So, da meine Fragen nicht beantwortet wurden habe ich weiter gesucht. Im Gegensatz zu den Forderer hier die keine Ahnung haben wie Institution auszusehen hat, können es andere schon beschreiben:
https://kop-berlin.de/beitrag/kriterien-fur-eine-unabhangige-kontrollinstanz-zur-untersuchung-von-polizeigewaltEs hat im wesentlichen 5 Punkte:
1. Zuständigkeit -> nur rechtswidriger Polizeigewalt oder Menschenrechtsverletzungen
Die Kommission soll ausschließlich für Fälle von mutmaßlich rechtswidriger Gewalt sowie anderer schwerwiegender Menschrechtsverletzungen zuständig sein, die von Polizei- oder Zollbediensteten ausgeübt wurden. Sonstiges rechtswidriges staatliches Handeln soll nicht zum Aufgabengebiet der Kommission gehören.
Korrekt wäre unerlaubte Menschenrechtsverletzungen.
2. Mitglieder und Ausstattung
Die Kommission soll nicht an die Exekutive angebunden sein. Ihre Mitglieder müssen aus der Zivilgesellschaft kommen und sollen nicht selbst in exekutives
staatliches Handeln eingebunden sein. Die jeweiligen Mitglieder sollen auf Landesebene von den jeweiligen Landesparlamenten, auf Bundesebene vom Bundestag sowie von Vertretern gesellschaftlicher Organisationen gewählt werden. Eine Besetzung der Kommission entsprechend der Bevölkerungsstruktur (Migrationshintergrund, Geschlecht) soll angestrebt werden. Gesellschaftliche „Randgruppen“, die von rechtswidriger Polizeigewalt besonders häufig betroffen sind, sollen ebenfalls repräsentiert werden. Die Kommission muss über ausreichende Ressourcen verfügen. Sowohl die Sach- als auch die Personalausstattung müssen es ermöglichen, den beschriebenen Aufgaben in effektiver Weise nachzugehen.
So so, Antifa und zB Combat18 sollen auch in die Komission oder wie?...was ich nicht sehe, ist es ein "Beruf", so mit Arbeitszeiten, Urlaub und Gehalt?
3. Zugang zur Kommission
Alle sollen direkt an die Komission melden sollen, ok, aber die Komission soll auch von sich aus ohne Auftrag ermitteln können...warum eigentlich?
Und von wegen transparent und offen:
Die Mitglieder der Kommission und ihre MitarbeiterInnen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich ihrer Tätigkeit für die Kommission.
4. Kompetenzen -> das wird spannend, wenn man die Beschreibung liest meint man es ist das Polizeigesetz:
Die Kommission muss über eigene Untersuchungsbefugnisse verfügen. Dazu gehören unter anderem die sofortige Sichtung des Tatorts, die Befragung von Zeugen und Beschuldigten sowie die Akteneinsicht, insbesondere in polizeiliche Vorgänge und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten. Den Mitgliedern muss es gestattet sein, Polizeidienststellen auch unangemeldet zu betreten. Nach Abschluss der Untersuchungen soll die Kommission Empfehlungen an die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft für das weitere Vorgehen im Einzelfall geben. Polizei bzw. Staatsanwaltschaft sind rechenschaftspflichtig gegenüber der Kommission.
Die Befugnis von Polizei und Staatsanwaltschaft, eigene Ermittlungs- bzw. Disziplinarverfahren zu führen, bleibt durch das Tätigwerden der Kommission unberührt.
Also, Zivilpersonen, Mitglieder von Randgruppen
:D, sollen Einsicht in allen Akten jederzeit haben? Ja, ja.
Und wenn sie der Polizei und StA die Empfehlung dies und das zu tun...und die tun es nicht?
5. Berichts- und Rechenschaftspflicht, also doch an das Parlament:
Die Kommission ist verpflichtet, die Betroffenen in Form eines zusammenfassenden Berichts über das Ergebnis der Untersuchungen zu informieren. Gegenüber dem Parlament ist die Kommission berichts- und rechenschaftspflichtig. Die Öffentlichkeit soll die Kommission durch Abfassung eines jährlichen Tätigkeitsberichts informieren, in dem auch strukturelle Belange thematisiert werden können. Die Kommission führt über alle Fälle von Beschwerden und Verfahren gegen PolizeibeamtInnen statistische Erhebungen durch und stellt diese der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Und wenn ein Mitglied der Komission Gebrauch von seinem garantierten Zeugnisverweigerungsrecht macht, was passiert dann?
Für mich schaut es so aus als möchten Mitglieder aus Zivilgesellschaft Zugang zum den Organen der Rechtspflege verschaffen, nicht mehr und nicht weniger.