutschland unterschiedlich geregelt.

In Niedersachsen beispielsweise müssen sich uniformierte Beamte überhaupt nicht ausweisen, sondern ggf. ihren Namen nennen, aber auch nicht jeder Person zu jeder Zeit. Eine Dienst Nummer gibt es überhaupt nicht hier. Die Uniform reicht als Legitimation für das Ergreifen Polizeilicher Maßnahmen. (natürlich unter Vorliegen der gesetzlichen Grundlagen)

Zivilbeamte müssen sich vor dem Ergreifen von Maßnahmen ausweisen.


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Polizeigewalt in Deutschland

27.09.2020 um 12:30
@Abahatschi

Als ob eine Nachfrage diese Reaktion rechtfertigen würde. Der Polizist hat mutmaßlich schon von Anfang an mit einer Lüge diese ganze vermeintliche Straftat ausgelöst. Einfach mal ganz laut schreien er hätte ihn beleidigt, nur um einen widerrechtlichen Angriff zu rechtfertigen ist ein ganz mieses Spiel. Und ab da war dem Fotografen doch wohl sicher, wohin der Weg führt. Es war völlig richtig mit den Beweisen bis zur Gerichtsverhandlung zu warten.
Denn es kam wohl wie er es vermutet hat. Zum Glück wurde es diesmal bewiesen.


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Polizeigewalt in Deutschland

27.09.2020 um 12:36
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Beweise hält eine Seite immer bis zum Gerichtsverfahren zurück. Wenn die andere Seite bis dahin falsch ausgesagt hat, ist das nicht die Schuld der anderen Seite
Das ist pauschal, nur pauschal, auch nicht richtig.

Man muss es nicht immer erst auf eine Anklagerhebung und dann auf einen Prozess ankommen lassen bzw. diesen provozieren, in dem man nichts tut und zurückhält. Spreche jetzt nur von der Beschuldigtenseite einschließlich des zuständigen Verteidigers.

Am Ende entscheidet natürlich immer noch der Einzelfall, was denn letztendlich die richtige Vorgehensweise für den Beschuldigten ist. Natürlich kann sich auch ein Beschuldigter erst mal zurücklehnen und zu den Vorwürfen schweigen und von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Ebenso wie er Aussagen kann, wenn er möchte.
Blöd in meinen Augen wäre es aber als Beschuldigter auszusagen und das, was man aussagt, nicht zu belegen bzw. mit Fakten zu untermauern, obwohl man das könnte.

Weiß man allerdings, dass man das nicht kann, dann sollte man natürlich erst recht reiflich überlegen, was man aussagt oder ob man überhaupt aussagen möchte. Dann ist es oftmals wirklich besser erst mal von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und die Ankläger machen zu lassen, denn letztendlich liegt in einem Strafverfahren die Beweislast immer noch auf Seiten des Anklägers
1) 1Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. 2Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen. 3Möchte der Beschuldigte vor seiner Vernehmung einen Verteidiger befragen, sind ihm Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihm erleichtern, einen Verteidiger zu kontaktieren. 4Auf bestehende anwaltliche Notdienste ist dabei hinzuweisen. 5Er ist ferner darüber zu belehren, daß er zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen und unter den Voraussetzungen des § 140 die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und des § 142 Absatz 1 beantragen kann; zu Letzterem ist er dabei auf die Kostenfolge des § 465 hinzuweisen. 6In geeigneten Fällen soll der Beschuldigte auch darauf, dass er sich schriftlich äußern kann, sowie auf die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs hingewiesen werden.
[u](2) Die Vernehmung soll dem Beschuldigten Gelegenheit geben, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.
[/u]
Quelle: https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://dejure.org/gesetze/StPO/136.html&ved=2ahUKEwi1hrf0jYnsAhXHjKQKHRanCxQQFjACegQIBhAB&usg=AOvVaw1AAyWWf6S90AVkRq6aapUJ&cshid=1601202460617


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27.09.2020 um 12:43
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Die Uniform reicht als Legitimation für das Ergreifen Polizeilicher Maßnahmen.
Ich bin Niedersachse und war der Meinung, das sei geändert worden.
Bin für die Zeitung mal alte Meldungen durchgegangen, wo eine Körperverletzung nachträglich nicht mehr zuzuordnen war, weil sich die Polizisten damals nur durch Uniform ausweisen mussten (war in den 70ern). Der Spleen meines Artikels war halt, dass das damals so war, heute aber nicht mehr.
Aber mag sein, dass du Recht hast.


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Polizeigewalt in Deutschland

27.09.2020 um 13:00
Ich verstehe die Vorgehensweise des Verteidigers in diesem hier gerade besprochenen Fall nicht, aber ich bin auch nur ein doofer Laie, der von juristischer Verteidigungstaktik keine Ahnung hat.

Aber bitte, was hat es für einen Sinn einen Prozess zu provozieren, wenn man diesen auch verhindern könnte und zwar in dem man möglichst zeitnah noch während des Ermittlungsverfahrens entlastende Punkte vorbringt, u.a. Videoaufzeichnungen, um sich der Vorwürfe frei zu machen bzw. um den eigenen Mandanten aus der Schusslinie zu kriegen?

Dann wäre doch schon viel früher klar gewesen, dass die Polizisten den Sachverhalt anders dargestellt, sie sogar gelogen haben oder stehe ich irgendwo auf dem Schlauch?


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Polizeigewalt in Deutschland

27.09.2020 um 13:08
@rhapsody3004
Eventuell weil man polizeifeindlich ist und das Verfahren abwarten will, wenn die Beamten vor Gericht Aussagen dann ist das direkt eine Straftat, wenn sie ihre Aussage vor dem Verfahren ändern ist das Risiko nicht so groß.

Da gibt es zwar immer noch die Verfolgung unschuldiger und ggf Strafvereitelung etc. aber das must du ja erstmal subjektiv nachweisen.

Bei der Falsch Aussage geht der Nachweis evtl leichter. Und man hat mehr Öffentlichkeit.


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Polizeigewalt in Deutschland

27.09.2020 um 13:12
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Eventuell weil man polizeifeindlich ist und das Verfahren abwarten will, wenn die Beamten vor Gericht Aussagen dann ist das direkt eine Straftat, wenn sie ihre Aussage vor dem Verfahren ändern ist das Risiko nicht so groß.

Da gibt es zwar immer noch die Verfolgung unschuldiger und ggf Strafvereitelung etc. aber das must du ja erstmal subjektiv nachweisen.

Bei der Falsch Aussage geht der Nachweis evtl leichter. Und man hat mehr Öffentlichkeit
Aha, jetzt verstehe ich glaube ich.
Man wollte hier gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen und die Polizisten nicht nur mit KV im Amt davonkommen lassen, sondern hat man von Verteidigerseite regelrecht provoziert, dass sie definitiv auch noch für mehr als nur die KV an den juristischen Pranger gestellt werden.

Ich glaube ich persönlich hätte erst mal nur ausschließlich meinen Mandaten im Sinn und hätte mit Entlastendem nicht so lange gewartet. Hätte ihn so früh wie möglich aus der Schusslinie bringen wollen, erst recht wenn mir dies mit Beweisen auch sofort möglich gewesen wäre.


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27.09.2020 um 13:16
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich glaube ich persönlich hätte erst mal nur ausschließlich meinen Mandaten im Sinn und hätte mit Entlastendem nicht so lange gewartet. Hätte ihn so früh wie möglich aus der Schusslinie bringen wollen, erst recht wenn mir dies mit Beweisen auch sofort möglich ist.
der Anwalt kann das gar nicht ohne Zustimmung des Mandanten. Der Mandant hatte das Video....nicht der Anwalt....also wird besprochen, wie man vorgeht und da hat der Anwalt sich nach seinem Mandanten zu richten.


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Polizeigewalt in Deutschland

27.09.2020 um 13:22
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:der Anwalt kann das gar nicht ohne Zustimmung des Mandanten. Der Mandant hatte das Video....nicht der Anwalt....also wird besprochen, wie man vorgeht und da hat der Anwalt sich nach seinem Mandanten zu richten.
Das ist mir auch klar. Deswegen hätte ich dem Fotografen das auch ausgerdet bzw. davon abgeraten. Zumindest versucht hätte ich es. Aber bitte, wenn es ein Mandant so haben will und sich tatsächlich erst mal anklagen lassen will, obwohl man eine Anklagerhebung auch hätte abwenden könne- dann soll das der Mandant so haben. Kunde ist schließlich König. Kundenwünsche sollen natürlich berücksichtigt werden.


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27.09.2020 um 13:38
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich glaube ich persönlich hätte erst mal nur ausschließlich meinen Mandaten im Sinn und hätte mit Entlastendem nicht so lange gewartet. Hätte ihn so früh wie möglich aus der Schusslinie bringen wollen, erst recht wenn mir dies mit Beweisen auch sofort möglich gewesen wäre.
Dann hätten sie(die Polizisten) die Videoaufzeichnungen gehabt um sich abzusprechen, an welcher Stelle sie glaubhaft machen können, wo der angeklagte Fotograf eine Handlung tätigte, die ein derartiges Eingreifen rechtfertigen würde.
Genau dies wollte man verhindern. Am Ende wäre der Fotograf dann noch verurteilt worden, weil zwei Polizisten glaubhaft erklärten was so nicht vorgefallen ist.(also durch eine Lüge)
Das alles diente dem Schutz des Angeklagten, damit eben keine Absprache der beteilligten Polizisten erfolgen konnte. Also eine Absprache gab es ja trotzdem, aber wie man sieht die für die beteilligten Beamten, die falsche.
Zeigt ein schönes Bild wie sowas ablaufen kann und wie Opfer von Polizeigewalt zum Täter gemacht werden, während die wirklichen Täter mit einer Einstellung des Verfahren rechnen können.


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Polizeigewalt in Deutschland

27.09.2020 um 13:42
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Eventuell weil man polizeifeindlich ist und das Verfahren abwarten will, wenn die Beamten vor Gericht Aussagen dann ist das direkt eine Straftat, wenn sie ihre Aussage vor dem Verfahren ändern ist das Risiko nicht so groß.

Da gibt es zwar immer noch die Verfolgung unschuldiger und ggf Strafvereitelung etc. aber das must du ja erstmal subjektiv nachweisen.

Bei der Falsch Aussage geht der Nachweis evtl leichter. Und man hat mehr Öffentlichkeit
Man muss nicht erst bei Gericht aussagen, um sich wegen einer Falschaussage direkt strafbar zu machen. Eine Straftat als Zeuge kann man auch schon während eines Ermittlungsverfahrens begehen, in dem man als Zeuge falyn

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html&ved=2ahUKEwiig43OnYnsAhVGDOwKHbBHDgoQFjALegQICRAB&usg=AOvVaw3qdaKQ9jpb7yxOtG5ZViYW&cshid=1601206136869


Aber vermutlich hatte der Fotograf Angst, dass die alle zusammenhalten und irgendetwas hätten verschwinden lassen und/oder manipulieren können, sodass es dann natürlich nicht mehr so leicht gewesen wäre eine Falschaussage von Polizisten zu beweisen.

Und vor Gericht falsch aussagen, unter Eid, bringt auch noch mehr

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://dejure.org/gesetze/StGB/154.html&ved=2ahUKEwin747Wn4nsAhXHC-wKHeTFCKQQFjAWegQIARAB&usg=AOvVaw24zmTca4qT1yP_yDgX_sF1&cshid=1601206676664


Der Fotograf wollte es wirklich wissen und hundertprozentig sicher gehen, dass die Polizisten gleich wegen mehrerer Straftatbestände zur Verantwortung gezogen werden. So kann man es natürlich machen.



Bone02943;
Das leuchtet auch ein.


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Polizeigewalt in Deutschland

27.09.2020 um 14:05
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Frage? Du willst von mir eine Bestätigung für Illegales, das wird es nicht geben.
Ermitteln, Beweise sammeln und dann eine Klage einreichen in der steht "Polizist x y hat da und da gelogen".
Ich dachte das sei allgemein bekannt.
Wo steht den in der Strafprozessordnung das man Aussagen eines Angeklagten mittels Beweisen nicht widerlegen darf?


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27.09.2020 um 14:06
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Dann hätten sie(die Polizisten) die Videoaufzeichnungen gehabt um sich abzusprechen, an welcher Stelle sie glaubhaft machen können, wo der angeklagte Fotograf eine Handlung tätigte, die ein derartiges Eingreifen rechtfertigen würde.
Wie gesagt, das leuchtet jetzt glaube ich ein.

Das Video belegt zwar eindeutig, dass keine vorangegangene Beleidigung seitens des Fotografen erfolgt ist, aber die Polizisten hätten sich dann im Vorfeld etwas anderes ausdenken können und dann wäre die Gefahr groß gewesen, dass man den Polizisten mehr Glauben schenken könnte, weil dieses Andere auf dem Video vielleicht nicht mehr so einfach zu widerlegen bzw. nicht mehr so eindeutig gewesen wäre, wie eine nicht ausgesprochene Beleidigung.

So blieben die Polizisten bei ihren Aussagen und pochten auf die Beleidigung, die aber Dank Video nicht zu hören ist. Und spontan dann vor Gericht noch auf etwas anderes umschwenken, wäre mehr als unglaubwürdig gewesen und eine Absprache unter den Polizisten wäre auch nicht mehr möglich gewesen, sodass alle auf das Gleiche hätten spontan umschwenken können.


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27.09.2020 um 14:09
@rhapsody3004

Genau das ist meiner Meinung nach der Gedankengang gewesen.
Dass dabei evtl. auch etwas aufgedeckt werden könnte, will ich als weiteren Grund nicht unbedingt abstreiten, aber aus Sicht eines Opfers von Polizeigewalt macht ein solches Verhalten absolut Sinn.


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27.09.2020 um 14:23
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber vermutlich hatte der Fotograf Angst, dass die alle zusammenhalten und irgendetwas hätten verschwinden lassen und/oder manipulieren können, sodass es dann natürlich nicht mehr so leicht gewesen wäre eine Falschaussage von Polizisten zu beweisen.
der Fotograf hätte von dem Video eine Kopie machen können, also die Polizei könnte nichts manipulieren.

Alle anderen Gedanken dazu leuchten auch mir ein.


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Polizeigewalt in Deutschland

27.09.2020 um 14:25
@Bone02943

Trotzdem frage ich mich gerade, wenn mir mal von meiner Vorgehensweise ausgehen und deine beschriebenen Folgen wären eingetreten und die Polizisten hätten dadurch noch im laufenden Ermittlungsverfahren die Chance gehabt sich noch abzusprechen und ihre Aussagen anzupassen bzw. zu ändern - wie glaubwürdig das gewesen wäre, wenn zuerst von allen Polizisten der Sachverhalt anders dargestellt, also etwas anderes ausgesagt wurde?

Die erste Aussage ist ja getätigt worden.

Das Ändern hätten sie aber verdammt gut begründen müssen, warum sie plötzlich, nur weil Beweismaterial aufgetaucht ist, was den Fotografen entlastet, ihre Aussagen wieder ändern oder wie siehst du das?


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Polizeigewalt in Deutschland

27.09.2020 um 14:30
kann mir jemand eine kleine Zusammenfassung geben? ich habe die letzten Seiten überflogen, aber bin trotzdem verwirrt. Soweit ich den verlinkten Artikel verstanden habe, soll ein Fotograf bei einer Demo nach dem Auasweis eines Polizisten gefragt haben, daraufhin geschubst worden sein, woraufin er hinfiel. wobei der Polizist von seinen Kollegen gedeckt wurde, die später gesag haben, der Fotograf sei von alleine hingefallen.
Dann soll der Fotograf angezeigt worden sein (warum?), aber der hat dann seinerseits den Polizisten angezeigt weil er mit seiner Kamera aufgenommen hat, dass er geschubst wurde.
was zhat
Zitat von OptimistOptimist schrieb:der Fotograf hätte von dem Video eine Kopie machen können, also die Polizei könnte nichts manipulieren.
zu bedeuten? Was wurde manipuliert? Die Polizei hat ggf das Video so manipuliert dass da was anderes oder gar nichts drauf zu sehen ist? Ich stehe gerade etwas auf dem Schlacuch.


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Polizeigewalt in Deutschland

27.09.2020 um 14:33
Zitat von OptimistOptimist schrieb:der Fotograf hätte von dem Video eine Kopie machen können, also die Polizei könnte nichts manipulieren.
Zitat von TexaslightingTexaslighting schrieb:zu bedeuten? Was wurde manipuliert?
ich verstehe deinen gesamten Einwand nicht - sicher irgendwo ein Missverständnis?

Was ich meinte: Die Polizei könnte zwar ein Video manipulieren, aber da wären die doch blöd, wenn sie es täten. Denn die wüssten doch, dass man sich eine Kopie machen kann


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Polizeigewalt in Deutschland

27.09.2020 um 14:34
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das Ändern hätten sie aber verdammt gut begründen müssen, warum sie plötzlich, nur weil Beweismaterial aufgetaucht ist, was den Fotografen entlastet, ihre Aussagen wieder ändern oder wie siehst du das?
Das würde ganz darauf ankommen wann dieses Video als Beweis eingegangen wäre.
Wäre dieses Video von Anfang an bekannt, dann gäbe es keine andere Aussage, außer eine auf das Video abgesprochene.
Desweiteren weiß ich nicht, wie schnell getätigte Aussagen auch nachträglich verändert werden können. Denn so lange diese noch nicht bei der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung bzw. dem Gericht vorliegen... ;)


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Polizeigewalt in Deutschland

27.09.2020 um 14:34
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Was ich meinte: Die Polizei könnte zwar ein Video manipulieren, aber da wären die doch blöd, wenn sie es täten. Denn die wüssten doch, dass man sich eine Kopie machen kann
Kein Mensch befürchtet, dass die Polizei das Video manipuliert, es ging darum ob sie sich so absprechen, dass ihre Aussagen immer noch "unschuldig" lauten, aber eben zum Video passen. Sie müssten ja z.B. nur behaupten, er habe sie erst angegriffen, dann zu filmen angefangen als sie ihn abgewehrt hatten.


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