@TussineldaIch hab mir mal das Textdokument zu diesem Feature angeschaut und muss
@Bruderchorge da insofern recht geben, als dass es erstmal ein Indiz für schlampige Ermittlungen ist, nicht aber für Polizeigewalt.
Es fällt nämlich von den genannten Zeugen nicht die Aussage „Er hatte kein Messer“, sondern es wird immer formuliert „Ich habe kein Messer gesehen“. Insbesondere sagt der eine Zeuge „Ich kann nicht sagen, ja oder nein. Ich hab keines gesehen.“
Natürlich wirft das Fragen auf. Wenn er ein Messer hatte, wo ist das gelandet? Muss es nicht sichergestellt worden sein?
Insbesondere sagen die Zeugen da nicht viel zur Gesamtsituation. Es dreht sich nur um die Frage, hatte er objektiv ein Messer oder nicht. Die Frage nach unrechtmäßiger Polizeigewalt macht sich aber nicht daran fest.
Das Problem sehe ich viel mehr darin, dass nicht von Beginn an offener mit der Bevölkerung kommuniziert wird und hinterher solche Aussagen dann natürlich große Zweifel an den Ermittlungen begründen, wenn sowas rauskommt.