Polizeigewalt in Deutschland
19.10.2019 um 21:34Tussinelda schrieb:Na dann ist ja alles easy.Richtig. @CosmicQueen hat einen guten und praktikablen Vorschlag gebracht.
Tussinelda schrieb:Na dann ist ja alles easy.Richtig. @CosmicQueen hat einen guten und praktikablen Vorschlag gebracht.
Tussinelda schrieb:es geht hier um Polizeigewalt....jetzt macht ein Polizist etwas, was darunter fallen könnte und dann sagst Du, bitte schalten Sie die Kamera an, damit ihr strafrechtliches Verhalten gefilmt werden kann und der Polizist (der by the way schon längst hätte selbst ohne Aufforderung die Kamera anschalten können) der macht das dann? Na dann ist ja alles easy.Auf jeden Fall easyer als dein Vorschlag mit der permanenten eingeschalteten Cam die nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar ist und auch die Beamten sich nicht permanent überwachen lassen wollen.
CosmicQueen schrieb:Immerhin hat heutzutage jeder ein Handy dabei und könnte theoretisch eh alles aufnehmen und dies als Beweis vorlegen.das hatten wir schon....sogar die Polizei findet, dass leider immer zu spät angefangen wird zu filmen...deswegen gibt es ja auch pre-recording bei manchen Bodycams der Polizei ;)
CosmicQueen schrieb:Das Pre-recording wird aber nur dann gezeigt, wenn der Beamte die Cam einschaltet. ;)ist ein Rätsel.
.Soweit uns das Bodycam-Konzept bekannt ist, darf auch das Pre-Recording nicht anlasslos aktiviert sein“, sagte Hansen. Bei der Technik werden im Standby-Modus der Kamera permanent die vergangenen 30 Sekunden für eine mögliche Aufnahme zwischengespeichert.https://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Datenschuetzerin-Enge-Regeln-fuer-Bodycams-bei-Polizei-Schleswig-Holstein
Das Einschalten des Standby-Modus sei Beamten nur in Situationen gestattet, in denen mit Gefahren zu rechnen ist, sagte Hansen. Dazu zähle beispielsweise die Ansprache einer Person zur Identitätsfeststellung. „Demnach darf die Polizei also keineswegs mit aktivem Pre-Recording über die Kieler Woche laufen.“
Tussinelda schrieb:Da denke ich, liege ich also richtig.Nein, denn du schriebst
Tussinelda schrieb:es wäre kein pre-recording, wenn es nicht quasi immer laufen würde ;)Das stimmt nicht. Das Pre-Recording kann der Beamte selbst einschalten, da gibt es die Aufnahmefunktion und der Pre-Recording Modus. Dieser darf nur bei bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden. Also es läuft nicht quasi immer. ;)
CosmicQueen schrieb:Das Pre-Recording kann der Beamte selbst einschalten, da gibt es die Aufnahmefunktion und der Pre-Recording Modus. Dieser darf nur bei bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden.generell schreiben, sondern musst Dich auf Schleswig-Holstein beziehen oder schreiben "bei manchen", so wie ich ;)
bgeoweh schrieb:Keine Version von $Polizei wird jemanden zufriedenstellen, der mit $Polizei generell ein Problem hat.wer hat denn ein generelles Problem mit der Polizei?
Tussinelda schrieb:wer hat denn ein generelles Problem mit der Polizei?Autonome z.B. welche aus Prinzip u.a. bei Demos Polizisten provozieren ...
Cologne Pridehttps://www.queer.de/detail.php?article_id=34710 (Archiv-Version vom 21.10.2019)
Polizeigewalt, Homophobie und Täter-Opfer-Umkehr beim CSD
Der junge Kölner CSD-Teilnehmer Sven W. wird 2016 von Polizisten beleidigt und misshandelt, doch die Staatsanwaltschaft erklärt ihn selbst zum Täter. Zweimal wird er vor Gericht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft will das bis heute nicht akzeptieren.
Tussinelda schrieb:da hätten Kameras sicher auch geholfen.....Ja das denke ich auch.
Tussinelda schrieb:wie die Staatsanwaltschaft damit umgeht.Weißt du mehr als die dortige StA?
Tussinelda schrieb:da mag das so sein, so ist es aber nicht überall geregelt, weshalb ich "bei manchen" schrieb und "quasi".
Tussinelda schrieb:generell schreiben, sondern musst Dich auf Schleswig-Holstein beziehen oder schreiben "bei manchen", so wie ichdas hast du aber nur einmal gemacht und auf den anderen Beitrag von mir hast du anders geantwortet. ;)
CosmicQueen schrieb:Auch das Pre-recording darf nicht anlasslos aktiviert sein, somit wird nicht automatisch alles aufgenommen und der Beamte entscheidet.
Tussinelda schrieb:es wäre kein pre-recording, wenn es nicht quasi immer laufen würde ;)da fehlt der Zusatz "manchmal" nämlich. ;)
Bruderchorge schrieb:Weißt du mehr als die dortige StA?weiß die Staatsanwaltschaft mehr als die Richter? Dann sollten sie dies dem Gericht vorlegen, hat aber bisher wohl nicht gereicht.
Bruderchorge schrieb:Immerhin geht aus deinem Artikel hervor, dass das Opfer der Polizeigewalt zu Beginn der Situation zunächst mindestens ein Handgemenge verursacht hat und anschließend zumindest versucht hat die polizeilichen Maßnahmen zu behindern.ach, das geht daraus hervor? Und ist das eine Rechtfertigung für homophobe Beschimpfungen und Anwendung übermäßiger Gewalt?
CosmicQueen schrieb:Außerdem ging es mir darum, dass ich auch mit entscheiden kann, wann die Aufnahme laufen soll und nicht nur der Beamte das entscheidet.ja, nur wie genau willst Du das durchsetzen? Denn das Du darum bittest oder es forderst wird ja nicht aufgezeichnet ;)
CosmicQueen schrieb:Ansonsten wird es nämlich immer wieder überspielt.ja selbstverständlich, ich habe auch nichts anderes behauptet.
CosmicQueen schrieb:Auch das Pre-recording darf nicht anlasslos aktiviert sein, somit wird nicht automatisch alles aufgenommen und der Beamte entscheidet.darauf schrieb ich:
Tussinelda schrieb:es wäre kein pre-recording, wenn es nicht quasi immer laufen würde ;)was bedeutet, ob aktiviert oder sowieso laufend, es nimmt auf, bevor die eigentliche Aufnahme aktiviert wird.
Tussinelda schrieb:ja, nur wie genau willst Du das durchsetzen? Denn das Du darum bittest oder es forderst wird ja nicht aufgezeichnet ;)In dem es erst mal im Polizeidienstverfahren verankert ist. Immerhin habe ich auch ein Aufnahmegerät und könnte das ebenso aufnehmen. Die Polizei ist ja auch meist zu zweit und somit können die sich selbst gegenseitig überprüfen.
Tussinelda schrieb:was bedeutet, ob aktiviert oder sowieso laufend, es nimmt auf, bevor die eigentliche Aufnahme aktiviert wird.Nein, es nimmt nicht auf, es wird zwischengespeichert und erst bei Aktivierung der Aufnahmetaste nimmt es auf und dann auch nur (je nach Einstellung) die letzten 30 Sekunden mit. Deshalb schrieb ich ja auch, erst wenn der Beamte entscheidet die Aufnahmetaste zu drücken, wird das aufgenommene Pre-Recording gespeichert und steht somit als Bildmaterial zur Verfügung.
Tussinelda schrieb:Dann zeigst Du auf, wie es in Schleswig-Holstein ist, was zwar nett ist, aber Deine generelle Aussage kein bisschen besser macht.Aber deine generelle Aussage macht es dann besser? :D Warum hast du denn sonst das Pre-Recording erwähnt, wenn es nicht generell so gehandhabt wird? Welche Bundesländer handhaben es denn so, dass das Pre-Recording immer läuft?