tudirnix schrieb:Sagst du das auch dem Koch, der auf dem Weg zur Arbeit war?
Das ändert nichts an meiner Aussage.
Ich glaub fast, es kommt so rüber, als wenn ich dies gut heiße.
Meine Aussage war lediglich, das es in einem Pulk, z. B. Demo, auch Unschuldige treffen kann, was bedauerlich ist, aber nicht abzuändern.
Bone02943 schrieb:Und selbst wenn es einen Anlass gibt, für die Polizei in irgend einer Form tätig zu werden, so dürfen sich Beamte im Dienst nicht alles erlauben.
Sehe ich auch so, sie müssen sich im Rahmen der erlaubten Vorschriften bewegen u. ich denke, die Meisten machen das auch.
Bone02943 schrieb:Das heißt selbst wenn jemand in einer Eisdiele laut wird, dann hat auch die Polizei kein Recht eine solche Person zu misshandeln, zu beleidigen oder anderweitig zu demütigen.
Absolut nicht, doch wann und wie oft kommt das vor..
Ist sicher nicht an der Tagesordnung.
Bone02943 schrieb:Wenn der Polizist sein Leben schützen muss, dann reden wir nicht mehr über rechtswidriger Polizeigewalt. Dann ist auch der Gebrauch von möglicherweise tödlichen Mitteln rechtlich gegeben, zum Beispiel der Einsatz von Schusswaffen. Natürlich muss dann überprüft werden, ob die Gefahrenlage so auch bestanden hat.
Gefahr wird individuell anders empfunden oder eingeschätzt.
Wenn man sowieso was gegen die Polizei hat oder hätte, ist es auch auslegbar u. wird gegen ihn verwendet.
Alles lässt sich nicht immer 100%ig überprüfen, ob der Beamte sich ernsthaft bedroht gefühlt hat oder überreagiert.
Bone02943 schrieb:Was verstehst du daran nicht, dass es völlig egal ist an welchem Ort jemand Opfer von rechtswidriger Polizeigewalt wird? Rechtswidrigt heißt nicht erlaubt, es bedeutet eine Straftat. Es ist einfach nicht die Schuld, z.B. eines Stadionbesuchers, wenn dieser unrechtmäßig durch Polizeibeamte verletzt wird. Vorallem dann nicht, wenn er nur zufällig auf seinem Platz in dem Bereich ist, wo er laut Aufdruck der Eintritskarte auch sein muss.
Das selbe gilt auch auf der Straße. Wenn an einer Bushaltestelle jemand randaliert und du wartest daneben auf den Bus, dann dürfen Polizeibeamte auch nicht auf dich einprügeln oder dich mit Reizgas vollsprühen.
Für mich ist es wichtig, ob, die Gewalt vorsätzlich, also mit voller Absicht, willkürlich stattfand, fahrlässig gehandelt wurde, ob sie nötig war.
Und ob es verhinderbar gewesen wäre, das es Unschuldige trifft.
Da es sich hier meist um Ausnahmesituationen handeln dürfte, kann der Polizist wahrscheinlich selten dafür bestraft werden.
Es kommt jedoch, wie immer, auf den Fall an.
Bone02943 schrieb:Wenn an einer Bushaltestelle jemand randaliert und du wartest daneben auf den Bus, dann dürfen Polizeibeamte auch nicht auf dich einprügeln oder dich mit Reizgas vollsprühen.
Das ist absolut klar. Gibt jedoch auch Situationen, die nicht eindeutig sind.
Bone02943 schrieb:das sagt man so, am Stammtisch warscheinlich sehr oft. Unser Rechtssystem aber ist da zum Glück etwas besser aufgestellt.
Wenn ich z. B. unwissend einen gefährlichen Terroristen beherberge u. die Polizei auf das Haus schießt, die Tür eintritt oder was weiß ich, kann es mich auch treffen.