Polizeigewalt in Deutschland
19.10.2019 um 21:34Richtig. @CosmicQueen hat einen guten und praktikablen Vorschlag gebracht.Tussinelda schrieb:Na dann ist ja alles easy.
Richtig. @CosmicQueen hat einen guten und praktikablen Vorschlag gebracht.Tussinelda schrieb:Na dann ist ja alles easy.
Auf jeden Fall easyer als dein Vorschlag mit der permanenten eingeschalteten Cam die nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar ist und auch die Beamten sich nicht permanent überwachen lassen wollen.Tussinelda schrieb:es geht hier um Polizeigewalt....jetzt macht ein Polizist etwas, was darunter fallen könnte und dann sagst Du, bitte schalten Sie die Kamera an, damit ihr strafrechtliches Verhalten gefilmt werden kann und der Polizist (der by the way schon längst hätte selbst ohne Aufforderung die Kamera anschalten können) der macht das dann? Na dann ist ja alles easy.
das hatten wir schon....sogar die Polizei findet, dass leider immer zu spät angefangen wird zu filmen...deswegen gibt es ja auch pre-recording bei manchen Bodycams der Polizei ;)CosmicQueen schrieb:Immerhin hat heutzutage jeder ein Handy dabei und könnte theoretisch eh alles aufnehmen und dies als Beweis vorlegen.
ist ein Rätsel.CosmicQueen schrieb:Das Pre-recording wird aber nur dann gezeigt, wenn der Beamte die Cam einschaltet. ;)
.Soweit uns das Bodycam-Konzept bekannt ist, darf auch das Pre-Recording nicht anlasslos aktiviert sein“, sagte Hansen. Bei der Technik werden im Standby-Modus der Kamera permanent die vergangenen 30 Sekunden für eine mögliche Aufnahme zwischengespeichert.https://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Datenschuetzerin-Enge-Regeln-fuer-Bodycams-bei-Polizei-Schleswig-Holstein
Das Einschalten des Standby-Modus sei Beamten nur in Situationen gestattet, in denen mit Gefahren zu rechnen ist, sagte Hansen. Dazu zähle beispielsweise die Ansprache einer Person zur Identitätsfeststellung. „Demnach darf die Polizei also keineswegs mit aktivem Pre-Recording über die Kieler Woche laufen.“
Nein, denn du schriebstTussinelda schrieb:Da denke ich, liege ich also richtig.
Das stimmt nicht. Das Pre-Recording kann der Beamte selbst einschalten, da gibt es die Aufnahmefunktion und der Pre-Recording Modus. Dieser darf nur bei bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden. Also es läuft nicht quasi immer. ;)Tussinelda schrieb:es wäre kein pre-recording, wenn es nicht quasi immer laufen würde ;)
generell schreiben, sondern musst Dich auf Schleswig-Holstein beziehen oder schreiben "bei manchen", so wie ich ;)CosmicQueen schrieb:Das Pre-Recording kann der Beamte selbst einschalten, da gibt es die Aufnahmefunktion und der Pre-Recording Modus. Dieser darf nur bei bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden.
wer hat denn ein generelles Problem mit der Polizei?bgeoweh schrieb:Keine Version von $Polizei wird jemanden zufriedenstellen, der mit $Polizei generell ein Problem hat.
Autonome z.B. welche aus Prinzip u.a. bei Demos Polizisten provozieren ...Tussinelda schrieb:wer hat denn ein generelles Problem mit der Polizei?
Cologne Pridehttps://www.queer.de/detail.php?article_id=34710 (Archiv-Version vom 21.10.2019)
Polizeigewalt, Homophobie und Täter-Opfer-Umkehr beim CSD
Der junge Kölner CSD-Teilnehmer Sven W. wird 2016 von Polizisten beleidigt und misshandelt, doch die Staatsanwaltschaft erklärt ihn selbst zum Täter. Zweimal wird er vor Gericht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft will das bis heute nicht akzeptieren.
Ja das denke ich auch.Tussinelda schrieb:da hätten Kameras sicher auch geholfen.....
Weißt du mehr als die dortige StA?Tussinelda schrieb:wie die Staatsanwaltschaft damit umgeht.
Tussinelda schrieb:da mag das so sein, so ist es aber nicht überall geregelt, weshalb ich "bei manchen" schrieb und "quasi".
das hast du aber nur einmal gemacht und auf den anderen Beitrag von mir hast du anders geantwortet. ;)Tussinelda schrieb:generell schreiben, sondern musst Dich auf Schleswig-Holstein beziehen oder schreiben "bei manchen", so wie ich
CosmicQueen schrieb:Auch das Pre-recording darf nicht anlasslos aktiviert sein, somit wird nicht automatisch alles aufgenommen und der Beamte entscheidet.
da fehlt der Zusatz "manchmal" nämlich. ;)Tussinelda schrieb:es wäre kein pre-recording, wenn es nicht quasi immer laufen würde ;)
weiß die Staatsanwaltschaft mehr als die Richter? Dann sollten sie dies dem Gericht vorlegen, hat aber bisher wohl nicht gereicht.Bruderchorge schrieb:Weißt du mehr als die dortige StA?
ach, das geht daraus hervor? Und ist das eine Rechtfertigung für homophobe Beschimpfungen und Anwendung übermäßiger Gewalt?Bruderchorge schrieb:Immerhin geht aus deinem Artikel hervor, dass das Opfer der Polizeigewalt zu Beginn der Situation zunächst mindestens ein Handgemenge verursacht hat und anschließend zumindest versucht hat die polizeilichen Maßnahmen zu behindern.
ja, nur wie genau willst Du das durchsetzen? Denn das Du darum bittest oder es forderst wird ja nicht aufgezeichnet ;)CosmicQueen schrieb:Außerdem ging es mir darum, dass ich auch mit entscheiden kann, wann die Aufnahme laufen soll und nicht nur der Beamte das entscheidet.
ja selbstverständlich, ich habe auch nichts anderes behauptet.CosmicQueen schrieb:Ansonsten wird es nämlich immer wieder überspielt.
darauf schrieb ich:CosmicQueen schrieb:Auch das Pre-recording darf nicht anlasslos aktiviert sein, somit wird nicht automatisch alles aufgenommen und der Beamte entscheidet.
was bedeutet, ob aktiviert oder sowieso laufend, es nimmt auf, bevor die eigentliche Aufnahme aktiviert wird.Tussinelda schrieb:es wäre kein pre-recording, wenn es nicht quasi immer laufen würde ;)
In dem es erst mal im Polizeidienstverfahren verankert ist. Immerhin habe ich auch ein Aufnahmegerät und könnte das ebenso aufnehmen. Die Polizei ist ja auch meist zu zweit und somit können die sich selbst gegenseitig überprüfen.Tussinelda schrieb:ja, nur wie genau willst Du das durchsetzen? Denn das Du darum bittest oder es forderst wird ja nicht aufgezeichnet ;)
Nein, es nimmt nicht auf, es wird zwischengespeichert und erst bei Aktivierung der Aufnahmetaste nimmt es auf und dann auch nur (je nach Einstellung) die letzten 30 Sekunden mit. Deshalb schrieb ich ja auch, erst wenn der Beamte entscheidet die Aufnahmetaste zu drücken, wird das aufgenommene Pre-Recording gespeichert und steht somit als Bildmaterial zur Verfügung.Tussinelda schrieb:was bedeutet, ob aktiviert oder sowieso laufend, es nimmt auf, bevor die eigentliche Aufnahme aktiviert wird.
Aber deine generelle Aussage macht es dann besser? :D Warum hast du denn sonst das Pre-Recording erwähnt, wenn es nicht generell so gehandhabt wird? Welche Bundesländer handhaben es denn so, dass das Pre-Recording immer läuft?Tussinelda schrieb:Dann zeigst Du auf, wie es in Schleswig-Holstein ist, was zwar nett ist, aber Deine generelle Aussage kein bisschen besser macht.